Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande bestätigt
den vorgelegten Wirtschaftsplan der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH für
das Jahr 2022.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gemäß § 61 (1) KV M-V hat die Gemeinde einen
Gesamtabschluss zu erstellen, wenn zum Ende des vorausgegangenen
Haushaltsjahres mindestens eine Tochterorganisation unter dem beherrschenden
Einfluss der Gemeinde stand.
Einen beherrschenden Einfluss übt die Gemeinde
aus, wenn nach § 61 (2) KV M-V der Gemeinde die Mehrheit der Stimmrechte der
Gesellschafter zusteht.
Die Gemeinde Gelbensande besitzt 100 v.H. der
Geschäftsanteile der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH.
Der Gemeindevertretung wird entsprechend § 73 (1) Nr. 1 KV M-V und § 12 (3) Gesellschaftervertrag der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH mit dieser Vorlage durch den Geschäftsführer der Wirtschaftsplan 2022 der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH zur Bestätigung vorgelegt.