Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
den Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH für das
Wirtschaftsjahr 2020 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gemäß § 61 (1) KV M-V hat die Gemeinde einen
Gesamtabschluss zu erstellen, wenn zum Ende des vorausgegangenen
Haushaltsjahres mindestens eine Tochterorganisation unter dem beherrschenden
Einfluss der Gemeinde stand.
Einen beherrschenden Einfluss übt die Gemeinde
aus, wenn nach § 61 (2) KV M-V der Gemeinde die Mehrheit der Stimmrechte der
Gesellschafter zusteht.
Die Gemeinde Gelbensande besitzt 100 v.H. der
Geschäftsanteile der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH.
Mit der Beschlussvorlage V00/1979/2021/GGE wird entsprechend § 73 (1) 5 KV M-V der Gemeindevertretung der Prüfbericht für die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH zur Kenntnis gegeben und auf dieser Grundlage und entsprechend § 46 Punkt 5 GmbH Gesetz soll der Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH für das Wirtschaftsjahr 2020 durch die Gemeindevertretung entlastet werden.