Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 entsprechend der Anlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Gelbensande für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1 GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Anhand der eingereichten Mittelanforderungen hat die Verwaltung den Haushalt 2022 für die Gemeinde Gelbensande erarbeitet.

 

Ihnen liegen zur ersten Diskussion vor:

- die Satzung,

- die Erfassung und Auswertung Rubikon,

- der Stellenplan,

- die Produktübersicht,  

- der Ergebnisplan mit Produktkonten und Erläuterungen,

- der Finanzplan mit Produktkonten und Erläuterungen. 

 

In § 16 GemHVO-Doppik ist folgendes festgelegt: 

(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn

1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,

2. im Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..

 

Der Ergebnishaushalt 2022 der Gemeinde Gelbensande kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2025) nur unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27.

Der Finanzhaushalt 2022 der Gemeinde Gelbensande kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2025) nur unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden à siehe Finanzplan Zeile 37 bis 39. 

 


Stellungnahme der Haupt- und Finanzausschusses vom 16.12.2021:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Gelbensande mit

5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen,

gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr 2022

entsprechend der Anlagen einschließlich der Änderungen und unter Berücksichtigung des Grundstückserwerbes Holztränkplatz Osmose zu beschließen.

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat die Änderungen und Ergänzungen aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eingearbeitet.

 

Ihnen liegen zur Beschlussfassung vor:

-       die Satzung,

-       die Erfassung und Auswertung Rubikon,

-       der Stellenplan,

-       der Vorbericht,

-       die Produktübersicht,

-       der Ergebnishaushalt in Kurzform und mit Konten,

-       der Finanzhaushalt in Kurzform und mit Konten.

 

Alle anderen vorgeschriebenen Muster gem. § 1 GemHVO-Doppik liegen beim Protokollanten bzw. in der Verwaltung zur Einsicht vor.