Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 entsprechend der Anlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Bentwisch für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1 GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Anhand der eingereichten Mittelanforderungen hat die Verwaltung den Haushalt 2022 für die Gemeinde Bentwisch erarbeitet.

 

Ihnen liegen zur ersten Diskussion vor:

- die Satzung,

- der Stellenplan,

- der Gesamtproduktplan,  

- der Ergebnisplan mit Produktkonten und Erläuterungen,

- der Finanzplan mit Produktkonten und Erläuterungen,

- eine Übersicht der geplanten Baumpflegearbeiten und

- ein Auszug aus der Planung der Freiwilligen Feuerwehr.   

 

In § 16 GemHVO-Doppik ist folgendes festgelegt: 

(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn

1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,

2. im Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..

 

Der Ergebnishaushalt 2022 der Gemeinde Bentwisch kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2025) nur unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27.

Der Finanzhaushalt 2022 der Gemeinde Bentwisch kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2025) nur unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden. 

 

Die Gemeinde Bentwisch sollte jedoch ihre Erträge / Einzahlungen und auch die Aufwendungen / Auszahlungen kritisch betrachten, da die Liquidität im Finanzplanungszeitraum (bis 2025) nicht ausreichend ist à siehe Seite 19 im Finanzhaushalt.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Zahlen aus dem kommunalen Finanzausgleich lagen bei der Erstellung der Unterlagen noch nicht vor und wurden geschätzt.

 

In einem Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa vom 26.10.2021 heißt es dazu u.a.:

………………..Mit Blick auf die dargelegten Unwägbarkeiten wird rechtsaufsichtlich zugelassen, dass die Vorlage der Haushalte für das Jahr 2022 beziehungsweise bei Doppelhaushalten für die Jahre 2022/2023 bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde abweichend von der Soll-Vorgabe nach

§ 47 Abs. 2 Satz 2 der KV M-V, die Haushaltssatzung vor Beginn des Haushaltsjahres vorzulegen, erst im ersten Quartal des Jahrs 2022 erfolgen kann. ………

 

Evtl. geplante Verkäufe oder Übertragungen von Grundstücken an die Bentwisch GmbH konnten noch nicht konkret beziffert werden.

 


Stellungnahme des Finanzausschusses:

Der Finanzausschuss hat in einer ersten Beratung am 14.10.2021 nur die Eckdaten zur Haushaltsplanung besprochen, da noch keine konkreten Planzahlen vorlagen.

Eine weitere Lesung des gesamten Haushaltsentwurfs fand aufgrund der Terminvorgaben nicht statt.

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

Der Haushalt 2022 in der Ihnen vorliegenden Fassung wurde auf Anweisung des Bürgermeisters auf die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.12.2021 genommen.

Die Verwaltung hält diese Vorgehensweise nicht für sinnvoll, da die Lesung des Haushaltes 2022 im Finanzausschuss erstmalig vollständig am 09.12.2021 stattfindet.

Das bedeutet, notwendige Änderungen und Ergänzungen müssen danach eingearbeitet werden.

Dies könnte zur Folge haben, dass sich der Haushalt komplett ändert und somit den Gemeindevertretern in der geänderten Fassung nicht fristgemäß zur Verfügung gestellt werden kann. 

 

Laut Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa vom 26.10.2021 wird rechtsaufsichtlich zugelassen, dass die Vorlage der Haushalte 2022 erst im ersten Quartal 2022 erfolgen kann.

 

Die Verwaltung ist bestrebt, die Haushaltsplanung für den gesamten Amtsbereich bis spätestens 31.01.2022 abzuschließen.  

 

Stellungnahme des Finanzausschusses am 09.12.2021: 

Der Finanzausschuss am 09.12.2021 war nicht beschlussfähig, da aber 3 Gemeindevertreter und der Bürgermeister anwesend waren, wurde der Haushaltsentwurf 2022 besprochen. Der Bürgermeister und die Gemeindevertreter (Herr Will, Herr Albrecht und Herr Krenciessa) empfehlen den Haushaltsentwurf 2022 mit den eingearbeiteten Änderungen.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Wirtschaftspläne der Bentwisch GmbH und der ITC GmbH sind gem. § 1 GemHVO Doppik Anlagen zum Haushaltsplan. Beide Wirtschaftspläne werden voraussichtlich in den Gesellschafterversammlungen am 17.12.2021 beschlossen und liegen ab dem 20.12.2021 vor.

Sie können in der Verwaltung eingesehen werden bzw. bei der Verwaltung angefordert werden.

 

Die neuesten geprüften Jahresabschlüsse (2020) der Gesellschaften sind ebenfalls gem. § 1 GemHVO Doppik Anlagen zum Haushaltsplan. Die Jahresabschlüsse können in der Verwaltung eingesehen werden bzw. können sie bei der Verwaltung angefordert werden.

 

(Ansprechpartnerin ist Frau Schmidt, Zimmer 2.17, Telefon  038201/500-50)