Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt dem
vorliegenden Entwurf des Wegenutzungsvertrages für die Stromversorgung mit der
E.DIS GmbH zu.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter
werden bevollmächtigt, den neuen Wegenutzungsvertrag Strom entsprechend dem
Mustervertrag des Städte- und Gemeindetages zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Blankenhagen hat seit 06.10.2005 sowie für die ehemalige
Gemeinde Mandelshagen (jetzt Ortsteil von Blankenhagen) seit dem 14.12.2004
Konzessionsverträge mit der E.DIS Netz GmbH für die Nutzung öffentlicher
Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen
Versorgung mit Strom in der Gemeinde.
Die Verträge wurden über eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.
Am 17.05.2021 fasste die Gemeindevertretung folgenden Beschluss
(VBE/1467/2021/GBL):
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen stimmt einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des
Konzessionsvertrages zwischen der E.DIS GmbH und der Gemeinde Blankenhagen vom
06.10.2005
und des
Konzessionsvertrages zwischen der E.DIS GmbH und der ehemaligen Gemeinde
Mandelshagen vom 14.12.2004, über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die
Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom,
zum 31. 12.2023 zu.
Der Bürgermeister und
sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, die entsprechenden
Aufhebungsverträge zu unterzeichnen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren nach § 46
Energiewirtschaftsgesetz einzuleiten.
Daraufhin führte die Verwaltung ein Interessenbekundungsverfahren nach §
46 Energiewirtschaftsgesetz durch. Am 09.07.2021 wurde im Bundesanzeiger
folgende Bekanntmachung veröffentlicht:
Die Gemeinde
Blankenhagen gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass die mit der E.DIS
Netz GmbH bestehenden Wegenutzungsverträge für die Gemeinde Blankenhagen sowie
für die ehemalige Gemeinde Mandelshagen (jetzt Ortsteil von Blankenhagen) über
die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von
Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom dienen, mit Wirkung zum
31.12.2023 einvernehmlich vorzeitig beendet worden sind.
Die Gemeinde
Blankenhagen beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag
Strom für das gesamte Gemeindegebiet für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 zu
schließen.
Am Abschluss
eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr
Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem
Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich
beim Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande, zu bekunden.
Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden.
Die gemäß § 46
a EnWG durch die E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind
nach erfolgter Interessenbekundung beim Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20a,
18182 Gelbensande verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten,
die sich gegenüber der Gemeinde Blankenhagen zur vertraulichen Behandlung der
Daten verpflichten.
Mit Schreiben vom 12.07.2021 gab die E.DIS Netz GmbH eine
Interessenbekundung ab.
Da sich nach dreimonatiger Bewerbungsfrist nur ein Versorgungsunternehmen
bei der Gemeinde gemeldet hat, ist keine europaweite Ausschreibung des neuen
Wegenutzungsvertrages Strom durchzuführen.
Mit Schreiben vom 26.10.2021 forderte die Verwaltung die E.DIS Netz GmbH
zur Herreichung eines Vertragsentwurfes für einen Wegenutzungsvertrages Strom.
Am 28.10.2021 reichte die E.DIS Netz GmbH den zum Beschluss vorliegenden
Vertragsentwurf bei der Amtsverwaltung ein.
Durch den Städte- und Gemeindetag erfolgte die Prüfung des Vertrages.
Herr Fittschen als Rechtsreferent nahm wie folgt Stellung
„ nach Durchsicht der mir überlassenen Verträge,
kann ich Ihnen bestätigen, dass diese alle Inhalte
abbilden, die wir (der Stgt) mit
e.dis abgestimmt haben. Einem Abschluss steht somit aus meiner Sicht nichts
entgegen.“
Die Verwaltung möchte die Gemeindevertretung auf folgende Reglungen des
Vertrages besonders hinweisen:
-
2.1 i.V.m 4.1
Die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung
(KAV) § 2 wird in folgender Höhe erhoben.
Belieferung von: Ct/kWh
(netto / brutto)
- Sondervertragskunden gem.
§ 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV 0,11
/ 0,13
- Tarifkunden im Schwachlasttarif gem.
§ 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV 0,61
/ 0,73
- Sonstige Tarifkunden gem.
§ 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV
in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 1,32
/ 1,57
in Gemeinden bis 100.000 Einwohner 1,59 /
1,89
in Gemeinden bis 500.000 Einwohner 1,99 /
2,37
-
3.5
-
3.9
-
5
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung, den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zur Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages zu bevollmächtigen.