Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt dem
vorliegenden Entwurf des Wegenutzungsvertrages für die Stromversorgung mit der
E.DIS Netz GmbH zu.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter
werden bevollmächtigt, den neuen Wegenutzungsvertrag Strom entsprechend dem
Mustervertrag des Städte- und Gemeindetages zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gelbensande hat seit 06.10.2005 einen Konzessionsvertrag mit
der E.DIS Netz GmbH für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung
und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der
Gemeinde.
Der Vertrag wurde über eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.
Am 27.05.2021 fasste die Gemeindevertretung folgenden Beschluss
(VBE/1920/2021/GGE):
Die Gemeindevertretung
Gelbensande stimmt einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des
Konzessionsvertrages zwischen der E.DIS GmbH und der Gemeinde Gelbensande vom
06.10.2005
über die Nutzung
öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur
allgemeinen Versorgung mit Strom, zum 31. 12.2023 zu.
Der Bürgermeister und
sein Stellvertreter werden mit einer neuen Regelung von der E.DIS Netz GmbH
bevollmächtigt, die entsprechenden Aufhebungsverträge zu unterzeichnen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren
nach § 46
Energiewirtschaftsgesetz einzuleiten.
Daraufhin führte die Verwaltung ein Interessenbekundungsverfahren nach §
46 Energiewirtschaftsgesetz durch. Am 22.07.2021 wurde im Bundesanzeiger
folgende Bekanntmachung veröffentlicht:
Die Gemeinde
Gelbensande gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der mit der E.DIS
Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Gelbensande, der der
allgemeinen Versorgung mit Strom dient, mit Wirkung zum 31.12.2023
einvernehmlich vorzeitig beendet worden ist.
Die Gemeinde
Gelbensande beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag
Strom für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 zu schließen.
Am Abschluss
eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr
Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem
Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich
beim Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande, zu bekunden.
Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden.
Die gemäß §
46 a EnWG durch die E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind
nach erfolgter Interessenbekundung beim Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20a,
18182 Gelbensande verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten,
die sich gegenüber der Gemeinde Gelbensande zur vertraulichen Behandlung der
Daten verpflichten.
Mit Schreiben vom 26.07.2021 gab die E.DIS Netz GmbH eine
Interessenbekundung ab.
Da sich nach dreimonatiger Bewerbungsfrist nur ein Versorgungsunternehmen
bei der Gemeinde gemeldet hat, ist keine europaweite Ausschreibung des neuen
Wegenutzungsvertrages Strom durchzuführen.
Mit Schreiben vom 26.10.2021 forderte die Verwaltung die E.DIS Netz GmbH
zur Herreichung eines Vertragsentwurfes für einen Wegenutzungsvertrag Strom.
Am 28.10.2021 reichte die E.DIS Netz GmbH den zum Beschluss vorliegenden
Vertragsentwurf bei der Amtsverwaltung ein.
Durch den Städte- und Gemeindetag erfolgte die Prüfung des Vertrages.
Herr Fittschen als Rechtsreferent nahm wie folgt Stellung
„ nach Durchsicht der mir überlassenen Verträge,
kann ich Ihnen bestätigen, dass diese alle Inhalte
abbilden, die wir (der Stgt) mit
e.dis abgestimmt haben. Einem Abschluss steht somit aus meiner Sicht nichts
entgegen.“
Die Verwaltung möchte die Gemeindevertretung auf folgende Reglungen des
Vertrages besonders hinweisen:
-
2.1 i.V.m 4.1
Die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung
(KAV) § 2 wird in folgender Höhe erhoben.
Belieferung von: Ct/kWh
(netto / brutto)
- Sondervertragskunden gem.
§ 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV 0,11
/ 0,13
- Tarifkunden im Schwachlasttarif gem.
§ 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV 0,61
/ 0,73
- Sonstige Tarifkunden gem.
§ 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV
in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 1,32
/ 1,57
in Gemeinden bis 100.000 Einwohner 1,59 /
1,89
in Gemeinden bis 500.000 Einwohner 1,99 /
2,37
-
3.5
-
3.9
-
5
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung, den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zur Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages zu bevollmächtigen.