Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Bentwisch beschließt den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Bentwisch für den Teilbereich der Altgemeinde Klein Kussewitz
gemäß Anlage 1 sowie dessen Begründung (Anlage 2) zu bestätigen.
Die Anlagen sind Bestandteil des
Beschlusses.
Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin
das:
1.
die
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch Bereithaltung des Vorentwurfs zu
jedermanns Einsicht mit entsprechender Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
durchgeführt werden soll;
2.
die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a
Abs. 2 BauGB gleichzeitig von der Planungsabsicht unterrichtet, zur
Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert
werden sollen und
3.
dieser
Beschluss ortsüblich bekannt zu machen ist.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung
am 19.11.2020 beschlossen, für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Bentwisch
für den Teilbereich der Altgemeinde Klein Kussewitz eine 3. Änderung
durchzuführen.
Im Aufstellungsbeschluss vom 19.11.2020 wurden die Ziele wie folgt
definiert:
· Darstellung eines Sondergebietes Brennerei im Westen des Ortsteils,
· Änderung der Fläche für Gewerbe G2 in eine Ausgleichsfläche,
· Änderung der Fläche für Gewerbe G3 in eine gemischte Baufläche,
· Änderung der Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz in eine Fläche für den Gemeinbedarf,
· Änderung einer Teilfläche der Fläche für Gewerbe G1 in eine gemischte Baufläche,
· Darstellung einer Wohnbaufläche zwischen dem G1 und der Wohnbaufläche W8
· Erweiterung der gemischten Baufläche M2 im südlichen Bereich des Gutsparks,
· Ausweisung zweier Wohnbauflächen im Süden des W9,
· Ausweisung einer Wohnbaufläche im Süden des M2, auf der bisher dargestellten Waldfläche,
· Änderung der Grünfläche mit Zweckbestimmung Golfplatz in eine Landwirtschaftliche Fläche,
· Aktualisierung der Plangrundlage,
- Darstellung der vorhandenen gesetzlich
geschützten Biotope und Ausgleichsmaßnahmen.
Auf Grund einiger Änderungen, die sich im Laufe der Zeit ergeben haben
musste die Zielstellung entsprechend angepasst werden.
Der sich daraus ergebene Vorentwurf liegt dem Bauausschuss zur Beratung
vor.
Das Ergebnis soll dann der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung
(Bestätigung Vorentwurf und dessen Bestimmung für die frühzeitige
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) vorgelegt werden.
Die
Ziele der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nunmehr wie folgt zu
definieren:
-
Umwandlung
der Gewerbefläche G 3 in gemischte Baufläche M 3,
-
Umwandlung
der Gewerbefläche G 3 in gemischte Baufläche M 3,
-
Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen zwischen
Bahnstrecke und Gewerbefläche G 3 in Gewerbefläche G 2
-
Umwandlung
des Sportplatzes Fläche für den Gemeinbedarf der Zweckbestimmung Feuerwehr und
sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
-
Umwandlung
eines Teilbereiches der Gewerbefläche G 1 in eine gemischte Baufläche M 4,
-
Darstellung
einer neuen Wohnbaufläche W 13 zwischen der jetzigen Gewerbefläche G 1 und der
Wohnbaufläche W 8
-
Umwandlung
der Gewerbefläche G 2 in naturbelassene Grünfläche
-
Umwandlung
der Grünfläche Parkanlage am Gutspark in Mischgebietsfläche M 5
Die
Änderungen begründen sich wie folgt:
Es besteht keine
weitere Planungsabsicht für ein Sondergebiet Brennerei im Westen des Ortsteils,
sodass die landwirtschaftliche Fläche zwischen Bahnstrecke und Gewerbefläche G
3 nun als Gewerbefläche G 2 ausgewiesen wird.
Die
ursprünglich vorgesehene Erweiterung der Mischgebietsfläche M 2 im südlichen
Bereich des Gutsparks soll sich nunmehr auf den gesamten Gutspark erstrecken,
der als neue Mischgebietsfläche M 5 dargestellt wird. Hintergrund ist eine
gewollte Entwicklung des Gutspark durch den Eigentümer. Ein kleiner Teilbereich
des südwestlichen Gutsparkes wird weiterhin als Grünfläche dargestellt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung möchte zum vorliegenden Entwurf
folgendes anmerken:
- Die Gemeinde hat den Funkturm im Bereich der Rostocker Tannen
erworben und plant diese Waldfläche u.a. als Ausgleich für den B-Plan Nr.
20 weiter aufzuforsten.
Deshalb sollte die
Ausweisung „SO BUND“ herausgenommen und in dieser Bereich als Waldfläche
ausgewiesen und die Walderweiterungsflächen (geplante Aufforstung) ebenfalls im
Rahmen dieser Änderung dargestellt werden.
- Es gab für den Bereich des ausgewiesenen Wohngebietes eine
Abstimmung mit der Forstbehörde. Eine Waldumwandlung für Wohnbauzwecke
wird nicht in Aussicht gestellt.
Hier eröffnet sich die
Frage, ob die Gemeinde dennoch mit dieser Ausweisung in das frühzeitige
Verfahren geht oder den Vorentwurf bereits jetzt korrigiert.
- Die Überplanung der Fläche der alten Frohnerei als naturbelassene
Grünfläche nimmt der Gemeinde die Möglichkeit ohne eine erneute Änderung
des Flächennutzungsplanes diesen Bereich einer Nutzung zu unterziehen, der
kompatibel mit dem Ausgleichszweck, den die Gemeinde mit dem
Frohnereigebiet verbindet, möglich wäre.
Denkbar wäre z.B. ein
Dokumentationszentrum verbunden mit einer Ausstellung. Umweltzentren etc.
- Des Weiteren möchte die Verwaltung auf die Ausweisung des Gutsparkes
als Mischgebietsfläche eingehen.
Mischgebiete
dienen gemäß § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben,
die das Wohnen nicht wesentliche stören.
Zulässig
sind:
·
Wohngebäude
·
Geschäfts- und Bürogebäude
·
Einzelhandelsbetriebe, Schank-
und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes
·
Sonstige Gewerbebetriebe
·
Anlagen für Verwaltung sowie
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
·
Gartenbaubetriebe
·
Tankstellen
·
Vergnügungsstätten im Sinne §
4a Absatz 3 Nummer 2 in den Teilen des Gebietes, die überwiegend durch
gewerbliche Nutzungen geprägt sind.
Auf die ausnahmsweise zulässigen
Vergnügungsstätten nach Absatz 3 des § 6 BauNVO soll hier gar nicht näher
eingegangen werden.
Einen Gutspark als Mischgebietsfläche zu
überplanen – mit all den genannten zulässigen Nutzungen kann und sollte nicht
im Sinne der Gemeinde und des Eigentümers sein.
Eine Überplanung solcher Bereiche als
Mischgebietsfläche lässt absehbar außerdem eine Ablehnung durch die
entsprechenden Träger öffentlicher Belange erwarten.
Die Verwaltung hat sich deshalb mit dem
Eigentümer in Verbindung gesetzt, um die geplante Nutzung zu hinterfragen.
Geplant sind notwendige Nebengebäude (so z.B.
eine Remise zur Unterstellung von diversen Gegenständen aus dem Gutshaus und
ein eigenständiges Wohngebäude für den Eigentümer oder Betreiber des
Gutshauses). Alles Anlagen die sich dem Nutzungszweck des Gutshauses
unterordnen.
Planerisch darstellen lässt sich die z.B. als
„Sonstiges Sondergebiet Gut“ auf Grundlage § 11 BauNVO, welche das Gutshaus und
den Gutspark einschließt.
In einem Bebauungsplanverfahren lassen sich
dann die geplanten und auszuschließende Nutzungen festschreiben, die Teile des
Parks, die die dem Denkmalschutz unterliegen, werden entsprechend ausgewiesen.
Die Verwaltung regt an diese Punkte vor
Billigung des Vorentwurfs zu beraten und ggf. in das Verfahren aufzunehmen.
Die Darstellung dieser Vorschläge ist als
Anlage – Vorschläge der Verwaltung beigefügt.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Herr Dr. Jonas erklärt sich zu diesem TOP als
Befangen.
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen in
das Änderungsverfahren den Vorschlag 1 der Verwaltung aufzunehmen
(Waldausweisung „Rostocker Tannen“) sowie die Wohnbaufläche W 10 bis an
die in der Planzeichnung dargestellten
Höhenlinie anzupassen.
Hinweis: Sie erhalten in der Anlage auf einem gesonderten Blatt die
Vorschläge der Verwaltung.
Die Empfehlungen des Bauausschusses sind in
der Planzeichnung bereits eingearbeitet.