Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen beschließt die 9. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
9. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des §
3 des Gesetzes über die Bildung von
Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung
wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen vom …….. und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 9.
Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung vom 01.12.2020 wie
folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 15,48 €/ha durch den
Gebührensatz 15,97 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Blankenhagen, den
…………
Detlef Kröger Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und
Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2021 der Gemeinde Blankenhagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter
Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Blankenhagen für das Jahr 2021 entsprechend des Beitragsbescheides Wasser- und Bodenverbandes vom 25.02.2021:
Beitrag: 36.271,68 €
Verwaltungsaufwand 10% 3.627,17 €
= Gesamtaufwand 39.898,85 €
3. Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche des 2.499,8435 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 1,0381 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 2.498,8054 ha
4. Ermittlung des
Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
Beitrag: 39.898,85 € : 2.498,8054 ha = 15,97 €/ha
Die Gebühr beträgt 15,97 €/ha.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlagen:
keine
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Blankenhagen ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von
Gewässerunter-haltungsverbänden (GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter
Ordnung wahrnimmt.
Die Gemeinde hat dem
Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom
12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und
der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit 4. Änderungssatzung
vom 01.12.2020 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und
seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung
erforderlich sind.
Die von der Gemeinde
Blankenhagen zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung
der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch Gebühren
denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch
nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen
Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer,
Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen
Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.
Für die Gemeinde
Blankenhagen liegen folgende Beitragsbescheide für 2021 vor:
- Beitragsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes
„Recknitz-Boddenkette“ vom 12.03.2021
- Beitragsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“ vom 25.02.2021
Die von der Gemeinde zu
erhebende Gebühr sollte angepasst werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Gebührenerhöhung
bzw. -absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.
Zu 1. Die
Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Beitragsbescheides vom Wasser- und
Bodenverband „Recknitz-Boddenkette“ vom 12.03.2021 hat keine Änderung des
Gebührensatzes ergeben, daher bleibt die 5. Änderungssatzung aus dem
Kalenderjahr 2016 wie in den Vorjahren 2017, 2018, 2019 und 2020 auch für das
Kalenderjahr 2021 in Kraft. Der Gebührensatz beträgt weiterhin 4,96 €/ha.
Zu 2. Die
Gemeindevertretung Blankenhagen hat in Ihrer Sitzung am 14.09.2020 die 8.
Änderung der Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren
zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“ vom 19.02.2002 mit einem Gebührensatz in Höhe von 15,48 €/ha
beschlossen.
Grundlage für die neue Kalkulation ist der
Beitragsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes vom 25.02.2021 in Höhe von
insgesamt 36.271,68 € (2020 = 35.157,55 €).
Der Beitragsbescheid
beinhaltet neben der Hebung der Verbandsbeiträge für das Haushaltsjahr 2021
(34.775,00 €) auch erstmalig die Mehrkosten (1.496,68 €) für die im
Haushaltsjahr 2020 durchgeführte Handmahd/-arbeit des Wasser- und
Bodenverbandes in der Gemeinde Blankenhagen. Die Mehrkostenumlage erfolgt
entsprechend des § 65 Landeswassergesetz und § 18 Abs. 2 der Satzung des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“. Die berechneten Mehrkosten
betreffen Erschwernisse durch urbane Gegebenheiten (keine Fahrtrasse, keine
Zuwegung, bauliche Anlagen an oder über den Gewässern), welche eine maschinelle
Unterhaltung nicht zulassen. Sobald eine Fahrtrasse hergestellt ist, werden
keine Mehrkosten mehr abgerechnet. Unterhaltungsarbeiten, welche aufgrund
ökologischer Vorgaben erforderlich sind, werden bei den Mehrkosten nicht
berücksichtigt.
Der Gesamtaufwand
bemisst sich durch den Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband und
durch den Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).
Bei der Berechnung der
Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche
(2498,8054 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird entsprechend der
Flächengröße des Flurstücks vorgenommen.
Im Ergebnis der neuen
Kalkulation ergebt sich ein Gebührensatz in Höhe von 15,97 €/ha (vorher 15,48
€/ha).
Zur Rechtssicherheit für
die Bescheidung in 2022 sollte die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen
die 9. Änderungssatzung mit dem höheren Gebührensatz beschließen.
Finanzierung:
Für die Satzungsänderung
selbst entstehen der Gemeinde Blankenhagen keine Kosten. Die Gemeinde
Blankenhagen müsste für ihre eigenen Grundstücke (81,4845 ha) auch eine höhere Gebühr bezahlen. Die Gemeinde erstellt jedoch für sich
selbst keine Bescheide. Die Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen
des Wasser- und Bodenverbandes werden im Haushalt entsprechend geplant.