Sachverhalt:
Herr Dr. Maibaum aus Blankenhagen hat eine
Spende für die Jugendfeuerwehr Blankenhagen in Höhe von 250,00Eur eingezahlt.
Die Annahme der Spende muss beschlossen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2
KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter
eingeworben werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die
Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze
von höchstens 1.000,00 € überschritten wird.
Entscheidungen von 100,01 € bis 1.000,00 € kann
die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Haupt- und
Finanzausschuss übertragen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in
welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und
übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Entsprechend § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der
Gemeinde Blankenhagen entscheidet der Bürgermeister über die Annahme oder
Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen bis 100,00 €.
Nach Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen § 5 Abs. 4 trifft der Haupt- und
Finanzausschuss Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01
bis 1000,00 €.
Demnach kann bzw. muss die Entscheidung zur Annahme der Spende durch den Haupt-
und Finanzausschuss getroffen werden.
Eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist vorläufig nicht geplant, deshalb sollte die Gemeindevertretung über die Annahme der Spende entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 KV
M-V die Annahme der Spende von Herrn Dr.Maibaum
aus Blankenhagen in Höhe von 250,00 € und der Jugendfeuerwehr der Gemeinde
Blankenhagen für Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: