Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Vermietung eines Büros im Dörphus
Vorlage
VBE/1496/2021/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, einen Raum im Multifunktionshaus „uns Dörphus“ an Herrn Brun-Hollien zur gewerblichen Nutzung zu vermieten.

Es ist zu prüfen, ob die Vermietung des Raumes den Fördermittelrichtlinien für das Multifunktionshaus entspricht.

Die Mietkonditionen werden wie folgt festgelegt:

-       Kaltmiete: 93,00 €

-       Betriebskosten: 15,00 €

-       Heizkosten: 20,00 €

Somit ergibt sich eine monatliche Gesamtmiete von 128,00 Euro

Ein entsprechender gewerblicher Mietvertrag wird durch die Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH erarbeitet.


Sachverhalt:

Im Multifunktionshaus „Uns Dörphus“ wurde das ehemalige Büro des SV Wallbach zum 30.07.2021 leer gezogen und kann somit anderweitig vermietet werden.

Es liegt derzeit eine Anfrage von Herrn Brun-Hollien vor, der ein Büroraum im o.a. Gebäude in der Schulstraße 6 für eine gewerbliche Nutzung anmieten möchte. Es ist zu prüfen, ob die Vermietung des Raumes den Fördermittelrichtlinien für das Multifunktionshaus entspricht.

Die Mietkonditionen sind durch die Gemeinde Blankenhagen festzulegen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat bzgl. der Vermietung Kontakt mit der Hausverwaltung, hier die Gebäude-wirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH aufgenommen, um die Mietkonditionen für das Multifunktions-haus „Uns Dörphus“ zu erfragen.

Das Büro, welches vorher durch den ortsansässigen Sportverein SV Wallbach kaum genutzt wurde, hat eine Größe von 15,5 m². Dieser Raum soll für gewerbliche Zwecke vermietet werden.

Die Mietkonditionen, in Anlehnung an die m²-Preise vom Friseursalon, belaufen sich auf:

-       Kaltmiete: 93,00 €

-       Betriebskosten: 15,00 €

-       Heizkosten: 20,00 €

Somit ergibt sich eine monatliche Gesamtmiete von 128,00 Euro.

Der Mietpreis in Höhe von 6,00 Euro ist marktüblich.

Die Gemeinde Blankenhagen muss die Höhe des Mietpreises beschließen.


Finanzierung:

Sollte die Gemeinde die Kosten für die Kaltmiete verringern, sind diese durch die Gemeinde zu refinanzieren.