Betreff
Beschluss der Gemeindevertretzung Blankenhagen über den Antrag zur Realisierung eines Spielplatzes im Bereich der Grünfläche Am Anger der Gemeinde Blankenhagen
Vorlage
VZD/1493/2021/GBL
Aktenzeichen
Spielplatz Mandeslhagen Am Anger
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt einen Antrag auf isolierte Abweichung auf Grundlage des § 31 BauGB in Verbindung mit § 67 (3) LBauO M-V zur Errichtung eines Spielplatzes auf einer Teilfläche des Flurstückes 56 der Flur 2 Gemarkung Mandelshagen zu formulieren und diesen Antrag allen Anliegern zur Kenntnis zu geben. Damit wird den Anliegern ermöglicht ihre nachbarlichen Belange nach § 31 BauGB geltend zu machen.

Stimmt ein Nachbar nicht zu, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.

 

Bei Zustimmung aller Beteiligten ist der Befreiungsbescheid nach § 31 BauGB in Verbindung mit § 67 LBauO M-V zu erteilen und die finanziellen Mittel für den Haushalt 2022 bereit zu stellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 28.01.2021 hat eine Bürgerin der Gemeinde Blankenhagen, eine Anfrage beim Amt Rostocker Heide bezüglich der Errichtung eines Spielplatzes in Mandelshagen, Dorfanger, gestellt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung – Zentrale Dienste

 

Mit Stand Februar 2021 stellt sich die Anzahl der Kinder in Mandelshagen wie folgt dar:

 

18 Kinder im Alter von 0-3 Jahren,

8 Kinder im Alter von 4-7 Jahren und

8 Kinder im Alter von 8-12 Jahren.

 

Des Weiteren leben in der Straße

 

„Am Anger“ 4 Kinder,

„Baumkate“ 1 Kind und

„Rostocker Straße“ 10 Kinder im Alter von 8-17 Jahren.

 

 

Stellungnahme des Sozialausschuss vom 17.02.2021

 

Der Sozialausschuss und die Gemeinde Blankenhagen sind nicht grundsätzlich gegen die Errichtung eines Spielplatzes, aber es ist keine Fläche hierfür im B-Plan vorgesehen und finanzielle Mittel wurden für das Haushaltsjahr 2021 nicht eingestellt.

Viele Einwohner haben eigene Spielgeräte auf dem Grundstück zur Verfügung.

Der B-Plan müsste entweder geändert oder die Einverständniserklärung aller angrenzenden Anwohner eingeholt werden. Die Umsetzung könnte sich bspw. wegen Lärmbildung erschweren.

 

Das Ergebnis wurde am Tag nach der Sitzung mitgeteilt.

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung – Zentreale Dienste

 

Die Antragstellerin hatte am 21.05.2021 erneut mit Nachdruck gebeten das Thema zu realisieren. Daher wurde sie zur Sitzung des Sozialausschusses am 04.08.2021 eingeladen. Als Ergebnis soll versucht werden, einen Spielplatz auf der kleinen Grünfläche neben der Festwiese beim Dorfgemeinschaftshaus Mandelshagen zu errichten.

 

 

Stellungnahme des Sozialausschuss vom 04.08.2021

 

Der Sozialausschuss bleibt bei seiner Grundsatzstellungnahme.

Die Festwiese neben dem Dorfgemeinschaftshaus soll erhalten bleiben

Das Amt Rostocker Heide wird beim TÜV für Spielplätze erfragen, welche Gesichtspunkte bei der Errichtung des Spielplatzes zu beachten sind.

Es sollen eine Bank und ein paar kleine Spielgeräte beschafft werden. Der Spielplatz ist auf Grund seiner geplanten Lage (siehe Anlage) einzuzäunen. Genaueres wird dann ggf. bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 festgelegt.

Vordem soll von allen Anwohnern di Zustimmung zur Einrichtung eines Spielplatzes eingeholt werden, da dies Voraussetzung dafür ist, dass die Gemeinde finanzielle Mittel für den Spielplatz für das Haushaltsjahr 2022 bereitstellt.

 

Das Amt wird beauftragt bauplanungsrechtlich eine Lösung zu suchen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung – Bau- und Entwicklungsamt:

 

Der geplante Standort des Spielplatzes lieg im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 1 „Am Anger“ der Altgemeinde Mandelshagen innerhalb einer ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche, extensive Wiese

 

Nach Wikipedia bezeichnet der Begriff Anger ein meist grasbewachsenes Land oder einen Dorfplatz in Gemeinbesitz, der von allen Bewohnern der Stadt oder des Dorfes genutzt werden konnte. Dies reicht bis in die germanische Zeit zurück, als er meist noch vor oder nahe bei einer Siedlung lag. 

Begriff Extensivwiese
Extensivwiesen
 sind vielfältige, artenreiche Wiesen mit extensiver Nutzung. Sie können im Rahmen des ökologischen Ausgleichs auf stillgelegtem Ackerland oder im ehemals intensiv genutzten Wiesland angesät werden.

 

Eigentlich kollidieren diese beiden Begriffsdefinitionen. Gleichzeitig schafft dies aus Sicht der Verwaltung einen Befreiungstatbestand.

 

Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des B-Planes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

  1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit… die Befreiung erfordern
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist
  3. die Durchführung des B-Planes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würden

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Ein Spielplatz mit all seinen Einrichtungsgegenständen ist gemäß LBauO M-V, § 61 10. c) verfahrensfrei.

Auf Grundlage des § 67 (3) LBauO M-V entscheidet bei Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie bei Befreiungen für verfahrensfreien Bauvorhaben die Gemeinde.

 

 

 

 

Die Verwaltung empfiehlt daher einen Antrag auf isolierte Abweichung zu formulieren und diesen Antrag allen Anliegern zur Kenntnis zu geben. Damit wird den Anliegern ermöglicht ihre nachbarlichen Belange geltend zu machen.

Stimmen alle Betroffenen der Befreiung zu, kann der Befreiungsbescheid erteilt und der Spielplatz gebaut werden.

 

Stimmt ein Nachbar begründet nicht zu, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.


Finanzierung:

 

Erst nach positiver Entscheidung aller Anlieger sollten finanzielle Mittel durch die Gemeinde, auf Grund des Jahresfortschrittes nicht mehr in 2021 sondern für den HH 2022 geplant (oder nicht) geplant werden.

 

 

Stellungnahme des Bauausschusses:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu folgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            9

davon anwesend:                                           7

Zustimmung:                                                    7

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung                                                         0