Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
einen Antrag auf isolierte Abweichung auf Grundlage des § 31 BauGB in
Verbindung mit § 67 (3) LBauO M-V zur Errichtung eines Spielplatzes auf einer
Teilfläche des Flurstückes 56 der Flur 2 Gemarkung Mandelshagen zu formulieren
und diesen Antrag allen Anliegern zur Kenntnis zu geben. Damit wird den
Anliegern ermöglicht ihre nachbarlichen Belange nach § 31 BauGB geltend zu
machen.
Stimmt ein Nachbar nicht zu, kann dem Antrag nicht
stattgegeben werden.
Bei Zustimmung aller Beteiligten ist der Befreiungsbescheid nach § 31 BauGB in Verbindung mit § 67 LBauO M-V zu erteilen und die finanziellen Mittel für den Haushalt 2022 bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 28.01.2021 hat eine Bürgerin der Gemeinde
Blankenhagen, eine Anfrage beim Amt Rostocker Heide bezüglich der Errichtung
eines Spielplatzes in Mandelshagen, Dorfanger, gestellt.
Stellungnahme der
Verwaltung – Zentrale Dienste
Mit Stand Februar 2021 stellt sich die Anzahl der Kinder in
Mandelshagen wie folgt dar:
18 Kinder im Alter von
0-3 Jahren,
8 Kinder im Alter von
4-7 Jahren und
8 Kinder im Alter von
8-12 Jahren.
Des Weiteren leben in
der Straße
„Am Anger“ 4 Kinder,
„Baumkate“ 1 Kind und
„Rostocker Straße“ 10
Kinder im Alter von 8-17 Jahren.
Stellungnahme des Sozialausschuss vom 17.02.2021
Der Sozialausschuss und
die Gemeinde Blankenhagen sind nicht grundsätzlich gegen die Errichtung eines
Spielplatzes, aber es ist keine Fläche hierfür im B-Plan vorgesehen und
finanzielle Mittel wurden für das Haushaltsjahr 2021 nicht eingestellt.
Viele Einwohner haben
eigene Spielgeräte auf dem Grundstück zur Verfügung.
Der B-Plan müsste
entweder geändert oder die Einverständniserklärung aller angrenzenden Anwohner
eingeholt werden. Die Umsetzung könnte sich bspw. wegen Lärmbildung erschweren.
Das Ergebnis wurde am Tag nach der Sitzung mitgeteilt.
Stellungnahme der Verwaltung – Zentreale Dienste
Die Antragstellerin hatte am 21.05.2021 erneut mit Nachdruck
gebeten das Thema zu realisieren. Daher wurde sie zur Sitzung des
Sozialausschusses am 04.08.2021 eingeladen. Als Ergebnis soll versucht werden,
einen Spielplatz auf der kleinen Grünfläche neben der Festwiese beim Dorfgemeinschaftshaus
Mandelshagen zu errichten.
Stellungnahme des Sozialausschuss vom 04.08.2021
Der Sozialausschuss bleibt bei seiner
Grundsatzstellungnahme.
Die Festwiese neben dem Dorfgemeinschaftshaus
soll erhalten bleiben
Das Amt Rostocker Heide
wird beim TÜV für Spielplätze erfragen, welche Gesichtspunkte bei der
Errichtung des Spielplatzes zu beachten sind.
Es sollen eine Bank und
ein paar kleine Spielgeräte beschafft werden. Der Spielplatz ist auf Grund
seiner geplanten Lage (siehe Anlage) einzuzäunen. Genaueres wird dann ggf. bei
der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 festgelegt.
Vordem soll von allen Anwohnern di Zustimmung
zur Einrichtung eines Spielplatzes eingeholt werden, da dies Voraussetzung
dafür ist, dass die Gemeinde finanzielle Mittel für den Spielplatz für das
Haushaltsjahr 2022 bereitstellt.
Das Amt wird beauftragt bauplanungsrechtlich
eine Lösung zu suchen.
Stellungnahme der Verwaltung – Bau- und Entwicklungsamt:
Der geplante Standort des Spielplatzes lieg im
Geltungsbereich des B-Planes Nr. 1 „Am Anger“ der Altgemeinde Mandelshagen
innerhalb einer ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche, extensive Wiese
Nach Wikipedia bezeichnet der Begriff Anger ein meist
grasbewachsenes Land oder einen Dorfplatz in Gemeinbesitz, der von allen
Bewohnern der Stadt oder des Dorfes genutzt werden konnte. Dies reicht bis in
die germanische Zeit zurück, als er meist noch vor oder nahe bei einer Siedlung
lag.
Begriff Extensivwiese
Extensivwiesen sind vielfältige, artenreiche Wiesen
mit extensiver Nutzung. Sie können im Rahmen des ökologischen Ausgleichs auf
stillgelegtem Ackerland oder im ehemals intensiv genutzten Wiesland angesät
werden.
Eigentlich kollidieren diese beiden
Begriffsdefinitionen. Gleichzeitig schafft dies aus Sicht der Verwaltung einen
Befreiungstatbestand.
Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den
Festsetzungen des B-Planes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden und
- Gründe des Wohls
der Allgemeinheit… die Befreiung erfordern
- die Abweichung
städtebaulich vertretbar ist
- die Durchführung
des B-Planes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würden
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung
nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Ein Spielplatz mit all seinen
Einrichtungsgegenständen ist gemäß LBauO M-V, § 61 10. c) verfahrensfrei.
Auf Grundlage des § 67 (3) LBauO M-V
entscheidet bei Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie bei
Befreiungen für verfahrensfreien Bauvorhaben die Gemeinde.
Die Verwaltung empfiehlt daher einen Antrag auf
isolierte Abweichung zu formulieren und diesen Antrag allen Anliegern zur
Kenntnis zu geben. Damit wird den Anliegern ermöglicht ihre nachbarlichen
Belange geltend zu machen.
Stimmen alle Betroffenen der Befreiung zu, kann
der Befreiungsbescheid erteilt und der Spielplatz gebaut werden.
Stimmt ein Nachbar begründet nicht zu, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.
Finanzierung:
Erst nach positiver Entscheidung aller Anlieger
sollten finanzielle Mittel durch die Gemeinde, auf Grund des
Jahresfortschrittes nicht mehr in 2021 sondern für den HH 2022 geplant (oder
nicht) geplant werden.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Enthaltung 0