Betreff
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Gemeinde Rövershagen über den Bebauungsplan Nr. 13 „Schulstandort an der Köhlerstrat“
Vorlage
VBE/2442/2021/GRÖ
Aktenzeichen
Abw. und Satzungsbeschluss B 13
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über den Bebauungsplan Nr. 13 „Schulstandort an der Köhlerstrat“

 

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen hat die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 13 mit der Gebietsbezeichnung „Schulstandort an der Köhlerstrat“ sowie der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.     Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.    Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 13 „Schulstandort an der Köhlerstrat“ gemäß § 10 BauGB als Satzung.

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 wird gebilligt.

 

4.     Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 13 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Rövershagen ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Rövershagen hat mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 13 für den „Schulstandort an der Köhlerstrat“ auf das Erfordernis der Schaffung von Baurecht für den Ersatzneubau der „Europaschule Rövershagen“ reagiert.

Die Europaschule befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises Rostock.

Für die planungsrechtliche Regelung und somit als Voraussetzung für die Umsetzung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Mit Aufstellungsbeschluss und der Bestätigung des Entwurfs des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung am12.10.2020 wurde das Aufstellungsverfahren eröffnet.

Der Entwurf wurde auf Grund der im Rahmen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Hinweisen angepasst.

Die fortgeschrittene Erschließungsplanung führte außerdem zu einer Änderung der Erschließungsanlagen wie z.B. der Buswendeschleife und der Stellplätze sowie zur Anlage einer Feuerlöschwasserzisterne und eines Regenrückhaltebeckens.

Von Seiten der Bürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Die Nachbargemeinden und das Amt für Raumordnung stimmen der Planung zu.

Die so überarbeitete Satzung inkl. Begründung sowie das Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wird der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt und soll danach bekannt gemacht werden, um Baurecht für den Schulneubau zu schaffen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Bauausschuss hat sich im laufenden Verfahren mit dem Planentwurf und den vorgeschlagenen Änderungen befasst. Hauptaugenmerk lag dabei immer auf der Schaffung einer Ruhezone zwischen den angrenzenden Wohngrundstücken des B-Plangebietes Nr. 8.1 „Im Wiesengrund II“ und dem Schulstandort, der Löschwasserversorgung und der Oberflächenwasserableitung.

 

Der vorliegende Entwurf der Satzung hat diese Belange aufgegriffen.

 


Finanzierung:

Das B-Planverfahren wurde durch den Landkreis Rostock komplett finanziert.