Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass das
Beton-Pflaster der Gehweg in der Farbe Grau und die in den Bereichen der
Zufahrten im Farbton ……… verlegt werden.
Sachverhalt:
Die Gemeinde baut zurzeit die Straße „Im Wiesengrund“ in Bentwisch
grundhaft aus. Die Baumaßnahme ist nun bei einem Stand angekommen das die
Beton-Pflastersteine des Gehweges durch die beauftragte Baufirma bestellt
werden müssen.
In der Ausschreibung des Ingenieurbüros heißt es zu der Ausführung des
Gehweges folgendermaßen:
Material Gehwege:
Beton-Pflaster 20x10x8cm als Rechteckpflaster
Farbe: Grau (29,41 €/m² netto)
Material Zufahrten im Bereich des Gehwegs:
Beton-Pflaster 20x10x8cm als Rechteckpflaster
Farbe: farbig (30,54 €/m² netto)
Als „farbig“ bei den Zufahrten hat der Baubetrieb die Farbe Rot und
Anthrazit im Angebot. Natürlich kann auch der Bereich der Zufahrten ebenfalls
in grau verlegt werden. Damit würde die Gemeinde ca. 476,02 € einsparen da der
Mehrpreis für die Ausführung als farbiges Pflaster entfallen würde.
Damit der Baubetrieb die von der Gemeindevertretung gewünschte Farbe des
Betonpflastersteins bestellen kann, muss ein Beschluss gefasst werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung
das farbliche Abheben des Gehwegs im Bereich der Zufahrten.