Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Erweiterung des Planungsauftrages des Ingenieurbüros Voss & Muderack zur Straßenbaumaßnahme "Straße Am Berg" in Bentwisch
Vorlage
VBE/2857/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Bentwisch beschließt die Beauftragung des 1. Nachtragsangebotes des Ingenieurbüros Voss & Muderack für die weiterführenden Planungsleistungen bei der Straßenbaumaßnahme „Straße Am Berg“ in Bentwisch in Höhe von 108.712,96 €.

Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen nicht geplanter Grundstücksverkäufe aus dem Produktkonto 01.11401.6851000.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Bentwisch hat am 31.08.2017 mit dem Beschluss VBE/782/167/2017/GBE die Planungsleistungen mit den Leistungsphasen 1-2 an das Ingenieurbüro Voss & Muderack aus Marlow für den Variantenvergleich der Straßenbaumaßnahme „Straße Am Berg“ vergeben.

Für die Weiterführung der Planung muss der Vertrag dementsprechend erweitert werden. Es liegt ein entsprechendes Nachtragsangebot des Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 3-8 in Höhe von 108.712,96 € vor.

Im 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Bentwisch wurde die Maßnahme aufgrund der unsicheren Finanzierung zurückgenommen. Beim Landesförderinstitut wurde zwischenzeitlich der Baubeginn vom Dezember 2019 anerkannt. Somit werden die Straßenbaubeiträge, welche nicht mehr von den Anwohnern getragen werden, vom Land in voller Höhe erstattet.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Um die Baumaßnahme fortzuführen zu können, werden die weiteren Leistungsphasen der Planung dringend benötigt. Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch die Beauftragung des 1. Nachtragsangebotes vom Ingenieurbüro Voss & Muderack.

 


Finanzierung:

Die Finanzierung könnte durch im Haushalt nicht geplante Mehreinnahmen durch Grundstücksverkäufe der Gemeinde Bentwisch erfolgen. Im Produktkonto 01.11401.6851000 werden durch bereits stattgefundene Notartermine Einzahlungen in Höhe von 175.650,00 € erwartet. Die Finanzierung in Höhe von 108.712,96 € ist somit gesichert.