Betreff
Beschluss Gemeindevertretung Rövershagen über die Bevollmächtigung der Bürgermeisterin dem Vergabevorschlag der KUBUS GmbH für die Stromlieferung für alle kommunalen Gebäude und die Straßenbeleuchtung aller Gemeinden des Amtes Rostocker Heide nach de r elektronischen Auktion am 15.09.2021 die Zustimmung zu erteilen.
Vorlage
V00/2441/2021/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen bevollmächtigt die Bürgermeisterin dem Vergabevorschlag der KUBUS GmbH für die Stromlieferung für alle kommunalen Gebäude und die Straßenbeleuchtung aller Gemeinden des Amtes Rostocker Heide nach der elektronischen Auktion am 15.09.2021 die Zustimmung zu erteilen.

Die Formalien für die Unterzeichnung der Lieferverträge sind in einer gesonderten Beschlussvorlage der Gemeinde zur Beschlussfassung vorzulegen.


Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:

Die bestehenden Stromlieferverträge der Gemeinden des Amtes Rostocker Heide für die kommunalen Gebäude (EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH & Co. KG) und die Straßenbeleuchtungen (Stadtwerke Burg GmbH) laufen zum 31.12.2021 aus.

 

Diese Verträge wurden 2018 ausgeschrieben. In Vorbereitung der damaligen Ausschreibung wurde deutlich, dass zur Erstellung einer rechtssicheren und eindeutigen Leistungsbeschreibung für eine Ausschreibung von Stromlieferleistungen die Hinzuziehung Leistungen Dritter notwendig ist.

 

Die KUBUS GmbH führt auf Grundlage des Beschlusses des Amtsausschusses (V00/0596/2021/ARH) vom 14.04.2021 für die Stromlieferung für alle kommunalen Gebäude und die Straßenbeleuchtung aller Gemeinden des Amtes Rostocker Heide das elektronische Stromausschreibungsverfahren und die elektronische Stromauktion nach § 120 Abs.2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) durch.

 

Im Ergebnis der ersten Phase des Verfahrens haben sich folgende Firmen

an der Ausschreibung beteiligt:

 

1. EMB Energieversorgung - Miltenberg-Bürgstadt GmbH & Co. KG, Luitpoldstraße 17,

63897 Miltenberg

2. In(n) Energie GmbH, Bayernwerkstraße 13, 84359 Simbach am Inn

3. Stadtwerke Dachau, Brunngartenstraße 3, 85221 Dachau

4. Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS), Eckdrift 43 - 45, 19061 Schwerin

5. Stadtwerke, Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal,

Rathenower Straße 1, 39576 Stendal

6. E.ON Energie Deutschland GmbH, Arnulfstraße 203, 80634 München

7. Stadtwerke Greifswald GmbH, Gützkower Landstraße 19-21, 17489 Greifswald

8. Stadtwerke Neustrelitz GmbH, Wilhelm-Stolte-Straße 90, 17235 Neustrelitz

9. Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH, Schloßring 50, 21423 Winsen (Luhe)

 

Das Amt hat daraufhin die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister für die neun beteiligten Stromlieferanten beantragt.

 

Das Verfahren wird danach fortgesetzt und die elektronische Auktion vorbereitet.

Die Auktion ist für den 15.09.2021 (10.00-14:00 Uhr) geplant, sodass sich folgende

Terminkette für die 2. Phase der Ausschreibung ergibt.

 

Terminkette Elektronische Auktion

 

Tag der Auktionsaufforderung                  10.09.2021

Auktion                                                                               15.09.2021

Vergabevorschlag                                                          15.09.2021

Rückmeldefrist der Kommune

(Vergabeentscheid an KUBUS)                  16.09.2021

Vorinfos                                                                             16.09.2021

Zuschlag                                                                             27.09.2021

Infos unterlegener Bieter                                            27.09.2021         

Bindefrist                                                                           29.09.2021

 

Entsprechend des eingeleiteten Verfahrens muss durch die Verwaltung sichergestellt werden, dass die Rückmeldung des Auftraggebers der Ausschreibung zur Vergabeentscheidung innerhalb eines Tages nach Abschluss der elektronischen Auktion erfolgt, um die sich anschließenden Mitteilungen sowie den Zuschlag selbst innerhalb der in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Fristen versenden zu können.

 

Um die Vorinformationen über die geplante Zuschlagserteilung nach § 134 GWB

 

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 134 Informations- und Wartepflicht

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, …. .

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. …………………………….  .

 

termingerecht versenden zu können, schlägt die Verwaltung der Gemeindevertretung vor, die Bürgermeisterin auf der Hauptausschusssitzung des Amtsausschusses am 15.09.2021 zur Zustimmung zum Vergabevorschlag der KUBUS GmbH für die Stromlieferung für alle kommunalen Gebäude und die Straßenbeleuchtung aller Gemeinden des Amtes Rostocker Heide nach der elektronischen Auktion am 15.09.2021 zu bevollmächtigen.

 

Die Formalien für die Unterzeichnung der Lieferverträge sind in einer gesonderten Beschlussvorlage den Gemeinden zur Beschlussfassung vorzulegen.