Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Blankenhagen beschließt für neugeborene Kinder, deren Eltern/Mutter am Tag der
Geburt seit mindestens 1 Monat in der Gemeinde Blankenhagen gemeldet sind, ein
Begrüßungsgeld zu zahlen.
Nach Erhalt des
Begrüßungsschreibens beantragen die Eltern/Mutter im Amt Rostocker Heide
innerhalb einer Frist von 3 Monaten das Begrüßungsgeld.
Es müssen
Quittungen über den Kauf von Artikeln für Kinderbedarf vorgelegt werden
oder
Auf die Vorlage von
Quittungen wird verzichtet.
Der Beschluss tritt
am 01.01.2022 in Kraft.
Die Höhe des Begrüßungsgeldes wird jährlich in der
Haushaltssatzung der Gemeinde Blankenhagen festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2003 zahlt die Gemeinde Blankenhagen für
neugeborenen Kinder ein Begrüßungsgeld an die Eltern. Die Höhe des
Begrüßungsgeldes wurde in den vergangenen Jahren entsprechend der Haushaltslage
angepasst und beträgt z.Z. 200 Euro pro Kind.
Die Eltern erhalten ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters und beantragen daraufhin die Auszahlung des Geldes unter Vorlage von Quittungen für Kinderbedarf im Amt Rostocker Heide.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Kontrolle durch das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Rostock wurde beanstandet, dass sich die Höhe des Betrages seit der
Beschlussfassung im Jahr 2003 geändert hat, ohne dass ein neuer Beschluss
gefasst wurde. Dies soll hiermit nachgeholt werden.
Die Anzahl der im Jahr geborenen Kinder stellt sich wie folgt dar:
Jahr |
Anzahl
Kinder |
2016 |
15 |
2017 |
6 |
2018 |
7 |
2019 |
6 |
2020 |
8 |
In diesem Jahr sind bisher 8 Kinder geboren (Stand 19.07.2021).
Die Zahlung von Begrüßungsgeld ist eine politische Entscheidung der Gemeinde, es handelt sich um eine freiwillige Ausgabe.
Finanzierung:
Im Haushalt 2021 sind im Produkt 2.35100.5415900
(Kinderbegrüßungsgeld) 3000 Euro für 15 Kinder eingeplant.
Stellungnahme des
Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Blankenhagen vom
04.08.2021:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt
der Gemeindevertretung Blankenhagen mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
1-Stimmenenthaltung, für neugeborene
Kinder, deren Eltern/Mutter am Tag der Geburt seit mindestens 1 Monat in der
Gemeinde Blankenhagen gemeldet sind, ein Begrüßungsgeld zu zahlen.
Nach Erhalt des
Begrüßungsschreibens beantragen die Eltern/Mutter im Amt Rostocker Heide
innerhalb einer Frist von 3 Monaten das Begrüßungsgeld.
Auf die Vorlage von Quittungen wird
verzichtet.
Der Beschluss tritt
am 01.01.2022 in Kraft.
Die Höhe des Begrüßungsgeldes wird jährlich in der Haushaltssatzung der Gemeinde Blankenhagen festgelegt.