1. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
definiert ihre städtebaulichen Entwicklungsziele innerhalb der Ortslage
Gelbensande wie folgt:
Das Gelände des jetzigen Sportplatzes wird als
Wohnbaufläche ausgewiesen.
Der Sportplatz soll auf der sanierten Fläche
der ehemaligen Osmose mit weiteren entsprechenden Freizeiteinrichtung neu
errichtet werden. Entsprechend den Vorgaben der Raumordnung werden auch
Gewerbeflächen ausgewiesen.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 7
davon teilgenommen: 4
Zustimmung: 3
Ablehnung: 1
Enthaltung: -
UND, wenn Beschlussvorschlag 1 mehrheitlich
zugestimmt wurde
2. Beschlussvorschlag
Bei Zustimmung der Gemeindevertretung
Gelbensande zu den im Beschlussvorschlag 1 benannten städtebaulichen Entwicklungszielen,
werden der Bürgermeister und sein Stellvertreter in die Verkaufsverhandlungen
mit der GAA zu treten.
Über das durch die GAA vorgelegte
Verkaufsangebot und die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel bei
einem Erwerb, entscheidet die Gemeinde nach Vorlage des konkreten
Verkaufsangebotes durch die GAA
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 7
davon teilgenommen: 4
Zustimmung: 3
Ablehnung: 1
Enthaltung: -
Sachverhalt:
Ziel dieser Beschlussvorlage soll die Bestätigung der Eckpunkte eines
Entwicklungskonzeptes sein, welches von der GAA gefordert wird und Grundlage
für mögliche Kaufverhandlungen mit der GAA bildet. Der Bürgermeister und sein
Stellvertreter sollen für die Kaufverhandlungen bevollmächtigt werden.
Faktenlage
Die Gemeindevertretung Gelbensande hat mit Beschluss vom 23.08.2018
(VBE/091/660/2018/GGE – Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung der
Infrastruktur im Bereich Dorfzentrum) eine Gestaltung im Bereich des
Dorfzentrums (Kita, Sporthalle, Heidetreff) zur Vorlage bei der GAA und dem
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
beschlossen.
Hauptziel war die Überplanung des Walls auf dem Gelände der Gemeinde und
der Wohnungsgesellschaft für die Wallsanierung und die Herausnahme sämtlichen
Fahrzeugverkehrs zwischen Kita und Sportplatz bzw. Heidetreff.
Nach einer Beratung beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur greift Herr
Labitzke auf der HFA-Sitzung am 24.10.2019 eine Anregung aus diesem Haus auf,
den nicht kontaminierten Sportplatz als Wohnbaufläche zu nutzen und einen
Sportplatz auf dem Osmosegelände neu zu errichten.
Nach mehrfachen Beratungen über dieses Thema und nach Beschluss vom
28.05.2020 (VBE/00/1852/2020/GGE – Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande
zur Erarbeitung eines „Gesamtkonzeptes zur Gestaltung der Fläche zwischen dem
Schlossweg und der B 105“ und breiter Einbeziehung der Einwohnerinnen und
Einwohner) wird der freischaffende Stadtplaner Stefan Fuchs beauftragt ein
städtebauliches Gesamtnutzungskonzept für den Bereich Schlossweg und B 105
aufzustellen.
Am 26.06.2020 findet in der Sporthalle die erste Einwohnerversammlung
dazu statt.
Die Anwesenden haben viele Vorschläge, die durch Herrn Fuchs gemäß der in
der Anlage beigefügten Dokumentation zusammengefasst werden.
Die geplante 2. Einwohnerversammlung findet auf Grund der Corona-Regeln
nicht statt.
Der Bürgermeister stellt die von Herrn Fuchs erarbeiteten Varianten auf
die Homepage der Gemeinde Gelbensande.
Es gibt 3 Gestaltungsvorschläge von Herrn Fuchs, die auf der Osmosefläche
selbst 3 Gestaltungsvarianten für die Sportanlagen und auf dem
Bestandssportplatz 3 Varianten für Wohnbebauung darstellen. Die Varianten
betrachten außerdem die Erweiterung des Heidetreffs und der Sporthalle und
betreutes Wohnen auf der Freifläche vor der Kita sowie den Neubau eines Bau-
und Gewerbehofes auf dem Gelände der EVG und im Bereich des Garagenkomplexes am
Schloss.
Auf Nachfrage der Verwaltung zu den Abwägungen der Realisierbarkeit der
Vorschläge der Einwohner aus der Einwohnerversammlung vom 26.06.2020 erklärte
Herr Fuchs, dass der dargestellte „Kultur- und Bewegungspark“ mit den
Spielfeldern und Freizeitanlagen bindende Vorgabe der Gemeinde Gelbensande war.
Weitere Alternativen oder Varianten sollten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
dargestellt werden.
Auf der HFA am 04.02.2021 informierte der Bürgermeister, dass
hinsichtlich des Sportstättenkomplexes mit Herrn Richter Kontakt aufgenommen
wurde, der solche Konzepte erstellt.
Am 25.02.2021 soll das Konzept vorliegen. Es soll auf einer
Einwohnerversammlung vorgestellt werden.
Die Umgestaltung, so der Bürgermeister, ist der Gemeinde jedoch nur
möglich, wenn Fördermittel bewilligt werden.
Herr Richter erhält auf der HFA am 18.02.2021 Gelegenheit über
Fördermöglichkeiten zu informieren und dem HFA mögliche Konstellationen
vorzutragen. Er beantwortet viele Fragen zu diesem Thema, vor allem Gestaltung
der Sportanlagen, Vereinsheim, Laufbahn für die Feuerwehr etc.
Die Thematik soll auf der nächsten Gemeindevertretersitzung weiter
beraten werden.
Am 23.06.2021 wurde die Entwürfe von Herrn Fuchs dem Amt für Raumordnung
und Landesplanung für eine landesplanerische Ersteinschätzung vorgestellt.
Ergebnis: die Gemeinde hat das ihr zugestandenen Entwicklungspotential
für die Wohnbebauung gem. Landesraum- und Raumentwicklungsprogramm
ausgeschöpft.
Allerdings ist die Raumordnung bereit, auf die zukünftigen Kontingente
einen Vorgriff zu gewähren.
Für den bestehenden Sportplatz und der zur Verfügung stehenden Fläche
(Nettobaufläche ca. 15.000 m²) wird eine landesplanerische Zustimmung für
15 Wohneinheiten auf großzügigen Grundstücken (1000 m² und größer) in Aussicht
gestellt.
Seitens des Amtes für Raumordnung und Landesplanung besteht die
Forderung, die Osmosefläche so zu gestalten, dass neben den von der Gemeinde
geplanten Vorhaben auch das Ansiedeln von Gewerbe/Kleingewerbe möglich wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat Ihnen entsprechend der an
sie gestellten Aufgabe eine Beschlussvorlage für das vorliegende städtebauliche
Entwicklungskonzept der Fläche zwischen Schlossweg und B 105 formuliert, dessen
Entscheidung die Grundlage für die Aufnahme von Kaufverhandlungen mit der GAA
darstellen soll.
Für diesen Entscheidungsprozess möchte die
Verwaltung der Gemeindevertretung folgende Überlegungen (die noch zu ergänzen
wären) mit auf den Weg geben. Es erfolgt keine Wertung der vorgetragenen
Aspekte und die Reihenfolge ist nicht ausschlaggebend:
Mit welchen Kenntnissen kann die Gemeinde über
dieses Entwicklungskonzept entscheiden?
- Die Gemeinde weiß
noch nicht, mit welchem Verkaufspreis die GAA nach erfolgter Sanierung
tatsächlich in die Verhandlungen mit der Gemeinde geht.
Von diesem Preis wird
abhängen, ob für die Gemeinde überhaupt ein Erwerb in Frage kommt.
- Sie wissen aus dem
Ergebnis der Arbeitsberatung vom 29.03.2021, dass das Sportstättenkonzept
auch mit einem Fachmann/Fachplaner an der Seite nicht ohne weiteres
erstellt werden kann, es muss durchdacht sein und alle Eventualitäten und
weiterführenden Planungen berücksichtigen. Unsere Empfehlung: Es gibt Punkte die für die Sportstättenplanung
durch die Gemeinde im Vorfeld zu klären sind: Straße (ja/nein?),
Grundstückskauf (ja/nein?) B-Plan Gebiet (ja/nein?).
- Von den zukünftig
notwendigen Planungen hängen die Gesamtkosten für die Vorhaben erheblich
ab.
Es sollen Fördermittel
beantragt werden, die dafür notwendige Planung kostet aber auch schon Gelder,
die die Gemeinde bereitstellen muss. In welcher Höhe ist nicht bekannt und kann
mangels einer Sportstättenplanung auch nicht beziffert werden.
Die Gemeinde muss
Planungskosten bereitstellen, ohne zu wissen, ob sie das Gelände erwerben kann
und ohne dass sie weiß, ob sie Förderung erhält.
- Bei der Planung der
Sport- und Freizeitanlage sollten von Anfang an auch die Kosten für die
Betreibung einer derartigen Anlage Beachtung finden. (Nutzung Sportverein;
Unterhaltung; eventuell Personalkosten)
- Der neue Sportplatz
auf dem Osmosegelände muss vor dem Verkauf der Wohnbauflächen auf dem
alten Sportplatz fertig sein. Durch notwendige B-Plan- und FNP-Verfahren
werden große Zeiträume durch die Gemeinde zu überbrücken sein. Auch die
Finanzierung der jeweiligen Erschließungskosten muss rechtzeitig geklärt
werden.
- Welche Auswirkungen
wird der geplante Aus-/Umbau des Heizwerkes für ein mögliches Wohngebiet
haben? Kommen aus der Richtung für z.B. Schallschutz, oder andere
Schutzmaßnahmen noch Kosten auf die Gemeinde zu?
- Auf dem Gelände der
Osmose gibt es Wald. Im Rahmen des Flächennutzungsplanes hat die Gemeinde
zäh mit der Forstbehörde um eine erträgliche Lösung gekämpft (siehe
Anlage, Auszug aus der Begründung zum FNP).
Trotzdem werden die
Kosten der Waldumwandlung zu Lasten der Gemeinde gehen.
Bei Eigenerwerb und
Eigennutzung der Fläche besteht keine Möglichkeit der Refinanzierung.
- Die vom Amt für
Raumordnung und Landesplanung geforderte Ausweisung von Gewerbeflächen im
Bereich der Osmose ist zu integrieren.
- Die vom Amt für
Raumordnung und Landesplanung geforderte Ausweisung von Gewerbeflächen im
Bereich der Osmose ist aus Sicht der Verwaltung zwingend für die
Genehmigungsfähigkeit einer B-Planung zu integrieren. Die GAA ist bei den
Kaufverhandlungen auf diese Forderung hinzuweisen.
10. Die vorliegenden Konzepte lassen die von der Gemeinde gewollte
Herausnahme des Fahrzeugverkehrs zwischen Kita – Sporthalle/Heidetreff bisher
unberücksichtigt.
Jetzt soll die Hauptentlastung
des Neubaugebietes durch eine Straßenanbindung an die Straße Am Sportplatz
genau zwischen den Gebäuden verlaufen.
- Welches Risiko
entsteht, wenn die Gemeinde die Osmosefläche nicht kauft?
Da der Gemeinde die
Planungshoheit obliegt, kann sie durch die aufzustellenden Bebauungspläne die
Gestaltung der Osmosefläche beeinflussen.
Da weder über die Genehmigungsfähigkeit
beabsichtigter Planungen noch über deren Finanzierung Aussagen getroffen werden
können, kann durch die Gemeindevertretung nur eine politische
Grundsatzentscheidung getroffen werden:
Will die Gemeinde die Osmosefläche nur unter dem Aspekt erwerben, dass Wohnungsbau auf dem alten Sportplatz etabliert wird und ein neuer Sportplatz auf dem Osmosegelände errichtet und die Straßenanbindung durch die Gemeinde neu gebaut wird?
Finanzierung:
Eine Finanzierung möglicher Investitionen und
deren Folgekosten ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus den vorgenannten Gründen
nicht darstellbar.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Nach ausführlicher Diskussion der Mitglieder
des Bauausschusses, über hauptsächlich
- die Notwendigkeit eines Konzeptes,
- dessen (auch finanzielle) Auswirkungen,
- die Möglichkeit, wenn es finanziell nicht realisierbar ist, den Schritt
wieder zurückzugehen
- Kaufen bis zu welchem Maximalbetrag
- Kaufen ja oder nein
lässt Herr Heuer, nachdem er Beschlussvorschlag
1 vorgelesen hat, abstimmen.
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 3 Ja-Stimmen, 1-Nein-Stimme, 0 Stimmenthaltungen den Beschlussvorschlag 1- und damit die
Bestätigung des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes .
Herr Heuer verliest den daran gebundenen
Beschlussvorschlag 2 und lässt darüber abstimmen:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 3 Ja-Stimmen, 1-Nein-Stimme, 0 Stimmenthaltungen den Beschlussvorschlag 2- mit dem im
Beschlussvorschlag 1 beschlossenen Konzept in die Kaufverhandlungen mit der GAA
zu treten.