Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
die neue Leistungs- und Entgeltvereinbarung für die Kindertagesstätte „Kleine
Schlossgeister“ rückwirkend zum 01.01.2021 zu genehmigen.
Es werden aufgrund der durchgeführten Entgeltverhandlung
folgende Platzkosten seit dem 01.01.2021 festgelegt:
Krippe/GT: 1.066,22€
Kita/GT:
673,93€
Hort/GT:
358,35€
Der Bürgermeister und der 1. stellv.
Bürgermeister werden ermächtigt, das Einvernehmen der Gemeinde in der vom Landkreis
Rostock auszufertigenden Leistungs- und Entgeltvereinbarung zu erteilen. Die
Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate.
Sachverhalt:
Der Träger der Kindertagesstätte, das Institut
Lernen und Leben e.V., hat mit Schreiben vom 29.06.2020 neue Kostenblätter an
den Landkreis Rostock gesandt und diesen zu Entgeltverhandlungen aufgefordert.
Der Grund hierfür liegt hauptsächlich in der
Erhöhung der Personalkosten.
Die letzte Entgeltverhandlung für die Kita
„Kleine Schlossgeister“ fand zum 01.01.2020 statt.
Aufgrund der aktuellen Situation wurde die o.g.
Entgeltverhandlung auf dem Schriftweg zwischen dem Landkreis Rostock und dem
Institut Lernen und Leben e.V. durchgeführt.
Der Landkreis Rostock hat per E-Mail am 26.02.2021 das Verhandlungsergebnis
mitgeteilt, jedoch stand noch kein Laufzeitbeginn fest. Dieser musste durch die
Schiedstelle festgesetzt werden, da hierzu keine Einigung zwischen dem
Landkreis Rostock und dem Institut Lernen und Leben e.V. möglich war.
Mit Schreiben vom 22.06.2021, im Amt Rostocker
Heide eingegangen am 25.06.2021, ist nunmehr die neue Leistungs- und
Entgeltvereinbarung mit Laufzeitbeginn rückwirkend zum 01.01.2021 zur
Unterzeichnung eingegangen. Durch den Landkreis Rostock sowie dem Institut
Lernen und Leben e.V. sind diese Unterlagen bereits unterzeichnet worden.
Da die Leistungs- und Entgeltvereinbarung
zwischen dem Landkreis Rostock und dem Institut Lernen und Leben e.V. nach wie
vor nur im Einvernehmen mit der Gemeinde abgeschlossen werden kann, ist
nunmehr das Einvernehmen der Gemeinde Gelbensande für die o.g. Vereinbarung
erforderlich.
Die Anpassung der Elternbeiträge und
Gemeindeanteile ist nicht erforderlich, da es seit dem 01.01.2020 die
Elternbeitragsfreiheit gibt und es für die Gemeinden des Landkreises Rostock
eine kindbezogene Pauschale in Höhe von 152,76€ pro Kind pro Platz pro Monat im
Jahr 2021 (149,33€ im Jahr 2020) gibt. Diese Pauschale gilt unabhängig von der
Platzart (Krippe, Kita, Hort bzw. ganztags, teilzeit, halbtags).
Stellungnahme der Verwaltung:
Da alle Gemeinden seit dem 01.01.2020 die
gleiche kindbezogene Pauschale zahlen, ist eine Übersicht der unterschiedlichen
Gemeindeanteile an dieser Stelle nicht mehr erforderlich.
Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit ist auch
eine Berücksichtigung der Elternbeiträge nicht mehr erforderlich.
Durch die Entgeltverhandlung erfolgt dennoch
eine Veränderung der Platzkosten für die Kita „Kleine Schlossgeister“ in
Gelbensande. Diese Veränderung stellt sich wie folgt dar:
|
aktuelle Platzkosten |
neu verhandelte Platzkosten |
Steigerung der Kosten |
Krippe/GT |
983,79 € |
1.066,22 € |
82,43 € |
Krippe/TZ |
590,27 € |
639,73 € |
49,46 € |
Krippe/HAT |
393,52 € |
426,49 € |
32,97 € |
Kita/GT |
631,37 € |
673,93 € |
42,56 € |
Kita/TZ |
378,82 € |
404,36 € |
25,54 € |
Kita/HAT |
252,55 € |
269,57 € |
17,02 € |
Hort/GT |
342,37 € |
358,35 € |
15,98 € |
Hort/TZ |
205,42 € |
215,01 € |
9,59 € |
Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit seit dem
01.01.2020 hat diese Kostensteigerung keinerlei Auswirkungen für die Eltern.
Da die kindbezogene Pauschale pro Platz und
Monat für das Jahr 2021 bereits feststeht, hat die Kostensteigerung auch keine
Auswirkungen auf den monatlich zu zahlenden Gemeindeanteil.
Laut § 25 (1) Kindertagesförderungsgesetz M-V
wird die Kindertagesförderung in Kindertagesstätten […] gemeinsam durch das
Land, die Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
finanziert. Ausgenommen bleiben die Kosten der Verpflegung.
Gemäß § 26 (1) KiföG M-V beteiligt sich das
Land jährlich in Höhe von 54,5 Prozent an den Kosten der Kindertagesförderung.
Die Gemeinden zahlen entsprechend § 27 (1)
KiföG M-V eine kindbezogene Pauschale an den örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe.
Dieser gewährt laut § 28 (1) KiföG M-V den
Trägern der Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Entgelte.
Zur Finanzierung der Entgelte verwenden die
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Mittel des Landes, die von
den Gemeinden zu entrichtenden kindbezogenen Pauschalen sowie eigene Mittel. Da
die Pauschalen der Gemeinden festgesetzt sind, werden die Mehrkosten, die durch
die Entgeltverhandlung entstehen, durch das Land sowie den örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe getragen.
Um das Inkrafttreten der neuen Leistungs- und
Entgeltvereinbarung mit den o.g. neuen Platzkosten rückwirkend zum 01.01.2021
zu ermöglichen, ist eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
Gelbensande über die Genehmigung der neuen Leistungs- und Entgeltvereinbarung
erforderlich.
Aufgrund der Kurzfristigkeit ist eine Beratung
in den Ausschüssen in diesem Fall nicht möglich gewesen.
Finanzierung:
Für das Haushaltsjahr 2021 sind insgesamt
220.000€ für 120 Kinder aus der Gemeinde Gelbensande eingeplant worden, die in
einer Kindertagesstätte betreut werden. Die Entgeltverhandlung hat keinerlei
Auswirkungen auf den Planansatz.