Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Erteilung des Einvernehmens zur Entgeltverhandlung der Kita "Kleine Schlossgeister" mit Laufzeitbeginn 01.01.2021
Vorlage
VZD/1939/2021/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, die neue Leistungs- und Entgeltvereinbarung für die Kindertagesstätte „Kleine Schlossgeister“ rückwirkend zum 01.01.2021 zu genehmigen.

Es werden aufgrund der durchgeführten Entgeltverhandlung folgende Platzkosten seit dem 01.01.2021 festgelegt:

                Krippe/GT:         1.066,22€            

                Kita/GT:                  673,93€

Hort/GT:                 358,35€                

Der Bürgermeister und der 1. stellv. Bürgermeister werden ermächtigt, das Einvernehmen der Gemeinde in der vom Landkreis Rostock auszufertigenden Leistungs- und Entgeltvereinbarung zu erteilen. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate.

 


Sachverhalt:

Der Träger der Kindertagesstätte, das Institut Lernen und Leben e.V., hat mit Schreiben vom 29.06.2020 neue Kostenblätter an den Landkreis Rostock gesandt und diesen zu Entgeltverhandlungen aufgefordert.

Der Grund hierfür liegt hauptsächlich in der Erhöhung der Personalkosten.

Die letzte Entgeltverhandlung für die Kita „Kleine Schlossgeister“ fand zum 01.01.2020 statt.

 

Aufgrund der aktuellen Situation wurde die o.g. Entgeltverhandlung auf dem Schriftweg zwischen dem Landkreis Rostock und dem Institut Lernen und Leben e.V. durchgeführt.
Der Landkreis Rostock hat per E-Mail am 26.02.2021 das Verhandlungsergebnis mitgeteilt, jedoch stand noch kein Laufzeitbeginn fest. Dieser musste durch die Schiedstelle festgesetzt werden, da hierzu keine Einigung zwischen dem Landkreis Rostock und dem Institut Lernen und Leben e.V. möglich war.

Mit Schreiben vom 22.06.2021, im Amt Rostocker Heide eingegangen am 25.06.2021, ist nunmehr die neue Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit Laufzeitbeginn rückwirkend zum 01.01.2021 zur Unterzeichnung eingegangen. Durch den Landkreis Rostock sowie dem Institut Lernen und Leben e.V. sind diese Unterlagen bereits unterzeichnet worden.

Da die Leistungs- und Entgeltvereinbarung zwischen dem Landkreis Rostock und dem Institut Lernen und Leben e.V. nach wie vor nur im Einvernehmen mit der Gemeinde abgeschlossen werden kann, ist nunmehr das Einvernehmen der Gemeinde Gelbensande für die o.g. Vereinbarung erforderlich.

Die Anpassung der Elternbeiträge und Gemeindeanteile ist nicht erforderlich, da es seit dem 01.01.2020 die Elternbeitragsfreiheit gibt und es für die Gemeinden des Landkreises Rostock eine kindbezogene Pauschale in Höhe von 152,76€ pro Kind pro Platz pro Monat im Jahr 2021 (149,33€ im Jahr 2020) gibt. Diese Pauschale gilt unabhängig von der Platzart (Krippe, Kita, Hort bzw. ganztags, teilzeit, halbtags).   

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Da alle Gemeinden seit dem 01.01.2020 die gleiche kindbezogene Pauschale zahlen, ist eine Übersicht der unterschiedlichen Gemeindeanteile an dieser Stelle nicht mehr erforderlich.

Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit ist auch eine Berücksichtigung der Elternbeiträge nicht mehr erforderlich.

 

Durch die Entgeltverhandlung erfolgt dennoch eine Veränderung der Platzkosten für die Kita „Kleine Schlossgeister“ in Gelbensande. Diese Veränderung stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

aktuelle Platzkosten

neu verhandelte Platzkosten

Steigerung der Kosten

Krippe/GT

          983,79 €

              1.066,22 €

                  82,43 €

Krippe/TZ

          590,27 €

                 639,73 €

                  49,46 €

Krippe/HAT

          393,52 €

                 426,49 €

                  32,97 €

Kita/GT

          631,37 €

                 673,93 €

                  42,56 €

Kita/TZ

          378,82 €

                 404,36 €

                  25,54 €

Kita/HAT

          252,55 €

                 269,57 €

                  17,02 €

Hort/GT

          342,37 €

                 358,35 €

                  15,98 €

Hort/TZ

          205,42 €

                 215,01 €

                    9,59 €

 

Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit seit dem 01.01.2020 hat diese Kostensteigerung keinerlei Auswirkungen für die Eltern.

Da die kindbezogene Pauschale pro Platz und Monat für das Jahr 2021 bereits feststeht, hat die Kostensteigerung auch keine Auswirkungen auf den monatlich zu zahlenden Gemeindeanteil.

 

Laut § 25 (1) Kindertagesförderungsgesetz M-V wird die Kindertagesförderung in Kindertagesstätten […] gemeinsam durch das Land, die Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe finanziert. Ausgenommen bleiben die Kosten der Verpflegung.

Gemäß § 26 (1) KiföG M-V beteiligt sich das Land jährlich in Höhe von 54,5 Prozent an den Kosten der Kindertagesförderung.

Die Gemeinden zahlen entsprechend § 27 (1) KiföG M-V eine kindbezogene Pauschale an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Dieser gewährt laut § 28 (1) KiföG M-V den Trägern der Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Entgelte.

Zur Finanzierung der Entgelte verwenden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Mittel des Landes, die von den Gemeinden zu entrichtenden kindbezogenen Pauschalen sowie eigene Mittel. Da die Pauschalen der Gemeinden festgesetzt sind, werden die Mehrkosten, die durch die Entgeltverhandlung entstehen, durch das Land sowie den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe getragen.

 

Um das Inkrafttreten der neuen Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit den o.g. neuen Platzkosten rückwirkend zum 01.01.2021 zu ermöglichen, ist eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Gelbensande über die Genehmigung der neuen Leistungs- und Entgeltvereinbarung erforderlich.

Aufgrund der Kurzfristigkeit ist eine Beratung in den Ausschüssen in diesem Fall nicht möglich gewesen.

 


Finanzierung:

Für das Haushaltsjahr 2021 sind insgesamt 220.000€ für 120 Kinder aus der Gemeinde Gelbensande eingeplant worden, die in einer Kindertagesstätte betreut werden. Die Entgeltverhandlung hat keinerlei Auswirkungen auf den Planansatz.