Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Nachbesetzung eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport
Vorlage
VZD/1938/2021/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, für Herrn Ingo Brauckhoff den sachkundigen Einwohner / die sachkundige Einwohnerin _____________________________ als weiteres Mitglied in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Gelbensande zu wählen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 

 


Sachverhalt:

 

Der Gemeindevertreter Rolf Reuter hat mit Schreiben vom 07.06.2021 sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

 

Herr Reuter war über den Wahlvorschlag der Wählergruppe Bürgerinteressen Gelbensande/ Willershagen (BIGW) am 26.05.2019 in die Gemeindevertretung gewählt worden.

Nach § 46 LKWG M-V rückt der Nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle. Als Nachrücker wurde der Bewerber Ingo Brauckhoff festgestellt.

Herr Ingo Brauckhoff hat das Mandat angenommen. Das wurde öffentlich bekanntgemacht.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Nachrücker, Herr Ingo Brauckhoff, wurde auf der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Gelbensande als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Schule,Jugend, Kultur und Sport gewählt.

 

Gemäß § 6 Absatz 3 Hauptsatzung der Gemeinde Gelbensande setzt sich der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport aus 4 Gemeindevertretern und 3 sachkundigen Einwohnern zusammen.

 

Da Herr Ingo Brauckhoff das Mandat als Gemeindevertreter angenommen hat, muss die Gemeindevertretung nun einen neuen sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport wählen. Andernfalls müsste die Hauptsatzung geändert werden.

 

Die Besetzung der beratenden Ausschüsse erfolgt gemäß § 36 Absatz 1 KV M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Demnach hat die Wählergruppe Bürgerinteressen Gelbensande/ Willershagen das Vorschlagsrecht. Der/die Kandidat/in muss aber mit der Mehrheit der Gemeindevertretung gewählt werden.

Das Wahlverfahren wurde in der Geschäftsordnung festgelegt. Sollte es keinen allgemeinen Konsens über die Besetzung des Ausschusses geben, findet eine Verhältniswahl statt. Auf Antrag eines Gemeindevertreters muss geheim gewählt werden.

 

 


 

Finanzierung:

 

Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.