Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, für Herrn Ingo Brauckhoff den
sachkundigen Einwohner / die sachkundige Einwohnerin
_____________________________ als weiteres Mitglied in den Ausschuss für
Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Gelbensande zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertreter Rolf Reuter hat mit
Schreiben vom 07.06.2021 sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Herr Reuter war über den Wahlvorschlag der
Wählergruppe Bürgerinteressen Gelbensande/ Willershagen (BIGW) am 26.05.2019 in
die Gemeindevertretung gewählt worden.
Nach § 46 LKWG M-V rückt der Nächste noch nicht
berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle.
Als Nachrücker wurde der Bewerber Ingo Brauckhoff festgestellt.
Herr Ingo Brauckhoff hat das Mandat angenommen.
Das wurde öffentlich bekanntgemacht.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Nachrücker, Herr Ingo Brauckhoff, wurde auf
der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Gelbensande als
sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Schule,Jugend, Kultur und Sport
gewählt.
Gemäß § 6 Absatz 3 Hauptsatzung der Gemeinde
Gelbensande setzt sich der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport aus 4
Gemeindevertretern und 3 sachkundigen Einwohnern zusammen.
Da Herr Ingo Brauckhoff das Mandat als
Gemeindevertreter angenommen hat, muss die Gemeindevertretung nun einen neuen
sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport
wählen. Andernfalls müsste die Hauptsatzung geändert werden.
Die Besetzung der beratenden Ausschüsse erfolgt
gemäß § 36 Absatz 1 KV M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Demnach hat
die Wählergruppe Bürgerinteressen Gelbensande/ Willershagen das
Vorschlagsrecht. Der/die Kandidat/in muss aber mit der Mehrheit der
Gemeindevertretung gewählt werden.
Das Wahlverfahren wurde in der Geschäftsordnung
festgelegt. Sollte es keinen allgemeinen Konsens über die Besetzung des Ausschusses
geben, findet eine Verhältniswahl statt. Auf Antrag eines Gemeindevertreters
muss geheim gewählt werden.
Finanzierung:
Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich
keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.