Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Wahl des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters
Vorlage
VZD/1936/2021/GGE
Art
BV Gemeinden

 

 


Sachverhalt:

 

Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Rolf Reuter, ist es erforderlich einen neuen 2.stellv. Bürgermeister/in) zu wählen, da er bisher 2.stellv. Bürgermeister war.

 Die Gemeindevertretung wählt gemäß § 40 KV aus ihrer Mitte den 2. Stellvertreter des Bürgermeisters, der ihn im Fall seiner Verhinderung und der Verhinderung des ersten Stellvertreters vertritt. Im Vertretungsfall verfügen die Stellvertreter über alle Kompetenzen und Funktionen des Bürgermeisters.

Die Stellvertreter werden für die Dauer der Wahlperiode(2024) gewählt. Sie sind für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zur Wahl der Stellvertreter ist nur die Gemeindevertretung aktiv legitimiert.

Der Gemeindevertreter unterliegt bei der Wahl keinem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV. Er kann sich auch selbst wählen und selbst vorschlagen.

Die Wahl erfolgt grundsätzlich offen durch Handzeichen, aber auf Antrag eines Gemeindevertreters muss geheim abgestimmt werden.

Die Wahl des 2. Stellv. Bürgermeisterst erfordert mehr als die Hälfte der Stimmen aller Gemeindevertreter. Das heißt, dass gemäß § 31 (1) Satz 4 KV die Hälfte der Stimmen der gesetzlich bestimmten, nicht nur der anwesenden Gemeindevertreter erreicht werden muss.

 

Wird die Zahl von keinem der Bewerber erreicht, so ist über dieselben Bewerber erneut abzustimmen. Mit dieser Vorschrift ist ausgeschlossen, dass nach dem 1. Wahlgang neue Bewerber präsentiert werden können.

 

Wenn auch im zweiten Wahlgang kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen aller Gemeindevertreter erhält, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die im zweiten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erreicht haben.

Gewählt ist dann derjenige, der bei der Stichwahl die meisten Stimmen, also die relative Mehrheit erreicht hat.

 

Ergibt sich bei der Stichwahl eine Stimmengleichheit, entscheidet das Los, das durch den Bürgermeister der Gemeindevertretung zu ziehen ist.

Wenn allerdings nur ein Bewerber zur Verfügung steht und die Mehrheit zweimal nicht erreicht, kann die Wahl erst in der nächsten Sitzung wiederholt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande wählt die/den Gemeindevertreter(in) ……………………………………………..zum/zur 2. Stellvertreter(in) des Bürgermeisters der Gemeinde Gelbensande 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: