Sachverhalt:
Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Rolf
Reuter, ist es erforderlich einen neuen 2.stellv. Bürgermeister/in) zu wählen,
da er bisher 2.stellv. Bürgermeister war.
Die
Gemeindevertretung wählt gemäß § 40 KV aus ihrer Mitte den 2. Stellvertreter
des Bürgermeisters, der ihn im Fall seiner Verhinderung und der Verhinderung
des ersten Stellvertreters vertritt. Im Vertretungsfall verfügen die
Stellvertreter über alle Kompetenzen und Funktionen des Bürgermeisters.
Die Stellvertreter werden für die Dauer der
Wahlperiode(2024) gewählt. Sie sind für die Dauer ihrer Amtszeit zu
Ehrenbeamten zu ernennen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Wahl der Stellvertreter ist nur die Gemeindevertretung
aktiv legitimiert.
Der Gemeindevertreter unterliegt bei der Wahl
keinem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV. Er kann sich auch selbst wählen und
selbst vorschlagen.
Die Wahl erfolgt grundsätzlich offen durch
Handzeichen, aber auf Antrag eines Gemeindevertreters muss geheim
abgestimmt werden.
Die Wahl des 2. Stellv. Bürgermeisterst
erfordert mehr als die Hälfte der Stimmen aller
Gemeindevertreter. Das heißt, dass gemäß § 31 (1) Satz 4 KV die Hälfte der
Stimmen der gesetzlich bestimmten, nicht nur der anwesenden Gemeindevertreter
erreicht werden muss.
Wird die Zahl von keinem der Bewerber erreicht,
so ist über dieselben Bewerber erneut abzustimmen. Mit dieser Vorschrift ist
ausgeschlossen, dass nach dem 1. Wahlgang neue Bewerber präsentiert werden
können.
Wenn auch im zweiten Wahlgang kein Bewerber
mehr als die Hälfte der Stimmen aller Gemeindevertreter erhält, findet eine
Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die im zweiten Wahlgang die
höchsten Stimmenzahlen erreicht haben.
Gewählt ist dann derjenige, der bei der
Stichwahl die meisten Stimmen, also die relative Mehrheit erreicht hat.
Ergibt sich bei der Stichwahl eine
Stimmengleichheit, entscheidet das Los, das durch den Bürgermeister der
Gemeindevertretung zu ziehen ist.
Wenn allerdings nur ein Bewerber
zur Verfügung steht und die Mehrheit zweimal nicht erreicht, kann die Wahl erst
in der nächsten Sitzung wiederholt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande wählt
die/den Gemeindevertreter(in) ……………………………………………..zum/zur 2. Stellvertreter(in)
des Bürgermeisters der Gemeinde Gelbensande
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: