Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Nachbesetzung aufgrund der Rücktrittserklärung eines Gemeindevertreters
Vorlage
VZD/1935/2021/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter

Rolf Reuter den/die Gemeindevertreter(in)

__________________________________ als weiteres Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelbensande zu wählen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

U N D

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter

Rolf Reuter den/die Gemeindevertreter(in)

__________________________________ als weiteres Mitglied in den Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt der Gemeinde Gelbensande zu wählen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Gemeindevertreter Rolf Reuter hat mit Schreiben vom 07.06.2021 sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Herr Reuter war über den Wahlvorschlag der Wählergruppe Bürgerinteressen Gelbensande/ Willershagen (BIGW) am 26.05.2019 in die Gemeindevertretung gewählt worden.

Nach § 46 LKWG M-V rückt der Nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle. Als Nachrücker wurde der Bewerber Ingo Brauckhoff festgestellt.

Herr Ingo Brauckhoff hat das Mandat angenommen. Das wurde öffentlich bekanntgemacht.

 

Auf der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Gelbensande am 04.07.2019 wurde die Besetzung der Ausschüsse beraten und beschlossen.

Demnach war Herr Reuter Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses und Mitglied des Bauausschusses der Gemeinde Gelbensande. Die Gemeindevertretung muss aufgrund der Rücktrittserklärung von Herrn Reuter diese Positionen nun neu mit einem Gemeindevertreter besetzen. Dabei können auch unterschiedliche Gemeindevertreter gewählt werden.

 

Gemäß § 5 Absatz 1 Hauptsatzung der Gemeinde Gelbensande gehören dem Haupt- und Finanzausschuss neben dem Bürgermeister 6 weitere Mitglieder an. Er wird gemäß § 35 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nach Verhältniswahl besetzt.

 

Gemäß § 6 Absatz 2 Hauptsatzung der Gemeinde Gelbensande setzt sich der Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt aus 5 Gemeindevertretern und 2 sachkundigen Einwohnern zusammen.

Auch hier erfolgt die Besetzung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 36 Absatz 1 KV M-V).

 

Da ein Gemeindevertreter ausgeschieden ist, kann die Nachbesetzung auch nur durch einen Gemeindevertreter erfolgen. Andersfalls müsste die Hauptsatzung geändert werden.

 

Das Wahlverfahren wurde in der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung festgelegt. Sollte es keinen allgemeinen Konsens zur Nachbesetzung der Ausschüsse geben, findet eine Verhältniswahl statt. Auf Antrag eines Gemeindevertreters muss geheim gewählt werden.

 

 


Finanzierung:

 

Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich für die Gemeinde keine zusätzlichen Kosten.