Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter
Rolf Reuter den/die Gemeindevertreter(in)
__________________________________ als weiteres
Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelbensande zu
wählen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
U N D
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter
Rolf Reuter den/die Gemeindevertreter(in)
__________________________________ als weiteres
Mitglied in den Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt der Gemeinde
Gelbensande zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertreter Rolf Reuter hat mit
Schreiben vom 07.06.2021 sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Herr Reuter war über den Wahlvorschlag der
Wählergruppe Bürgerinteressen Gelbensande/ Willershagen (BIGW) am 26.05.2019 in
die Gemeindevertretung gewählt worden.
Nach § 46 LKWG M-V rückt der Nächste noch nicht
berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle.
Als Nachrücker wurde der Bewerber Ingo Brauckhoff festgestellt.
Herr Ingo Brauckhoff hat das Mandat angenommen.
Das wurde öffentlich bekanntgemacht.
Auf der konstituierenden Sitzung der
Gemeindevertretung Gelbensande am 04.07.2019 wurde die Besetzung der Ausschüsse
beraten und beschlossen.
Demnach war Herr Reuter Mitglied des Haupt- und
Finanzausschusses und Mitglied des Bauausschusses der Gemeinde Gelbensande. Die
Gemeindevertretung muss aufgrund der Rücktrittserklärung von Herrn Reuter diese
Positionen nun neu mit einem Gemeindevertreter besetzen. Dabei können auch
unterschiedliche Gemeindevertreter gewählt werden.
Gemäß § 5 Absatz 1 Hauptsatzung der Gemeinde
Gelbensande gehören dem Haupt- und Finanzausschuss neben dem Bürgermeister 6
weitere Mitglieder an. Er wird gemäß § 35 Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nach Verhältniswahl besetzt.
Gemäß § 6 Absatz 2 Hauptsatzung der Gemeinde
Gelbensande setzt sich der Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt aus 5
Gemeindevertretern und 2 sachkundigen Einwohnern zusammen.
Auch hier erfolgt die Besetzung nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 36 Absatz 1 KV M-V).
Da ein Gemeindevertreter ausgeschieden ist,
kann die Nachbesetzung auch nur durch einen Gemeindevertreter erfolgen.
Andersfalls müsste die Hauptsatzung geändert werden.
Das Wahlverfahren wurde in der Geschäftsordnung
der Gemeindevertretung festgelegt. Sollte es keinen allgemeinen Konsens zur
Nachbesetzung der Ausschüsse geben, findet eine Verhältniswahl statt. Auf
Antrag eines Gemeindevertreters muss geheim gewählt werden.
Finanzierung:
Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich für die Gemeinde keine zusätzlichen Kosten.