Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
die neue Leistungs- und Entgeltvereinbarung für die Krippe und Kita der
Kindertagesstätte „Heidehummeln“ zum 01.07.2021 zu genehmigen.
Es werden aufgrund der durchgeführten Entgeltverhandlung
folgende Platzkosten ab dem 01.07.2021 festgelegt:
Krippe/GT: 974,79€
Kita/GT: 596,01€
Die Bürgermeisterin und der 1. stellv.
Bürgermeister werden ermächtigt, das Einvernehmen der Gemeinde in der vom
Landkreis Rostock auszufertigenden Leistungs- und Entgeltvereinbarung zu
erteilen. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate.
Sachverhalt:
Der Träger der Kindertagesstätte, der Verein
auf der Tenne e.V., hat mit Schreiben vom 12.02.2021 neue Kostenblätter an den
Landkreis Rostock gesandt und diesen zu Entgeltverhandlungen aufgefordert.
Der Grund hierfür liegt hauptsächlich in der
Erhöhung der Personalkosten. So möchte der Verein auf der Tenne e.V. – wie
bereits auch viele andere Träger von Kindertagesstätten – ebenfalls eine
Entlohnung seiner Erzieher/innen nach dem TVöD bzw. in Anlehnung an den TVöD
erzielen, um so den Erzieher/innen eine gleichwertige Entlohnung zu bieten.
Die letzte Entgeltverhandlung für die Krippe
und die Kita der Kindertagesstätte „Heidehummeln“ fand zum 01.02.2020 statt.
Aufgrund der aktuellen Situation wurde die o.g.
Entgeltverhandlung auf dem Schriftweg zwischen dem Landkreis Rostock und dem
Verein auf der Tenne e.V. durchgeführt.
Der Landkreis Rostock hat per E-Mail am
14.06.2021 das Verhandlungsergebnis mitgeteilt.
Da die Leistungs- und Entgeltvereinbarung zwischen
dem Landkreis Rostock und dem Verein auf der Tenne e.V. nach wie vor nur im
Einvernehmen mit der Gemeinde abgeschlossen werden kann, ist nunmehr das
Einvernehmen der Gemeinde Rövershagen für die o.g. Vereinbarung erforderlich.
Die Anpassung der Elternbeiträge und
Gemeindeanteile ist nicht erforderlich, da es seit dem 01.01.2020 die
Elternbeitragsfreiheit gibt und es für die Gemeinden des Landkreises Rostock
eine kindbezogene Pauschale in Höhe von 152,76€ pro Kind pro Platz pro Monat im
Jahr 2021 (149,33€ im Jahr 2020) gibt. Diese Pauschale gilt unabhängig von der
Platzart (Krippe, Kita, Hort bzw. ganztags, teilzeit, halbtags).
Stellungnahme der Verwaltung:
Da alle Gemeinden seit dem 01.01.2020 die
gleiche kindbezogene Pauschale zahlen, ist eine Übersicht der unterschiedlichen
Gemeindeanteile an dieser Stelle nicht mehr erforderlich.
Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit ist auch
eine Berücksichtigung der Elternbeiträge nicht mehr erforderlich.
Durch die Entgeltverhandlung erfolgt dennoch
eine Veränderung der Platzkosten für die Krippe und die Kita der
Kindertagesstätte „Heidehummeln“ in Rövershagen. Diese Veränderung stellt sich
wie folgt dar:
|
aktuelle Platzkosten |
neu verhandelte Platzkosten |
Steigerung der Kosten |
Krippe/GT |
790,48 € |
974,79 € |
184,31 € |
Krippe/TZ |
474,29 € |
584,88 € |
110,59 € |
Krippe/HAT |
316,19 € |
389,92 € |
73,73 € |
Kita/GT |
483,07 € |
596,01 € |
112,94 € |
Kita/TZ |
289,84 € |
357,61 € |
67,77 € |
Kita/HAT |
193,23 € |
238,40 € |
45,17 € |
Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit seit dem
01.01.2020 hat diese Kostensteigerung keinerlei Auswirkungen für die Eltern.
Da die kindbezogene Pauschale pro Platz und
Monat für das Jahr 2021 bereits feststeht, hat die Kostensteigerung auch keine Auswirkungen
auf den monatlich zu zahlenden Gemeindeanteil.
Laut § 25 (1) Kindertagesförderungsgesetz M-V
wird die Kindertagesförderung in Kindertagesstätten […] gemeinsam durch das
Land, die Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
finanziert. Ausgenommen bleiben die Kosten der Verpflegung.
Gemäß § 26 (1) KiföG M-V beteiligt sich das
Land jährlich in Höhe von 54,5 Prozent an den Kosten der Kindertagesförderung.
Die Gemeinden zahlen entsprechend § 27 (1)
KiföG M-V eine kindbezogene Pauschale an den örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe.
Dieser gewährt laut § 28 (1) KiföG M-V den
Trägern der Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Entgelte.
Zur Finanzierung der Entgelte verwenden die
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Mittel des Landes, die von
den Gemeinden zu entrichtenden kindbezogenen Pauschalen sowie eigene Mittel. Da
die Pauschale der Gemeinden festgesetzt ist, werden die Mehrkosten, die durch
die Entgeltverhandlung entstehen, durch das Land sowie den örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe getragen.
Um das Inkrafttreten der neuen Leistungs- und
Entgeltvereinbarung mit den o.g. neuen Platzkosten zum 01.07.2021 zu
ermöglichen, ist eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Rövershagen
über die Genehmigung der neuen Leistungs- und Entgeltvereinbarung erforderlich.
Aufgrund der Kurzfristigkeit ist eine Beratung
in den Ausschüssen nicht möglich gewesen.
Finanzierung:
Für das Haushaltsjahr 2021 sind insgesamt
450.000€ für 240 Kinder (sowie einer Reserve für Zuzüge) eingeplant worden, die
in einer Kindertagesstätte betreut werden. Die Entgeltverhandlung hat keinerlei
Auswirkungen auf den Planansatz.