Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Beauftragung der Bentwisch GmbH für die Projektsteuerung der noch ausstehenden
Planungsleistungen beim Bauvorhaben „Erweiterung Kita Zwergenhaus“ in Bentwisch
und beauftragt den 1. Stellv. Bürgermeister, Herr Ralf Will, und den 2. Stellv.
Bürgermeister, Herr Dirk Allbrecht, die Vereinbarung zu unterschreiben. Die
Finanzierung der Projektsteuerung in Höhe von 35.032,32 € erfolgt aus dem
Produktkonto 01.36500.751200.
Sachverhalt:
Die Gemeinde hat mit dem Zuwendungsbescheid vom
09.04.2021 1.420.836,75 € Fördermittel
für die Erweiterung der Kita Zwergenhaus in Bentwisch erhalten. Um mit der
Baumaßnahme schnellstmöglich zu beginnen, hat sich die Bentwisch GmbH angeboten
die noch ausstehenden Planungsleistungen auszuschreiben und zu vergeben. Die
Bentwisch GmbH tritt somit als Projektsteuerer für die Planungsleistungen für
die Gemeinde auf.
Die durch die Bentwisch GmbH bezahlten
Rechnungen der von ihr beauftragten Planungsbüros reicht die Bentwisch GmbH 1
zu 1 an die Gemeinde weiter. Für die Leistung als Projektsteuerer erhält die
Bentwisch GmbH eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % der berechneten
Rechnungssummen.
Für die Beauftragung muss eine entsprechende
Vereinbarung geschlossen werden, welche wie folgt lautet:
Vereinbarung
zwischen
der Gemeinde Bentwisch,
über
Amt Rostocker Heide,
vertreten
durch den 1. stellvertretenden Bürgermeister Herrn Ralf Will und den
2.
stellvertretenden Bürgermeister Herrn Dirk Albrecht
- im
Folgenden Gemeinde genannt -
und
der
Bentwisch GmbH
vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Busekow
im
Folgenden Bentwisch GmbH genannt -
über die Projektsteuerung der Planungsleistungen beim Bauvorhaben “Erweiterung Kitagebäude“ in
Bentwisch
Präambel
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.08.2020 hat die Gemeinde
Bentwisch entschieden, dass die Umsetzung des Bauvorhabens „Umbau und
Erweiterung Kita Zwergenhaus Bentwisch“ durch die Bentwisch GmbH erfolgen soll.
Ursächlich dafür war u.a. die Ablehnung des von der Gemeinde beim Landkreis
Rostock eingereichten Antrages auf Förderung dieser Baumaßnahme sowie die
Nichtinaussichtstellung einer entsprechenden Förderung in den kommenden Jahren.
Die Umsetzung der Baumaßnahme sollte eigenständig durch die Bentwisch GmbH und
ohne finanzielle Zuschüsse der Gemeinde erfolgen. Die Baugenehmigung vom
06.05.2020 der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock (AZ
03225-19-117) wurde einschließlich der vorliegenden Genehmigungsplanung von der
Gemeinde an die Bentwisch GmbH übergeben.
Voraussetzung für eine
Umsetzung dieser Baumaßnahme, insbesondere auch für die Sicherstellung von
deren Finanzierung durch die Bentwisch GmbH, war die Übernahme des gesamten
Kita-Grundstückes (einschließlich der 2 Bestandsgebäude) in das Eigentum der
Bentwisch GmbH. Dieses sollte durch einen notariellen Kauf erfolgen. Geplant
war, bis Februar 2021 diesen Ankauf zu vollziehen und die Ausführungsplanung
für die Baumaßnahme soweit erarbeiten zu lassen, um das notwendige öffentliche
Ausschreibungsverfahren für die zu erbringenden Bauleistungen spätestens im
März 2021 einleiten zu können.
Zur weiteren Umsetzung des Beschlusses der
Gemeindevertretung vom … 2020 wurden von der Bentwisch GmbH nachfolgenden
Maßnahmen veranlasst:
1.
Beauftragung
eines Sachverständigen mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für die
Kita-Grundstücke (einschließlich der 2 Bestandsgebäude); das Gutachten liegt
vor und ist auf den 09.11.2020 datiert. Die Kosten dafür betrugen 3.346,60 €.
2.
Beauftragung
eines Sachverständigen mit der Erstellung eines Baugrundgutachtens; das
Gutachten liegt vor und ist auf den … 2020 datiert. Die Kosten dafür betrugen
1.709,84 €.
3.
Durchführung
einer beschränkten Ausschreibung für Planungsleistungen in den Leistungsphasen
5 und 6 HOAI in den Kostengruppen 300 und 400 und Beauftragung von 2
Planungsbüros mit den entsprechenden Leistungen.
Der Planungsauftrag für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI in der Kostengruppe
300 wurde an den Architekten Andreas Krüger mit einer Auftragssumme von
96.844,08 € vergeben.
Der Planungsauftrag für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI in der Kostengruppe
400 wurde an das Ingenieurbüro Sebastian Stephan Gebäudetechnik und
Energiemanagement mit einer Auftragssumme von 84.367,26 € vergeben.
4.
Erarbeitung
eines Finanzierungskonzeptes für das Bauvorhaben und Gespräche mit der
Ostseesparkasse Rostock zur Finanzierung des Bauvorhabens.
Im Dezember 2020 wurden der
Gemeinde wider Erwarten vom Landkreis Rostock doch noch Fördermittel in Höhe
von bis zu 2 Mio. € für die Baumaßnahme in Aussicht gestellt. Da eine
Weitergabe der erwarteten finanziellen Mittel von der Gemeinde an die Bentwisch
GmbH mittels einer Durchleitvereinbarung nicht zulässig ist, wurden die in der Bentwisch
GmbH eingeleiteten Maßnahmen zum Grundstücksankauf und zur Finanzierung der
Baumaßnahme zunächst ausgesetzt. Die erteilten Planungsaufträge wurden im
Einvernehmen mit der Gemeinde aufrechterhalten.
Am 09.04.2021 erhielt die
Gemeinde vom Landkreis Rostock einen Fördermittelbescheid über 1,42 Mio. € für
das Bauvorhaben „Umbau und Erweiterung Kita Zwergenhaus Bentwisch“.
Angesichts dieses Umstandes
musste die Gemeinde Bentwisch entscheiden, selbst als Bauherr für das
vorgenannte Bauvorhaben zu agieren.
§ 1
Vereinbarungsgegenstand
Vereinbarungsgegenstand für
das Vorhaben “Erweiterung Kitagebäude“ in Bentwisch ist die Übertragung der
Projektsteuerung der Planungsleistungen an die Bentwisch GmbH.
§ 2
Gesamtfinanzierung
der Maßnahme
Die Finanzierung der Maßnahme
ergibt sich aus zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Kostenschätzung der
Bentwisch GmbH.
TABELLE
|
Kosten (netto) |
MwSt. (19%) |
Kosten (brutto) |
Objektplanung Gebäude nach HOAI LP 5-6 |
81.381,58 € |
15.462,50 € |
96.844,08 € |
Objektplanung Gebäude nach HOAI LP 7-8 * |
79.056,39 € |
15.020,71 € |
94.077,10 € |
Fachplanung HLS+ELT LP 1-6 |
72.730,40 € |
13.818,78 € |
86.549,18 € |
Fachplanung HLS+ELT LP 7-8 * |
48.971,79 € |
9.304,64 € |
58.276,43 € |
Fachplanung Außenanlagen LP 1-9 * |
8.000,00 € |
1.520,00 € |
9.520,00 € |
Verkehrswertgutachten |
2.812,27 € |
534,33 € |
3.346,60 € |
Baugrundgutachten |
1.436,84 € |
273,00 € |
1.709,84 € |
Zwischensumme |
294.389,27 € |
55.933,96 € |
350.323,23 € |
Projektsteuerung der
Bentwisch GmbH |
29.438,93
€ |
5.593,40
€ |
35.032,32
€ |
Gesamtsumme |
323.828,19
€ |
61.527,36
€ |
385.355,55
€ |
* Schätzwert laut HOAI/Kostenrahmen Planer
§ 3
Finanzierung
Zur Umsetzung des Vorhabens
erklärt sich die Gemeinde bereit, der Bentwisch GmbH die finanziellen Mittel
entsprechend § 2 zur Verfügung zu stellen.
Die Auszahlung erfolgt ohne
Ratenzahlung zum Nachweis mit den gezahlten Rechnungen der Baumaßnahme.
Die Zahlung erfolgt auf das
Konto der Bentwisch GmbH.
Zahlungsempfänger Bentwisch GmbH
Bankinstitut DKB
Konto DE52 1203 0000
1020 1659 48
Zahlungsgrund Projektsteuerung Kita Bentwisch
Die Gemeinde verpflichtet sich, alle der
Bentwisch GmbH in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Umbau und Erweiterung Kita
Zwergenhaus Bentwisch“ entstandenen Kosten gegen Nachweis zu erstatten.
Weiterhin verpflichtet sich die Gemeinde zur Zahlung einer Managementpauschale
an die Bentwisch GmbH in Höhe von 10% der nachgewiesenen Fremdkosten.
§ 4
Durchführung
der Maßnahme
Die Erteilung der Aufträge für
die Planung erfolgt durch die Bentwisch GmbH. Da die Gemeinde Empfänger von
Fördermitteln für diese Maßnahme wird, ist das Vergabegesetz
Mecklenburg-Vorpommern in seiner gültigen Fassung anzuwenden, sowie die
aktuellen Verwaltungsvorschriften zu beachten (z.B. Wertgrenzenerlass).
§ 5
Pflichten der
Bentwisch GmbH
Im Interesse eines schnellstmöglichen Baubeginns und eines zügigen
Bauablaufes treffen die Gemeinde Bentwisch und die Bentwisch GmbH nachfolgende
Vereinbarungen:
1.
Die
Gemeinde beauftragt die Bentwisch GmbH als Generalübernehmer für alle für das
Bauvorhaben notwendigen Planungsleistungen. Auf der Grundlage der bereits
erfolgten beschränkten Ausschreibung sichert die Bentwisch GmbH die notwendigen
Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5, 6, 7 (teilweise) und 8 HOAI ab;
ggf. sind dazu mit den bereits beauftragten Architektur- bzw. Ingenieurbüros
entsprechende Nachträge zu den vorliegenden Verträgen zu vereinbaren. Die
Abrechnung dieser Leistungen erfolgt ausschließlich direkt zwischen der
Bentwisch GmbH und den Planungsbüros.
2.
Die
Bentwisch GmbH stellt der Gemeinde sämtliche Plandokumente für das Bauvorhaben
unmittelbar und uneingeschränkt zur freien Verwendung zur Verfügung.
3.
Die
Bentwisch GmbH unterstützt die Gemeinde bei der Wahrnehmung der
Bauherrenfunktion. Sie stellt die vertragsgemäße Erbringung der beauftragten Planungsleistungen
sicher und sichert eine kooperative ergebnisorientierte Zusammenarbeit der
Planungsbüros mit dem Bauherrn ab. Dazu ist es der Bentwisch GmbH gestattet, an
allen Bauberatungen und anderen entsprechenden Erörterungs- und
Entscheidungsrunden teilzunehmen. Die Gemeinde verpflichtet sich, die Bentwisch
GmbH in den Verteiler von Protokollen, Bauablaufplänen u.ä. aufzunehmen.
4.
Die
Bentwisch GmbH unterstützt die Gemeinde bei der Baufeldfreimachung. Sie
koordiniert Beräumungsmaßnahmen und führt diese teilweise auch selbst aus.
5.
Die
Bentwisch GmbH unterstützt die Gemeinde bei der Vorbereitung und Durchführung
von Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wie u.a. die Ausgestaltung
eines Richtfestes, der „Inbetriebnahme“ inkl. der notwendigen Pressearbeit.
§ 6
Ausfertigungen
Diese Vereinbarung wird 2-fach
ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je eine Ausfertigung.
§ 7
Schlussbestimmungen
Zu den vorstehenden
Vereinbarungen bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Vertragsänderungen und
Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vereinbarungsparteien
sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere zu vereinbaren,
die dem beabsichtigten rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst
nahekommen. Entsprechendes gilt, wenn sich eine Regelungslücke zu dieser
Vereinbarung ergeben sollte.
Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Rostock.
Bentwisch,
Bentwisch,
Ralf
Will Stephan
Busekow
1.
stellvertretender Bürgermeister Geschäftsführer
Gemeinde
Bentwisch Bentwisch
GmbH
Dirk
Albrecht
2.
stellvertretender Bürgermeister
Gemeinde
Bentwisch
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeinde Bentwisch
die Beauftragung der Bentwisch GmbH für die Projektsteuerung der
Planungsleistungen beim Bauvorhaben „Erweiterung Kita Zwergenhaus“ in Bentwisch
um die Beauftragung der Planungsleistungen schnellstmöglich fortzuführen.
Finanzierung:
Die Finanzierung der Projektsteuerung und der
gestellten Rechnungen in Höhe von ca. 35.032,32 € erfolgen vom Produktkonto
01.36500.7851200 und ist aus jetziger Sicht gesichert.