Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
die überplanmäßigen Ausgaben (Finanzrechnung) in Höhe von 12.347,94€ auf dem
Produktkonto 6.21100.7254300 (Grundschulen – Kostenerstattungen an Gemeinden /
GV) für die Endabrechnung des Schullastenausgleiches 2015/16 aus den liquiden
Mitteln zu finanzieren.
Die überplanmäßigen Aufwendungen auf dem
Produktkonto 6.21100.5254300 (Grundschulen – Kostenerstattungen an Gemeinden /
GV) in Höhe von 12.347,94€ werden durch die in Vorjahren gebildeten
Rückstellungen im Produktkonto 6.21100.2951001 finanziert, so dass das
Aufwandskonto (Ergebnisrechnung) gedeckt ist.
Sachverhalt:
Im Schuljahr 2015/16 (Haushaltsjahr 2015)
wurden insgesamt 51 Schüler/innen aus der Gemeinde Gelbensande an der
Grundschule Blankenhagen beschult. Entsprechende Abschlagszahlungen zum
Schullastenausgleich wurden am 08.07.2016 für diese Schüler/innen erhoben. Eine
Endabrechnung konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgen.
Hintergrund ist, dass mit Einführung der Doppik
auch die Schullastenausgleichsverordnung (SchLAVO M-V) neu gefasst wurde und
auf doppische Ermittlungsgrundlagen umgestellt wurde. Die Grundlage für die
Ermittlung des Schullastenausgleiches ist daher seitdem stets die durch die
Gemeindevertretung beschlossene Ergebnisrechnung des jeweiligen
Haushaltsjahres.
Entsprechend § 3 der
Schullastenausgleichsverordnung soll der Schullastenausgleich von den
anspruchsberechtigten Schulträgern spätestens zum 31. Juli eines jeden Jahres,
mindestens als Abschlagszahlung, erhoben werden, soweit zwischen den
Beteiligten nichts Anderes vereinbart ist. Da die beschlossene Ergebnisrechnung
2015 der Gemeinde Blankenhagen im Juli 2016 noch nicht vorlag, wurde am
08.07.2016 zunächst die entsprechende Abschlagszahlung erhoben.
Laut § 1 Abs. 2 Satz 4 SchLAVO M-V entfällt der
Anspruch auf Abschlagszahlungen nach fünf Jahren. Daher muss nun bis zum
31.07.2021 die Endabrechnung des o.g. Schullastenausgleiches erfolgen. Der
beschlossene Ergebnishaushalt 2015 der Gemeinde Blankenhagen liegt als
Berechnungsgrundlage vor, so dass die Endabrechnung erfolgen kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Berechnung der Abschlagszahlung zum
Schullastenausgleich hat im Jahr 2016 einen Schullastenausgleich in Höhe von
1.412,20€ pro Schüler/Jahr ergeben. Die Endabrechnung hat nunmehr einen
Schullastenausgleich in Höhe von 1.670,57€ pro Schüler/Jahr ergeben.
Damit beläuft sich die Differenz auf 258,37€
pro Schüler/Jahr.
Da im o.g. Schuljahr insgesamt 51 Kinder aus
der Gemeinde Gelbensande an der Grundschule Blankenhagen beschult wurden,
ergibt dies eine Gesamtsumme in Höhe von 12.347,94€ (acht Kinder wurden nur
anteilig berechnet, da sie aufgrund von Umzug o.ä. nicht das gesamte Schuljahr
an der Grundschule Blankenhagen beschult wurden).
Es handelt sich bei diesen Ausgaben um
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen.
Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind diese
nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung
gewährleistet ist.
Die Ausgaben waren unvorhergesehen. Im Juli
2016 ist die Abrechnung zur Abschlagszahlung anhand der zu dem Zeitpunkt
vorliegenden Aufwendungen und Erträge erfolgt. Ein besonderer Umstand lag
jedoch vor, da die Schulsanierung der Grundschule Blankenhagen damals noch
nicht abgeschlossen war. Damit waren zum Zeitpunkt der Abrechnung der
Abschlagszahlung noch nicht alle Buchungen erfolgt, so dass im Endeffekt ein
verfälschtes Ergebnis vorgelegen hätte.
Aus diesem Grund blieb die Schulsanierung
(Zuweisungen vom Land und auch Aufwendungen für die Schulsanierung) für die
Berechnung des Abschlages zum Schullastenausgleich komplett unberücksichtigt.
Mit der jetzigen Endabrechnung sind sowohl die Zuweisungen als auch die
Aufwendungen für die Schulsanierung inbegriffen, so dass aufgrund dessen ein
höherer Schullastenausgleich entsteht als zunächst berechnet.
Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde
Blankenhagen als Träger der örtlich zuständigen Grundschule laut Schulgesetz
Anspruch auf Schullastenausgleich gegen die entsendende Gemeinde (hier:
Gelbensande) hat.
Die Deckung ist gewährleistet (siehe
Finanzierung).
Da mit der Abrechnung der Abschlagszahlung zum
Schullastenausgleich bereits bekannt war, dass die entsprechende Endabrechnung
noch aussteht, wurden vorsorglich Rückstellungen in Höhe von 15.700€ gebildet.
Diese Rückstellung wurde nunmehr anteilig in Höhe von 12.347,94€ aufgelöst, so
dass das Aufwandskonto (Ergebnisrechnung) gedeckt ist.
Es besteht lediglich Finanzierungsbedarf auf
dem Auszahlungskonto (Finanzrechnung).
Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister
laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die Entscheidung bei überplanmäßigen
Aufwendungen / Auszahlungen bis zu einer Wertgrenze von 10% des betreffenden
Produktsachkontos, jedoch nicht mehr als 500,00 Euro (netto) […] je Ausgabefall
übertragen. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.
Da in diesem Fall die Aufwendungen /
Auszahlungen über der Wertgrenze liegen, muss die Gemeindevertretung über die
Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben entscheiden.
Finanzierung:
Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von
12.347,94€ werden durch die gebildeten Rückstellungen finanziert, so dass das
Aufwandskonto (Ergebnisrechnung) gedeckt ist.
Die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von
12.347,94€ können vorerst nur durch die liquiden Mittel finanziert werden, da
derzeit noch nicht bekannt ist, auf welchen Produktsachkonten entsprechend
geringere Auszahlungen und/oder höhere Einzahlungen (Finanzrechnung) erfolgen.