Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Finanzierung der Mehrkosten zur Endabrechnung des Schullastenausgleiches 2015/16
Vorlage
VZD/1932/2021/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben (Finanzrechnung) in Höhe von 12.347,94€ auf dem Produktkonto 6.21100.7254300 (Grundschulen – Kostenerstattungen an Gemeinden / GV) für die Endabrechnung des Schullastenausgleiches 2015/16 aus den liquiden Mitteln zu finanzieren.

Die überplanmäßigen Aufwendungen auf dem Produktkonto 6.21100.5254300 (Grundschulen – Kostenerstattungen an Gemeinden / GV) in Höhe von 12.347,94€ werden durch die in Vorjahren gebildeten Rückstellungen im Produktkonto 6.21100.2951001 finanziert, so dass das Aufwandskonto (Ergebnisrechnung) gedeckt ist.

 


Sachverhalt:

Im Schuljahr 2015/16 (Haushaltsjahr 2015) wurden insgesamt 51 Schüler/innen aus der Gemeinde Gelbensande an der Grundschule Blankenhagen beschult. Entsprechende Abschlagszahlungen zum Schullastenausgleich wurden am 08.07.2016 für diese Schüler/innen erhoben. Eine Endabrechnung konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgen. 

 

Hintergrund ist, dass mit Einführung der Doppik auch die Schullastenausgleichsverordnung (SchLAVO M-V) neu gefasst wurde und auf doppische Ermittlungsgrundlagen umgestellt wurde. Die Grundlage für die Ermittlung des Schullastenausgleiches ist daher seitdem stets die durch die Gemeindevertretung beschlossene Ergebnisrechnung des jeweiligen Haushaltsjahres.

Entsprechend § 3 der Schullastenausgleichsverordnung soll der Schullastenausgleich von den anspruchsberechtigten Schulträgern spätestens zum 31. Juli eines jeden Jahres, mindestens als Abschlagszahlung, erhoben werden, soweit zwischen den Beteiligten nichts Anderes vereinbart ist. Da die beschlossene Ergebnisrechnung 2015 der Gemeinde Blankenhagen im Juli 2016 noch nicht vorlag, wurde am 08.07.2016 zunächst die entsprechende Abschlagszahlung erhoben.

 

Laut § 1 Abs. 2 Satz 4 SchLAVO M-V entfällt der Anspruch auf Abschlagszahlungen nach fünf Jahren. Daher muss nun bis zum 31.07.2021 die Endabrechnung des o.g. Schullastenausgleiches erfolgen. Der beschlossene Ergebnishaushalt 2015 der Gemeinde Blankenhagen liegt als Berechnungsgrundlage vor, so dass die Endabrechnung erfolgen kann.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Berechnung der Abschlagszahlung zum Schullastenausgleich hat im Jahr 2016 einen Schullastenausgleich in Höhe von 1.412,20€ pro Schüler/Jahr ergeben. Die Endabrechnung hat nunmehr einen Schullastenausgleich in Höhe von 1.670,57€ pro Schüler/Jahr ergeben.

Damit beläuft sich die Differenz auf 258,37€ pro Schüler/Jahr.

Da im o.g. Schuljahr insgesamt 51 Kinder aus der Gemeinde Gelbensande an der Grundschule Blankenhagen beschult wurden, ergibt dies eine Gesamtsumme in Höhe von 12.347,94€ (acht Kinder wurden nur anteilig berechnet, da sie aufgrund von Umzug o.ä. nicht das gesamte Schuljahr an der Grundschule Blankenhagen beschult wurden).

 

Es handelt sich bei diesen Ausgaben um überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen.

Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind diese nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die Ausgaben waren unvorhergesehen. Im Juli 2016 ist die Abrechnung zur Abschlagszahlung anhand der zu dem Zeitpunkt vorliegenden Aufwendungen und Erträge erfolgt. Ein besonderer Umstand lag jedoch vor, da die Schulsanierung der Grundschule Blankenhagen damals noch nicht abgeschlossen war. Damit waren zum Zeitpunkt der Abrechnung der Abschlagszahlung noch nicht alle Buchungen erfolgt, so dass im Endeffekt ein verfälschtes Ergebnis vorgelegen hätte.

Aus diesem Grund blieb die Schulsanierung (Zuweisungen vom Land und auch Aufwendungen für die Schulsanierung) für die Berechnung des Abschlages zum Schullastenausgleich komplett unberücksichtigt. Mit der jetzigen Endabrechnung sind sowohl die Zuweisungen als auch die Aufwendungen für die Schulsanierung inbegriffen, so dass aufgrund dessen ein höherer Schullastenausgleich entsteht als zunächst berechnet.

Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde Blankenhagen als Träger der örtlich zuständigen Grundschule laut Schulgesetz Anspruch auf Schullastenausgleich gegen die entsendende Gemeinde (hier: Gelbensande) hat.

Die Deckung ist gewährleistet (siehe Finanzierung).

 

Da mit der Abrechnung der Abschlagszahlung zum Schullastenausgleich bereits bekannt war, dass die entsprechende Endabrechnung noch aussteht, wurden vorsorglich Rückstellungen in Höhe von 15.700€ gebildet. Diese Rückstellung wurde nunmehr anteilig in Höhe von 12.347,94€ aufgelöst, so dass das Aufwandskonto (Ergebnisrechnung) gedeckt ist.

Es besteht lediglich Finanzierungsbedarf auf dem Auszahlungskonto (Finanzrechnung). 

 

Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die Entscheidung bei überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen bis zu einer Wertgrenze von 10% des betreffenden Produktsachkontos, jedoch nicht mehr als 500,00 Euro (netto) […] je Ausgabefall übertragen. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.

Da in diesem Fall die Aufwendungen / Auszahlungen über der Wertgrenze liegen, muss die Gemeindevertretung über die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben entscheiden.  

 


Finanzierung:

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 12.347,94€ werden durch die gebildeten Rückstellungen finanziert, so dass das Aufwandskonto (Ergebnisrechnung) gedeckt ist.

Die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 12.347,94€ können vorerst nur durch die liquiden Mittel finanziert werden, da derzeit noch nicht bekannt ist, auf welchen Produktsachkonten entsprechend geringere Auszahlungen und/oder höhere Einzahlungen (Finanzrechnung) erfolgen.