Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt
gem. § 44 Kommunalverfassung M-V,
die Spenden von:
- Herrn Stephan Busekow in Höhe von 1.950,00
EUR,
- Frau Katja Radloff in Höhe von 150,00 EUR,
- der Firma BJH Backfisch Junior Handels GmbH
in Höhe von 500,00 EUR,
- Herrn Cosimo Andolfi in Höhe von 200,00 EUR
sowie
- der Firma Nexico Consulting GmbH in Höhe von
1.000,00 EUR
im Produktkonto 36600.2331004 (Anzahlungen auf
Sonderposten) anzunehmen und für Ausgaben im Produktkonto 36600.7857100
(Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens) auf dem
Mehrgenerationenspielplatz in Bentwisch im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu
stellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Nachfolgende Personen haben im Mai/Juni 2021
(Stand 09.06.2021) Spenden für den Mehrgenerationenspielplatz in Bentwisch
überwiesen:
- Herr Stephan
Busekow 1.950,00
EUR
- Frau Katja Radloff 150,00 EUR
- Firma BJH Backfisch
Junior Handels GmbH 500,00 EUR
- Herr Cosimo Andolfi 200,00 EUR
- Firma Nexico Consulting GmbH 1.000,00
EUR
Gesamt: 3.800,00
EUR.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter
eingeworben werden, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen
werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung,
soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000,00
€ überschritten wird. Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann die
Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Haupt- und
Finanzausschuss übertragen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in
welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und
übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren - Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertretung
zu treffen.
Ab einem Betrag von 1.000 EUR muss die
Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen.
In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung ist festgelegt,
dass über die Annahme von Spenden in Höhe bis 100,00 Euro der Bürgermeister
entscheidet.
Gem. § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung entscheidet
der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme von Spenden und Zuwendungen in
Höhe von 100,01 € bis 1.000,00 €.
Finanzierung:
Die Gesamtsumme von 3.800,00 EUR wird auf das
Produktkonto 01.36600.2331004 (Anzahlung auf Sonderposten von privaten
Unternehmen), Teilhaushalt 1 gebucht.
Diese Mittel können zur Finanzierung von
weiteren Spielgeräten auf dem Mehrgenerationenspielplatz verwendet werden.