Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Annahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (Mehrgenerationenspielplatz)
Vorlage
VFA/2845/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt gem. § 44 Kommunalverfassung M-V,

die Spenden von:

- Herrn Stephan Busekow in Höhe von 1.950,00 EUR,

- Frau Katja Radloff in Höhe von 150,00 EUR,

- der Firma BJH Backfisch Junior Handels GmbH in Höhe von 500,00 EUR,

- Herrn Cosimo Andolfi in Höhe von 200,00 EUR sowie

- der Firma Nexico Consulting GmbH in Höhe von 1.000,00 EUR

im Produktkonto 36600.2331004 (Anzahlungen auf Sonderposten) anzunehmen und für Ausgaben im Produktkonto 36600.7857100 (Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens) auf dem Mehrgenerationenspielplatz in Bentwisch im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Nachfolgende Personen haben im Mai/Juni 2021 (Stand 09.06.2021) Spenden für den Mehrgenerationenspielplatz in Bentwisch überwiesen:

  1. Herr Stephan Busekow                                                1.950,00 EUR
  2. Frau Katja Radloff                                                                             150,00 EUR
  3. Firma BJH Backfisch Junior Handels GmbH             500,00 EUR
  4. Herr Cosimo Andolfi                                                                        200,00 EUR
  5. Firma Nexico Consulting GmbH                                1.000,00 EUR

 

Gesamt:                                                                                                     3.800,00 EUR.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird. Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren - Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen.

Ab einem Betrag von 1.000 EUR muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen.

In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung ist festgelegt, dass über die Annahme von Spenden in Höhe bis 100,00 Euro der Bürgermeister entscheidet.

Gem. § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme von Spenden und Zuwendungen in Höhe von 100,01 € bis 1.000,00 €.

 

 


Finanzierung:

Die Gesamtsumme von 3.800,00 EUR wird auf das Produktkonto 01.36600.2331004 (Anzahlung auf Sonderposten von privaten Unternehmen), Teilhaushalt 1 gebucht.

Diese Mittel können zur Finanzierung von weiteren Spielgeräten auf dem Mehrgenerationenspielplatz verwendet werden.