Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die Aufnahme eines Kredites für die Maßnahme „Umbau und Erweiterung
Kita Zwergenhaus“ in Höhe von 2.000.000,00 € bei dem Kreditinstitut mit dem
geringsten Zinsangebot und folgenden weiteren Konditionen:
-
Laufzeit: 20
Jahre
- Zinsbindung: 20
Jahre
- Zinssatz: …………
- Annuitätendarlehen oder Ratendarlehen
…………………………
- Auszahlungsdatum: frühestens zum 30.09.2021
- Zahlung von Zinsen und Tilgung: vierteljährlich
Der Bürgermeister und sein 1. Stellvertreter
werden ermächtigt, den Kreditvertrag zu unterzeichnen.
oder
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die Aufnahme eines Kredites für die Maßnahme „Umbau und Erweiterung
Kita Zwergenhaus“ in Höhe von 2.000.000,00 € bei der KfW Bankengruppe mit
folgenden Konditionen:
- Auszahlung 100
%
- Laufzeit: 20
Jahre Ratendarlehen
- Zinsbindung: 20
Jahre
- Zinssatz: höchstens………………….
- Abruf: in
2 Teilbeträgen
- Zahlung von Zinsen und Tilgung: vierteljährlich
Der Bürgermeister und sein 1. Stellvertreter
werden ermächtigt, den Kreditvertrag zu unterzeichnen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bentwisch hat mit dem 1.
Nachtragshaushalt die Maßnahme „Umbau und Erweiterung Kita Zwergenhaus“
beschlossen, mit der Ausführung wurde begonnen.
Zur Finanzierung der Maßnahme hat die Gemeinde
Bentwisch eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.000.000,00 € im Haushalt
veranschlagt (Finanzierung der Maßnahme siehe nachfolgend).
Auszug NT 2021: Bau/Umbau Kindergarten
4.126.900 € Gesamtkosten
- davon 74.400 € Ansatz 2019
- davon 75.000 € Ansatz 2018
- davon 3.977.500 € Ansatz 2021
1.400.000 € evtl. Zuwendung (Mail vom 02.03.2021)
2.577.500 € Eigenanteil der Gemeinde --> davon 2.000.000 € als
Finanzierung über eine Kreditaufnahme
Kreditaufnahme: 20 Jahre Laufzeit und Zinsbindung angenommen
Der 1. Nachtraghaushalt wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur
Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung zur Kreditaufnahme wurde am
15.04.2021 erteilt.
Die beantragte Zuwendung wurde ebenfalls in Höhe von 1.420.836,75 € mit
Bescheid vom 09.04.2021 bewilligt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Kreditaufnahme muss ein Beschluss der
Gemeindevertretung herbeigeführt werden.
Das Amt Rostocker Heide ist seit mehr als 20
Jahren Geschäftskunde bei folgenden Kreditinstituten:
- der Ostseesparkasse Rostock
- der Rostocker Volks- und Raiffeisenbank und
- der Deutsche Kreditbank.
Da sich die Kreditinstitute in der Regel nur
bis zum Folgetag an ihre Angebote binden, holt die Verwaltung am 14.06.2021
Kreditangebote bei o. g. Kreditinstituten mit folgenden Konditionen ein:
- Kreditbetrag: 2.000.000,00 €
- Laufzeit: 20
Jahre
- Zinsbindung: 20
Jahre
- Angebot als Ratenkredit: gleichbleibende
Tilgung mit fallenden Zinsen
- Angebot als Annuitätendarlehen: gleicher Zahlbetrag – steigende Tilgung
und fallende Zinsen
- Auszahlungsdatum: frühestens zum 30.09.2021
- bereitstellungszinsfreie Zeit: 6 Monate ab 30.09.2021
- Zahlung von Zinsen und Tilgung: vierteljährlich
Termin zur Abgabe der Angebote ist der
17.06.2021 um 11.00 Uhr.
Nach Abgabe können die Angebote ausgewertet
werden und in der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.06.2021 wird über die
Kreditaufnahme beraten und beschlossen.
Eine Vorabanfrage bei den Banken hat ergeben,
dass Kredite gegenwärtig zu einem Zinssatz zwischen 0,58 % und 0,70 %
ausgereicht werden.
Durch die Verwaltung wird ein Ratendarlehen
favorisiert, da hierbei die Anfangsraten zwar höher sind, aber insgesamt werden
weniger Zinsen gezahlt.
Erneute Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeindevertretung hat die Beschlussvorlage
in ihrer Sitzung am 17.06.2021 auf Vorschlag der Verwaltung zurückgestellt. Die
Verwaltung prüft weitere Möglichkeiten der Kreditaufnahme.
Bei der KfW Bankengruppe besteht für die
Maßnahme „Umbau und Erweiterung Kita Zwergenhaus“ die Möglichkeit einer
Kreditaufnahme – Kreditprogramm 208 mit folgenden Konditionen:
- Auszahlung 100
%
- Laufzeit: 10/20/30
Jahre à 20 Jahre beantragt
- Zinsbindung: 10/20
Jahre à 20 Jahre beantragt
- Zinssatz: Aktualisierung
an jedem Bankarbeitstag (vom 07.07.2021 bis
zum 26.07.2021 zwischen 0,29 % und 0,48 %)
- Ratendarlehen gleichbleibende
Tilgung, abnehmende Zinsen…………………………
- Abruf: innerhalb
von 12 Monaten nach Zusage in 2 Teilbeträgen möglich
- Zahlung von Zinsen und Tilgung: vierteljährlich
- Verwendungsnachweis: spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung
In Vorbereitung der Sitzung der
Gemeindevertretung am 05.08.2021 wird die Verwaltung mündlich
Vergleichsangebote von drei anderen Kreditinstituten einholen und diese in der
Sitzung vortragen.
Die Verwaltung favorisiert die Kreditaufnahme
bei der KfW Bankengruppe (Programm 208) mit den o. g. Konditionen.
Finanzierung:
Ab dem Haushaltsjahr 2022 sind für die Laufzeit
des Kredites Zins- und Tilgungsleistungen in den Haushaltsplan einzustellen.
- bei einem Ratenkredit 100.000,00 €/Jahr über
20 Jahre
- ca. 120.000 € Zinsleistungen für die gesamte Laufzeit