Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Rücknahme des Beschlusses VBE/1440/2020/GBL und die Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Vergabe der Hausverwaltungsleistungen der gemeindeeigenen Wohnungen & Gewerberäume
Vorlage
VBE/1481/2021/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, den Dringlichkeitsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses „VBE/1440/2020/GBL - Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses Blankenhagen für die Vergabe der Hausverwaltungleistungen der gemeindeeigenen Wohnungen und Gewerberäume“ vom 30.11.2020 aufzuheben und die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Unterzeichnung des Hausverwaltervertrages am 14.12.2020 mit der Gebäudewirtschaft Ribnitz Damgarten GmbH zu bestätigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss Blankenhagen hat am 30.11.2020 die Vergabe der Hausver-waltungsleistungen der gemeindeeigenen Wohnungen und Gewerberäume aufgrund von Dringlichkeit beschlossen. Der Beschluss lautet wie folgt:

„Der Haupt- und Finanzausschuss Blankenhagen beschließt die Vergabe der Hausverwaltungsleistungen an die Wohnungsgenossenschaft Warnow eG aus 18055 Rostock zu vergeben. Die jährliche Vergütung muss in Höhe von 8.925,00 € ohne Berücksichtigung der Stundenlohnarbeiten der Hausmeistertätigkeiten ab dem Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Blankenhagen in die entsprechenden Produktkonten eingestellt werden.“

 

Am 03.12.2020 hat im Amt Rostocker Heide ein Gespräch über die konkrete Umsetzung der Hausverwaltung der kommunalen Gebäude mit der Wohnungsgenossenschaft Warnow eG aus Rostock seitens der Verwaltung stattgefunden.

 

Am 07.12.2020 hat der Vorstandsvorsitzende der Wohnungsgenossenschaft Warnow eG aus Rostock das Angebot zurückgezogen und den Auftrag abgelehnt.

Wesentlicher Hauptgrund waren die grundlegend unterschiedlichen Auffassungen zur Bewirtschaftung der Immobilien und deren Verantwortlichkeit.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Da der Hausverwaltervertrag der Gemeinde Blankenhagen von Schnabel Immobilien GmbH & Co. KG bereits zum 31.12.2020 gekündigt wurde, musste dringend durch die Verwaltung des Amtes Rostocker Heide reagiert werden. Eine Neuausschreibung in der Kürze der Zeit wäre nicht mehr möglich gewesen.

 

Es wurde kurzfristig ein Gesprächstermin mit der zweitplatzierten Firma, hier die Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH aus Ribnitz-Damgarten, anberaumt. Am 08.12.2020 fand das Gespräch statt, an dem der Geschäftsführer Herr Janssen und die Leiterin des Rechnungswesens Frau Wulff von der Gebäudewirtschaft Ribnitz Damgarten GmbH, sowie der Bürgermeister und die Verwaltung teilnahmen. Das Gespräch verlief sehr zufriedenstellend. Aus Sicht der Gebäudewirtschaft stand einer Zusammenarbeit nichts im Wege.

 

 

Aufgrund von Dringlichkeit hat der Bürgermeister Herr Kröger im Namen der Gemeinde Blankenhagen den Hausverwaltervertrag am 14.12.2020 unterzeichnet

Der Gebäudewirtschaft Ribnitz Damgarten GmbH musste schnellstmöglich mit der neuen Hausverwaltung beauftragt werden, damit ab dem 01.01.2021 die Arbeit aufgenommen werden konnte.

 

Lt. §39 (3) 3+4 KV M-V: entscheidet der Bürgermeister anstelle des Hauptausschusses oder der Gemeindevertretung in Fällen äußerster Dringlichkeit. Die Gemeindevertretung muss die Eilentscheidung des Bürgermeisters bestätigen.

 


Finanzierung:

Die jährliche Vergütung für die Hausverwaltungsleistungen wurde im Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Blankenhagen in die entsprechenden Produktkonten eingestellt.