Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2, Volkenshagen „An‘ hogen Barg“ sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. |
|
Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben: |
|
|
1 |
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege |
|
3 |
Polizeiinspektion Güstrow |
|
5 |
Nordwasser GmbH |
|
6 |
Deutsche Telekom Technik GmbH |
|
13 |
Gemeinde Mönchhagen |
|
14 |
Gemeinde Rövershagen |
|
15 |
Gemeinde Broderstorf |
|
16 |
Gemeinde Poppendorf |
|
17 |
Hanse- und Universitätsstadt Rostock |
|
Von den nachfolgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden: |
|
|
10 |
Warnow-Wasser- und Abwasserverband |
|
11 |
WBV Untere Warnow - Küste |
|
12 |
Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock |
|
Die eingegangenen Hinweise und Anregungen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 aus den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Anlage) |
|
|
2 |
StALU Mittleres Mecklenburg |
|
4 |
LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung |
|
4 |
LK Rostock, untere Naturschutzbehörde |
|
4 |
LK Rostock, untere Wasserbehörde |
|
7 |
Stadtwerke Rostock AG |
|
8 |
E.DIS AG |
|
9 |
HanseGas GmbH |
2. |
Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage (8 Seiten) ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
3. |
Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2, „An‘ hogen Barg“ in Volkenshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. |
5. |
Die Begründung wird gebilligt. |
6. |
Der Beschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung: ;
davon anwesend: ; Ja-Stimmen: ; Nein-Stimmen: ;
Stimmenthaltungen: ;
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) waren keine / folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:
Für die 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 2 ist das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB
durchgeführt worden. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans hat in der
Zeit vom 23.04.2021 bis zum 25.05.2021 öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom
15.04.2021 ist den von der Planänderung berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.
Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung geäußert. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden gemäß Anlage in die Abwägung eingestellt.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 ist nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Finanzierung:
Der Haushalt der Gemeinde wird mit den Kosten
des Bauleitplanverfahrens nicht belastet, da die Bentwisch GmbH diese
Leistungen direkt beauftragt (hat).
Stellungnahme des Bauausschusses(02.06.2021):
Der Bauausschuss wurde abgesagt.