Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die weiterführenden Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-8 der HOAI für die
Baumaßnahme Neubau Hort in Blankenhagen an das Architekturbüro Ußler + Thieme
ohne Ausschreibung zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 40.740,49 € und
erfolgt aus dem Produktkonto 02.36500.7852200. Der Antrag für die Umverteilung
der Fördermittel von der KG 700 auf die KG 300 und 400 ist zu erarbeiten.
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die Erhöhung der Eigenmittel für diese Maßnahme in Höhe von derzeit 41.990,63 €
(Differenz Fördermittelantrag und Bewilligung). Hierzu ist ein
Nachtragshaushalt zu erarbeiten.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen hat mit dem
Beschluss VBE/1385/2020/GBL das Architekturbüro Ußler + Thieme mit der Planung
des Neubaus des Horts in Blankenhagen mit den Leistungsphasen 1-4 der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure OAI (umfasst die Vorplanung inkl.
Bauantrag) in Höhe von 14.250,00 € beauftragt.
Am 12.04.2021 (Eingang im Amt am 16.04.2021)
wurde der Gemeinde der Zuwendungsbescheid für die Förderung durch das
Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALUMM)
beschieden und zu gestellt. Die Förderhöhe beträgt 450.000,00 €.
Um schnellstmöglich mit der Planung und
Ausschreibung der Gewerke zu beginnen bzw. fortzufahren, müssen die weiteren
Leistungsphasen beauftragt werden.
Das Architekturbüro Ußler + Thieme hat dazu ein
Angebot für die Leistungsphasen 5-8 eingereicht.
Diese beinhalten die Ausarbeitung der
Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe, die Mitwirkung der Vergabe
sowie die örtliche Objektüberwachung. Die Höhe des Angebots beträgt 54.990,49 €
und beinhaltet auch die bereits beauftragten Leistungsphasen. Somit können die
bisher beauftragten 14.250,00 € davon abgezogen werden. Das Angebot für die
Leistungsphasen 5-8 ist demnach 40.740,49 € hoch.
Im Fördermittelantrag wurden ursprünglich
491.990,63 € als Zuwendung beantragt. Da im Moment die Baupreise steigen,
sollten die beschiedenen Leistungen der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten inkl.
Planungsleistungen) durch einen Antrag beim StALUMM auf die Kostengruppe 300
(Baukosten Hochbau) und die Kostengruppe 400 (Baukosten Haustechnik) umverteilt
werden. Eine mögliche positive Antwort wurde durch das StALUMM signalisiert.
Somit könnte auf ein zeitintensives Ausschreibungsverfahren der
Planungsleistungen verzichtet werden, denn laut Zuwendungsbescheid soll bereits
die erste Auszahlung der Fördermittel am 30.09.2021 und die zweite Auszahlung
am 30.11.2021 beantragt werden.
Die Differenz zwischen der beantragten
Zuwendung in Höhe von 491.990,63 € und den beschiedenen Fördermitteln in Höhe von
450.000,00 €; 41.990,63 €; müssen durch die Gemeinde finanziert werden. Dies
bedeutet, dass ein Nachtragshaushalt erarbeitet und beschlossen werden muss.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die weiterführende
Beauftragung der Planungsleistungen durch das Architekturbüro Ußler + Thieme
sowie die Erstellung des Antrags auf Umverteilung der Fördermittel innerhalb
der Baumaßnahme um die Maßnahme schnellstmöglich fortzuführen. Eine
Beauftragung eines weiteren Planungsbüros für die weiterführenden
Planungsleistungen wäre hinderlich, da dieses Büro sich erst in den vorhandenen
Planungsunterlagen einarbeiten müsste. Das Architekturbüro Ußler + Thieme
müsste dann auch gebeten werden, die bisher erbrachten Leistungen
herauszugeben. Diese Planung müsste auch zur weiteren Verwendung freigegeben
werden! Ansonsten ist eine neue Planung inkl. Bauantrag zu erarbeiten.
Die Differenz der Fördersumme zwischen den
beantragten und beschiedenen finanziellen Mitteln müssen durch einen
Nachtragshaushalt beschlossen werden.
Finanzierung:
Die Finanzierung der weiterführenden
Planungsleistungen in Höhe von 40.740,49 € erfolgt aus dem Produktkonto
02.36500.7852200. Die Differenz der Fördersumme, 41.990,63 €, zwischen den
beantragten und beschiedenen finanziellen Mitteln erhöhen die Eigenmittel der
Gemeinde und müssen durch einen Nachtragshaushalt beschlossen werden.