Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Vergabe von Planungsleistungen und die Umverteilung von Fördermitteln beim Bauvorhaben Neubau Hort in Blankenhagen
Vorlage
VBE/1477/2021/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die weiterführenden Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-8 der HOAI für die Baumaßnahme Neubau Hort in Blankenhagen an das Architekturbüro Ußler + Thieme ohne Ausschreibung zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 40.740,49 € und erfolgt aus dem Produktkonto 02.36500.7852200. Der Antrag für die Umverteilung der Fördermittel von der KG 700 auf die KG 300 und 400 ist zu erarbeiten.

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Erhöhung der Eigenmittel für diese Maßnahme in Höhe von derzeit 41.990,63 € (Differenz Fördermittelantrag und Bewilligung). Hierzu ist ein Nachtragshaushalt zu erarbeiten.

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen hat mit dem Beschluss VBE/1385/2020/GBL das Architekturbüro Ußler + Thieme mit der Planung des Neubaus des Horts in Blankenhagen mit den Leistungsphasen 1-4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure OAI (umfasst die Vorplanung inkl. Bauantrag) in Höhe von 14.250,00 € beauftragt.

Am 12.04.2021 (Eingang im Amt am 16.04.2021) wurde der Gemeinde der Zuwendungsbescheid für die Förderung durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALUMM) beschieden und zu gestellt. Die Förderhöhe beträgt 450.000,00 €.

 

Um schnellstmöglich mit der Planung und Ausschreibung der Gewerke zu beginnen bzw. fortzufahren, müssen die weiteren Leistungsphasen beauftragt werden.

Das Architekturbüro Ußler + Thieme hat dazu ein Angebot für die Leistungsphasen 5-8 eingereicht.

Diese beinhalten die Ausarbeitung der Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe, die Mitwirkung der Vergabe sowie die örtliche Objektüberwachung. Die Höhe des Angebots beträgt 54.990,49 € und beinhaltet auch die bereits beauftragten Leistungsphasen. Somit können die bisher beauftragten 14.250,00 € davon abgezogen werden. Das Angebot für die Leistungsphasen 5-8 ist demnach 40.740,49 € hoch.

 

Im Fördermittelantrag wurden ursprünglich 491.990,63 € als Zuwendung beantragt. Da im Moment die Baupreise steigen, sollten die beschiedenen Leistungen der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten inkl. Planungsleistungen) durch einen Antrag beim StALUMM auf die Kostengruppe 300 (Baukosten Hochbau) und die Kostengruppe 400 (Baukosten Haustechnik) umverteilt werden. Eine mögliche positive Antwort wurde durch das StALUMM signalisiert. Somit könnte auf ein zeitintensives Ausschreibungsverfahren der Planungsleistungen verzichtet werden, denn laut Zuwendungsbescheid soll bereits die erste Auszahlung der Fördermittel am 30.09.2021 und die zweite Auszahlung am 30.11.2021 beantragt werden.

 

Die Differenz zwischen der beantragten Zuwendung in Höhe von 491.990,63 € und den beschiedenen Fördermitteln in Höhe von 450.000,00 €; 41.990,63 €; müssen durch die Gemeinde finanziert werden. Dies bedeutet, dass ein Nachtragshaushalt erarbeitet und beschlossen werden muss.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt die weiterführende Beauftragung der Planungsleistungen durch das Architekturbüro Ußler + Thieme sowie die Erstellung des Antrags auf Umverteilung der Fördermittel innerhalb der Baumaßnahme um die Maßnahme schnellstmöglich fortzuführen. Eine Beauftragung eines weiteren Planungsbüros für die weiterführenden Planungsleistungen wäre hinderlich, da dieses Büro sich erst in den vorhandenen Planungsunterlagen einarbeiten müsste. Das Architekturbüro Ußler + Thieme müsste dann auch gebeten werden, die bisher erbrachten Leistungen herauszugeben. Diese Planung müsste auch zur weiteren Verwendung freigegeben werden! Ansonsten ist eine neue Planung inkl. Bauantrag zu erarbeiten.

 

Die Differenz der Fördersumme zwischen den beantragten und beschiedenen finanziellen Mitteln müssen durch einen Nachtragshaushalt beschlossen werden.

 


Finanzierung:

Die Finanzierung der weiterführenden Planungsleistungen in Höhe von 40.740,49 € erfolgt aus dem Produktkonto 02.36500.7852200. Die Differenz der Fördersumme, 41.990,63 €, zwischen den beantragten und beschiedenen finanziellen Mitteln erhöhen die Eigenmittel der Gemeinde und müssen durch einen Nachtragshaushalt beschlossen werden.