Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Annahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VZD/1476/2021/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Sachspende des Förderverein Grundschule Blankenhagen e.V. in Höhe von insgesamt 2.334,78€ für 6 AccessPoints, einem Hardware-Controller, einem Switch sowie der Installation/Einrichtung vor Ort in der Grundschule Blankenhagen anzunehmen und im Haushaltsjahr 2021 für die Grundschule Blankenhagen zu verwenden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

 

Der Förderverein Grundschule Blankenhagen e.V. hat der Grundschule Blankenhagen eine Sachspende in Höhe von 2.334,78€ zukommen lassen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln.

 

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 Euro überschritten wird.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Aufgrund der Höhe der Sachspende muss die Entscheidung zur Annahme der Spende durch die Gemeindevertretung getroffen werden.

 

Die erfolgte Sachspende besteht aus 6 AccessPoints, einem Hardware-Controller (zur Überwachung und Verwaltung der Netzwerkgeräte), einem Switch sowie der Installation/Einrichtung vor Ort in der Grundschule Blankenhagen.

Der Förderverein Grundschule Blankenhagene e.V. hat hierzu eine Spende der OSPA-Stiftung über 2.275,92€ erhalten mit dem Verwendungszweck „WLAN-fähige Grundschule“.

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport am 12.05.2021:

 

Die Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport wird auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.05.2021 mündlich vorgetragen, da die Ausschusssitzung erst am 12.05.2021 stattfindet.