Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen
folgenden Abwägungs- sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
1.
Die
Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes Rövershagen hat die Gemeindevertretung mit dem in der
Anlage dargestellten Ergebnis geprüft. Die Anlage mit der Begründung der
Entscheidung ist Bestandteil des Beschlusses.
2.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren
Stellungnahmen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe
anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.
Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen.
3.
Mit dem
Beschluss des Entwurfs soll die Beteiligung der Öffentlichkeit per Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
4.
Zur
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind sie
nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme
zu bitten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durch Auslage, gemäß § 41 Abs. 2 BauGB verbunden.
5.
Dieser
Beschluss und die Mitteilung über die Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2
BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder
der Gemeindevertretung: |
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Besetzte Mandate: |
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davon anwesend: |
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Ja- Stimmen: |
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Nein- Stimmen: |
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Stimmenthaltungen: |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der
Kommunalverfassung M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Dr. Verena Schöne
Bürgermeisterin (Siegel)
Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung Rövershagen hat in ihrer Sitzung am 23.03.2020 beschlossen,
im Parallelverfahren zu der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 den
gemeindlichen Flächennutzungsplan einer 7. Änderung zu unterziehen.
Der
Vorentwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Rövershagen wurde ebenfalls in der
Sitzung am 23.03.2020 gebilligt und zur
frühzeitigen Beteiligung und öffentlichen Auslegung bestimmt.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs.
1 BauGB eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 10.11.2020 bis zum 10.12.2020 durchgeführt. |
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Von den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Beteiligung beschränken sich die Änderungen des Flächennutzungsplanes nun auf
die Entlassung von Sondergebietsflächen aus dem Geltungsbereich, der
Darstellung von zusätzlichen Verkehrsflächen und einer Mischgebietsfläche.
Von der Darstellung zusätzlicher Sondergebietsflächen wird abgesehen. In der vorliegenden Form soll der Entwurf der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes Rövershagen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB, zur Beteiligung der berührten Behörden, der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß
§ 2 Abs. 2 BauGB bestimmt werden. |
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung
Rövershagen den Abwägungsvorschlägen zu folgen und die siebte Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen
als Satzung zu beschließen.
Stellungnahme des Bauauschusses(10.05.2021):
Die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt und
soll im nächsten Bauausschuss erneut vom Planer vorgestellt werden.
Erneute Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung
Rövershagen den Abwägungsvorschlägen nach allen eingegangenen Stellungnahmen zu
folgen und die siebte Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Rövershagen als Satzung zu beschließen.
Stellungnahme des Bauauschusses(07.06.2021):
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Rövershagen, den Beschluss laut Beschlussvorlage zu fassen.
7 Ja
Finanzierung: