Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Finanzierung der Schlussrechung zur Sanierung des Bahnüberganges km 65,725 der Bahnstrecke 6322 Stralsung - Rostock
Vorlage
V00/2831/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, zur Finanzierung der Schlussrechnung entsprechend EKrG § 13 für die Sanierung des Bahnübergang BÜ der Eisenbahnstrecke 6322 von Stralsund nach Rostock am km 65,725 finanziellen Mittel in Höhe von 16.405,73 aus liquiden Mitteln zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Bahnübergang BÜ der Eisenbahnstrecke 6322 von Stralsund nach Rostock am km 65,725 (Klein Bartelsdorfer Weg)entsprach mit einer Halbschrankenanlage HS 64b mit im Andreaskreuz integrierten Blinklichtern technisch und in seinem äußeren Erscheinungsbild nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).

Im Rahmen des Blinklichtprogramms, beauftragt durch die DB Netz AG und durchgeführt durch die DB ProjektBau GmbH, wurde der oben genannte BÜ den Forderungen der EBO angepasst.

 

Für die Anpassung des BÜ wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:

-              im Kreuzungsbereich wurden vorhandene Kabelquerungen gesäubert und wieder genutzt

-              Neuverlegung von Kabeltrassen für die neue Sicherheitstechnik

-              neue Schalttechnik wurde in einem Betonschalthaus untergebracht. Die Aufstellung erfolgte

bahnrechts auf eigenem Gelände der DB Netz AG.

-              Der BÜ wurde mit einer rechnergestützten Lichtzeichenanlage mit Halbschranke der

Überwachungsart Hp/ÜS ausgerüstet.

-              Die vorher vorhandene Fahrbahnbreite betrug < 5,50m. Mit dem Ausbau gemäß RIL 815

wurde eine Fahrbahnbreite von > 5,50m erreicht. Die Herstellung der geforderten Straßenbreite erfolgte bahnlinks im 25m Bereich. Der Fahrbahnaufbau wurde an den Bestand angepasst. Ein Gehweg wurde nicht gebaut.

(Durch eine Vereinbarungserweiterung erfolgte im Auftrag der Gemeinde auch der Fahrbahnausbau zwischen BÜ und der Kreuzung „Im Wiesengrund“. )

-              Die vorhandene BÜ Beleuchtung ist nach der geltenden Konzernrichtlinie 815.0032 für den BÜ nicht mehr erforderlich und wurde ersatzlos zurückgebaut.

 

Die Realisierung der Maßnahme war für 2009 geplant.

 

Für die oben beschriebenen Punkte wurden in der Kreuzungsvereinbarung zwischen Bund, der DB und der Gemeinde Bentwisch Kosten ermittelt und als fiktive kreuzungsbedingte Kosten ausgewiesen. Danach erfolgt entsprechend EKrG § 13 eine Kostendrittelung zwischen der Deutschen Bahn AG, dem Bund und dem Straßenbaulastträger, der Gemeinde Bentwisch.

 

Es ergab sich folgende Kostenaufteilung:

Gesamtkosten                  Kostenträger                                        2009                       2010

                                                               Bahn                                                     213.635,23 €                     110.054,51 €

989.724,14€                                       Bund                                                    213.635,22 €                    110.054,51 €

                                                               Straßenbaulastträger                    225.947,49 €                    116.397,19 €

Mit Beschluss VBA/585/181/2009/GBE vom 27.08.2009 bevollmächtigte die Gemeindevertretung den Bürgermeister und seinen Stellvertreter die Kreuzungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Die Realisierung des Umbaus des BÜ verzögerte sich erheblich.

 

Im Jahr 2016 erfolgte eine Fortschreibung der Kosten durch die DB Netz AG

Der Anteil der Gemeinde Bentwisch beträgt danach 316.801,00 €.

 

Mit Zuwendungsbescheid Nr. 38/14 des Innenministeriums MV wurden der Gemeinde Bentwisch 2014 Sonderbedarfsmittel in Höhe 107.771,63 € für die Finanzierung des BÜ zur Verfügung gestellt.

 

Für die Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in MV aus den Kompensationsmitteln des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz erhielt die Gemeinde 2013 einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 190.000,00 €.

 

Darüber hinaus hat sich die 50Hertz Transmission GmbH in einer Vereinbarung verpflichtet, 50 % des Eigenanteils der Gemeinde Bentwisch für die Sanierung des BÜ der Eisenbahnstrecke 6322 von Stralsund nach Rostock am km 65,725 zu übernehmen.

 

Danach würde ein Eigenanteil der Gemeinde Bentwisch in Höhe von ca. 9.500,-. € verbleiben.

 

Bisher wurden an die DB Netz AG fünf Abschlagsrechnungen in Höhe von 284.588,57 € bezahlt.

 

Vom Zuwendungsbescheid Nr. 38/14 des Innenministeriums wurden durch die Verwaltung bisher Sonderbedarfsmittel in Höhe von 50.000,- € abgefordert.

Von den Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in MV aus den Kompensationsmitteln des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz wurden auf Antrag bisher an die Gemeinde 170.657,42 € ausgezahlt.

Von der 50Hertz Transmission GmbH wurden bisher 9.500,00 € abgefordert.

 

Am 19.04.2021 erreichte die Verwaltung die Schlussrechnung der DB Netz AG für die Sanierung des BÜ der Eisenbahnstrecke 6322 von Stralsund nach Rostock am km 65,725 in Höhe von 16.405.73 €.

 

Damit betragen die Gesamtkosten der Maßnahme für die Gemeinde Bentwisch insgesamt 300.994,30 €.

 

Nach der Bezahlung der Schlussrechnung erfolgt die Abrechnung der Maßnahme gegenüber den Zuwendungsgebern.


Finanzierung:

Im Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch wurden für die Finanzierung der Schlussrechnung entsprechend EKrG § 13 für die Sanierung des Bahnübergang BÜ der Eisenbahnstrecke 6322 von Stralsund nach Rostock am km 65,725 keine finanziellen Mittel im Produktkonto 01.54100.7853100 eingeplant.

Die Verwaltung schlägt der Gemeinde vor, für die Finanzierung der Schlussrechnung liquide Mittel zur Verfügung zu stellen, da zurzeit keine anderen Einsparungsmöglichkeiten im HHP gesehen werden.

Voraussichtlich stehen am 31.12.2021 ca. 1.163.000,- € liquide Mittel zur Verfügung.