Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die vorfristige Aufhebung der Konzessionsverträge für die Stromversorgung mit der E.DIS Netz GmbH für die Gemeinde Mönchhagen im Jahr 2021
Vorlage
VBE/1535/2021/GMÖ
Art
BV Gemeinden

 

 

Stellungnahme des Bauausschusses vom 12.04.2021:

 

Im Ergebnis der anschließenden Diskussion bleiben noch folgende Fragen offen:

 

- Welche vertraglichen Regelungen beinhaltet der bestehende Konzessionsvertrag?

- Warum soll der Vertrag vorzeitig aufgehoben werden? Die Erklärung der e.dis reicht nicht aus!

- Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für die Gemeinde?

- Gibt es eine vertragslose Zeit?

 

Herr Kaatz stellt den Antrag, die Beschlussvorlage auf Grund der noch offenen Fragen in den nächsten Bauausschuss zu verschieben.

 

Die Beschlussvorlage wird mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und

0-Stimmenenthaltungen zurückgestellt.

 

 

erneute Stellungnahme des Bauausschusses vom 07.06.2021:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Mönchhagen mit 7 Ja-Stimmen,

0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der E.DIS GmbH und der Gemeinde Mönchhagen vom 06.10.2005

über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom, zum 31. 12.2023 zu.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden mit einer neuen Regelung von der E.dis Netz GmbH bevollmächtigt, die entsprechenden Aufhebungsverträge zu unterzeichnen.

 

Herr Beer wird das Schreiben vom 11.01.2021 entsprechend ändern und dem Amt sowie dem Bürgermeister zukommen lassen:

 

Regelung nach Ende des Konzessionsvertrages

(vertragslose Zeit)

 

Sehr geehrter Herr Peters,

 

der bestehende Wegenutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Mönchhagen und der E.DIS Netz GmbH wurde zum 31. Dezember 2023 beendet. Für die sich daran anschließende Zeit bis zum Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages werden wir die Regelungen aus dem abgelaufenen Konzessionsvertrag (z.B. zur Wiederherstellung der Wege bei Leitungsverlegungen) sinngemäß anwenden.

 

…. „

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der E.DIS GmbH und der Gemeinde Mönchhagen vom 06.10.2005

über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom, zum 31. 12.2023 zu.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, die entsprechenden Aufhebungsverträge zu unterzeichnen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren

nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz einzuleiten. 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Mönchhagen hat seit 06.10.2005 einen Konzessionsvertrag mit der E.DIS Netz GmbH für Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde.

 

Der Vertrag wurde über eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.

 

Die E.DIS Netz GmbH ist an den Bürgermeister herangetreten und hat angezeigt, dass man an einer vorzeitigen Aufhebung und Verlängerung des laufenden Konzessionsvertrages mit der Gemeinde Mönchhagen interessiert ist, da im Jahr 2025 mehrere hundert dieser Verträge mit den Gemeinden in MV auslaufen und man deshalb eine Stafflung der Neuabschlüsse erreichen möchte.

 

Sollte die Gemeindevertretung der vorzeitigen Aufhebung der Konzessionsverträge mit der E.DIS GmbH zustimmen, regelt § 46 Energiewirtschaftsgesetz:

..

(2) Verträge von Energieversorgungsunternehmen mit Gemeinden über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören, dürfen höchstens für eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen werden. Werden solche Verträge nach ihrem Ablauf nicht verlängert, so ist der bisher Nutzungsberechtigte verpflichtet, seine für den Betrieb der Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen Verteilungsanlagen dem neuen Energieversorgungsunternehmen gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung zu übereignen. Das neue Energieversorgungsunternehmen kann statt der Übereignung verlangen, dass ihm der Besitz hieran eingeräumt wird. Für die wirtschaftlich angemessene Vergütung ist der sich nach den zu erzielenden Erlösen bemessende objektivierte Ertragswert des Energieversorgungsnetzes maßgeblich. Die Möglichkeit zur Einigung auf eine anderweitig basierte Vergütung bleibt unberührt.

(3) Die Gemeinden machen spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Verträgen nach Absatz 2 das Vertragsende und einen ausdrücklichen Hinweis auf die nach § 46a von der Gemeinde in geeigneter Form zu veröffentlichenden Daten sowie den Ort der Veröffentlichung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt. Wenn im Gemeindegebiet mehr als 100 000 Kunden unmittelbar oder mittelbar an das Versorgungsnetz angeschlossen sind, hat die Bekanntmachung zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen Union zu erfolgen. Beabsichtigen Gemeinden eine Verlängerung von Verträgen nach Absatz 2 vor Ablauf der Vertragslaufzeit, so sind die bestehenden Verträge zu beenden und die vorzeitige Beendigung sowie das Vertragsende nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 öffentlich bekannt zu geben.

 

 

Danach ist die Vertragsbeendigung zum 31.12.2023 im Bundesanzeiger anzuzeigen und ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten. Der Text wird lauten:

 

Bekanntmachung der Gemeinde Mönchhagen gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die vorzeitige Beendigung des Konzessionsvertrages Strom

 

Die Gemeinde Mönchhagen gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 3 EnWG bekannt, dass die mit der E.DIS Netz GmbH bestehenden Verträge über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom dienen (Wegenutzungsvertrag) für die Gemeinde Mönchhagen mit Wirkung zum 31.12.2023 einvernehmlich vorzeitig beendet worden sind.

Die Gemeinde Mönchhagen beabsichtigt, einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für das gesamte Gemeindegebiet für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 zu schließen.

Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich beim Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande, zu bekunden. Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden.

 

Die gemäß § 46 a EnWG durch die E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach erfolgter Interessenbekundung verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten, die sich gegenüber der Gemeinde zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichten.

 

 

Gemeinde Mönchhagen

Karl-Friedrich Peters, Bürgermeister

 

Sollte sich mehr als ein Versorgungsunternehmen bei der Gemeinde melden, ist eine europaweite Ausschreibung der neuen Konzessionsverträge durchzuführen. Aufgrund der Erfahrungen des Städte- und Gemeindetages MV werden bei europaweiten Verfahren von den Beteiligten oft Rechtsverletzungen in den Verfahren entsprechend § 47 Energiewirtschaftsgesetz (Rügeobliegenheit, Präklusion) gerügt.

Durch gerichtliche Auseinandersetzungen, die sich aus diesen Rügen ergeben können, kann es zu sehr langen Zeitverzögerungen kommen. Deshalb hat die Verwaltung von der E.DIS GmbH eine Erklärung abgefordert, wie die Stromversorgung gegebenenfalls dann nach dem 31.12.2023 abgesichert werden kann (siehe Anlage: 2021-03-18 Regelung nach Ende des Konzessionsvertrages (vertragslose Zeit) Gemeinde Mönchhagen) .

 

Die E.DIS gab mit Schreiben vom 11.01.2021 dazu eine Erklärung ab (siehe Anlage).

 

 

Die Verwaltung legt der Gemeindevertretung hiermit den Beschluss über die Vereinbarungen zur vorfristige Aufhebung der Konzessionsverträge für die Stromversorgung mit der E.DIS Netz GmbH für die Gemeinde Mönchhagen und zur Eröffnung eines Interessenbekundungsverfahren im Bundesanzeiger zur Entscheidung vor.

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen zur nächsten BA Sitzung den Referenten für Kommunalmanagement der e.dis Netz GmbH Herr Beer eingeladen.

 

Zur Reglung einer möglichen vertragslosen Zeit verweist die Verwaltung auf die Anlage:

 

2021-03-18 Regelung nach Ende des Konzessionsvertrages (vertragslose Zeit) Gemeinde Mönchhagen.


Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss und die Einleitung des Interessenbekundungsverfahrens entstehen der Gemeinde keine Kosten.