Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt einer
einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der
E.DIS GmbH und der Gemeinde Gelbensande vom 06.10.2005
über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für
die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit
Strom, zum 31. 12.2023 zu.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter
werden bevollmächtigt, die entsprechenden Aufhebungsverträge zu unterzeichnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren
nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gelbensande hat seit 06.10.2005 einen Konzessionsvertrag mit
der E.DIS Netz GmbH für Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und
den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde.
Der Vertrag wurde über eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.
Die E.DIS Netz GmbH ist an den Bürgermeister herangetreten und hat
angezeigt, dass man an einer vorzeitigen Aufhebung und Verlängerung des
laufenden Konzessionsvertrages mit der Gemeinde Gelbensande interessiert ist,
da im Jahr 2025 mehrere hundert dieser Verträge mit den Gemeinden in MV
auslaufen und man deshalb eine Stafflung der Neuabschlüsse erreichen möchte.
Sollte die Gemeindevertretung der vorzeitigen Aufhebung der
Konzessionsverträge mit der E.DIS GmbH zustimmen, regelt § 46
Energiewirtschaftsgesetz:
..
(2) Verträge von
Energieversorgungsunternehmen mit Gemeinden über die Nutzung öffentlicher
Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem
Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören,
dürfen höchstens für eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen
werden. Werden solche Verträge nach ihrem Ablauf nicht verlängert, so
ist der bisher Nutzungsberechtigte verpflichtet, seine für den Betrieb der
Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen
Verteilungsanlagen dem neuen Energieversorgungsunternehmen gegen Zahlung einer
wirtschaftlich angemessenen Vergütung zu übereignen. Das neue
Energieversorgungsunternehmen kann statt der Übereignung verlangen, dass ihm
der Besitz hieran eingeräumt wird. Für die wirtschaftlich angemessene
Vergütung ist der sich nach den zu erzielenden Erlösen bemessende objektivierte
Ertragswert des Energieversorgungsnetzes maßgeblich. Die Möglichkeit zur Einigung
auf eine anderweitig basierte Vergütung bleibt unberührt.
(3) Die Gemeinden machen spätestens zwei
Jahre vor Ablauf von Verträgen nach Absatz 2 das Vertragsende und einen
ausdrücklichen Hinweis auf die nach § 46a von
der Gemeinde in geeigneter Form zu veröffentlichenden Daten sowie den Ort der
Veröffentlichung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger
bekannt. Wenn im Gemeindegebiet mehr als 100 000 Kunden
unmittelbar oder mittelbar an das Versorgungsnetz angeschlossen sind, hat die
Bekanntmachung zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen Union zu
erfolgen. Beabsichtigen Gemeinden eine Verlängerung von Verträgen
nach Absatz 2 vor Ablauf der Vertragslaufzeit, so sind die bestehenden Verträge
zu beenden und die vorzeitige Beendigung sowie das Vertragsende nach Maßgabe
der Sätze 1 und 2 öffentlich bekannt zu geben.
Danach ist die Vertragsbeendigung zum 31.12.2023 im Bundesanzeiger
anzuzeigen und ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten. Der Text wird
lauten:
Die Gemeinde
Gelbensande gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 3 EnWG bekannt, dass die mit der E.DIS
Netz GmbH bestehenden Verträge über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege
für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung
mit Strom dienen (Wegenutzungsvertrag) für die Gemeinde Gelbensande mit Wirkung
zum 31.12.2023 einvernehmlich vorzeitig beendet worden sind.
Die Gemeinde
Gelbensande beabsichtigt, einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag
Strom für das gesamte Gemeindegebiet für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 zu
schließen.
Am Abschluss eines
solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse
innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum
dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich beim Amt Rostocker Heide,
Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande, zu bekunden. Später eingehende
Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden.
Die gemäß § 46 a EnWG
durch die E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach
erfolgter Interessenbekundung verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle
Interessenten, die sich gegenüber der Gemeinde zur vertraulichen Behandlung der
Daten verpflichten.
Gemeinde Gelbensande
Manfred Labitzke,
Bürgermeister
Sollte sich mehr als ein Versorgungsunternehmen bei der Gemeinde melden,
ist eine europaweite Ausschreibung der neuen Konzessionsverträge durchzuführen.
Aufgrund der Erfahrungen des Städte- und Gemeindetages MV werden bei
europaweiten Verfahren von den Beteiligten oft Rechtsverletzungen in den
Verfahren entsprechend § 47 Energiewirtschaftsgesetz (Rügeobliegenheit,
Präklusion) gerügt.
Durch gerichtliche Auseinandersetzungen, die sich aus diesen Rügen
ergeben können, kann es zu sehr langen Zeitverzögerungen kommen. Deshalb hat
die Verwaltung von der E.DIS GmbH eine Erklärung abgefordert, wie die Stromversorgung
gegebenenfalls dann nach dem 31.12.2023 abgesichert werden kann.
Die E.DIS gab mit Schreiben vom 11.01.2021 dazu eine Erklärung ab (siehe
Anlage).
Die Verwaltung legt der Gemeindevertretung hiermit den Beschluss über die
Vereinbarungen zur vorfristige Aufhebung der Konzessionsverträge für die
Stromversorgung mit der E.DIS Netz GmbH für die Gemeinde Gelbensande und zur
Eröffnung eines Interessenbekundungsverfahren im Bundesanzeiger zur
Entscheidung vor.
Finanzierung:
Durch diesen Beschluss und die Einleitung des
Interessenbekundungsverfahrens entstehen der Gemeinde keine Kosten.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.05.2021:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung
Gelbensande mit
5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung
des Konzessionsvertrages zwischen der E.DIS GmbH und der Gemeinde Gelbensande
vom 06.10.2005 über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und
den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom, zum 31. 12.2023
zuzustimmen.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter
werden bevollmächtigt, die entsprechenden Aufhebungsverträge zu unterzeichnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz einzuleiten.