Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
die Zuwendungssumme in Höhe von voraussichtlich max. 7.898,88€ für die
Anschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für die Lehrkräfte (Entwurf
der SchulLeihgeräteFöRL M-V) vollständig auszuschöpfen und die von der
Grundschule in Abstimmung mit der Gemeinde und der Wartungsfirma gewünschten
Laptops anzuschaffen.
Um möglichst jeder Lehrkraft der Grundschule
Blankenhagen ein eigenes mobiles Endgerät als Leihgerät zur Verfügung stellen
zu können, wird die Zuwendungssumme um max. 4.100,00€ aus Eigenmitteln der
Gemeinde aufgestockt. Diese Mittel stehen im Haushalt 2021 auf dem
Produktkonto 21100.7857100 bereits zur Verfügung. Der entsprechende
Sperrvermerk wird hiermit aufgehoben.
Damit steht insgesamt eine Summe in Höhe von
max. 11.998,88€ zur Verfügung.
Derzeit liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor.
Der durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben
vom 04.02.2021 genehmigte vorzeitige Maßnahmebeginn soll umgesetzt
werden. Um kurzfristig mit dem Vergabeverfahren beginnen zu können wird die
Gesamtfinanzierung der Maßnahme durch die Bereitstellung der finanziellen
Mittel in Höhe von 4.100,00€ aus dem Produktkonto 21100.7857100 und in Höhe von
7.898,88€ aus den Zuweisungen für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V
abgesichert.
oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
die Zuwendungssumme in Höhe von voraussichtlich max. 7.898,88€ für die
Anschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für die Lehrkräfte (Entwurf
der SchulLeihgeräteFöRL M-V) vollständig auszuschöpfen und die von der
Grundschule in Abstimmung mit der Gemeinde und der Wartungsfirma gewünschten
Laptops anzuschaffen.
Die Aufstockung der Zuwendungssumme aus
Eigenmitteln der Gemeinde erfolgt nicht. Lediglich eine geringfügige
Überschreitung wird genehmigt, sofern aufgrund der Anzahl der Geräte lediglich
die Unterschreitung oder Überschreitung der Zuwendungssumme möglich ist.
Ebenfalls werden die Kosten für die Anschaffung der erforderlichen MS
Office-Lizenzen durch die Gemeinde übernommen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto 21100.7857100. Hier stehen
max. 4.100,00€ für die Anschaffung von mobilen Endgeräten für die Lehrer zur
Verfügung. Der entsprechende Sperrvermerk wird hiermit anteilig für die o.g.
erforderliche Summe aufgehoben.
Sofern die Zuwendungssumme nicht ausreichend
ist, um jeder Lehrkraft ein eigenes mobiles Endgerät als Leihgerät zur
Verfügung zu stellen, hat eine entsprechende Abstimmung zur Nutzung der Geräte
durch die Lehrkräfte der Grundschule Blankenhagen selbstständig zu erfolgen.
Derzeit liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor.
Der durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben
vom 04.02.2021 genehmigte vorzeitige Maßnahmebeginn soll umgesetzt
werden. Um kurzfristig mit dem Vergabeverfahren beginnen zu können wird die
Gesamtfinanzierung der Maßnahme durch die Bereitstellung der finanziellen
Mittel in erforderlicher Höhe aus dem Produktkonto 21100.7857100 und in Höhe
von 7.898,88€ aus den Zuweisungen für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V
abgesichert.
oder
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
die Zuwendungssumme in Höhe von voraussichtlich max. 7.898,88€ für die
Anschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für die Lehrkräfte (Entwurf
der SchulLeihgeräteFöRL M-V) vollständig auszuschöpfen und die von der
Grundschule in Abstimmung mit der Gemeinde und der Wartungsfirma gewünschten
Laptops anzuschaffen.
Um möglichst jeder Lehrkraft der Grundschule
Blankenhagen ein eigenes mobiles Endgerät als Leihgerät zur Verfügung stellen
zu können, wird die Zuwendungssumme um max. 4.100,00€ aus Eigenmitteln der
Gemeinde aufgestockt. Diese Mittel stehen im Haushalt 2021 auf dem
Produktkonto 21100.7857100 bereits zur Verfügung. Der entsprechende
Sperrvermerk wird hiermit aufgehoben.
Damit steht insgesamt eine Summe in Höhe von
max. 11.998,88€ zur Verfügung.
Derzeit liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor.
Der durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben
vom 04.02.2021 genehmigte vorzeitige Maßnahmebeginn soll nicht umgesetzt
werden. Es wird abgewartet, bis der Zuwendungsbescheid vorliegt.
Sofern nach Erhalt des Zuwendungsbescheides die
Sicherung der Gesamtfinanzierung erforderlich ist, erfolgt dies durch die
Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von max.
4.100,00€ aus dem Produktkonto 21100.7857100 und in Höhe von 7.898,88€ aus den
Zuweisungen für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V.
oder
Beschlussvorschlag 4:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
die Zuwendungssumme in Höhe von voraussichtlich max. 7.898,88€ für die
Anschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für die Lehrkräfte (Entwurf
der SchulLeihgeräteFöRL M-V) vollständig auszuschöpfen und die von der
Grundschule in Abstimmung mit der Gemeinde und der Wartungsfirma gewünschten
Laptops anzuschaffen.
Die Aufstockung der Zuwendungssumme aus
Eigenmitteln der Gemeinde erfolgt nicht. Lediglich eine geringfügige
Überschreitung wird genehmigt, sofern aufgrund der Anzahl der Geräte lediglich
die Unterschreitung oder Überschreitung der Zuwendungssumme möglich ist.
Ebenfalls werden die Kosten für die Anschaffung der erforderlichen MS
Office-Lizenzen durch die Gemeinde übernommen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto
21100.7857100. Hier stehen max. 4.100,00€ für die Anschaffung von mobilen
Endgeräten für die Lehrer zur Verfügung. Der entsprechende Sperrvermerk wird
hiermit anteilig für die o.g. erforderliche Summe aufgehoben.
Sofern die Zuwendungssumme nicht ausreichend
ist, um jeder Lehrkraft ein eigenes mobiles Endgerät als Leihgerät zur
Verfügung zu stellen, hat eine entsprechende Abstimmung zur Nutzung der Geräte
durch die Lehrkräfte der Grundschule Blankenhagen selbstständig zu erfolgen.
Derzeit liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor.
Der durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben
vom 04.02.2021 genehmigte vorzeitige Maßnahmebeginn soll nicht umgesetzt
werden. Es wird abgewartet, bis der Zuwendungsbescheid vorliegt.
Sofern nach Erhalt des Zuwendungsbescheides die
Sicherung der Gesamtfinanzierung erforderlich ist, erfolgt dies durch die
Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 7.898,88€ aus
den Zuweisungen für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V zuzüglich einer
geringfügigen Erhöhung aufgrund der Geräteanzahl sowie die die MS
Office-Lizenzen (nicht förderfähig) aus dem Produktkonto 21100.7857100.
Sachverhalt:
Gemäß dem Entwurf zur Gewährung von Zuwendungen
aus dem Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrer“ des DigitalPakts Schule 2019 –
2024 für schulgebundene mobile Endgeräte als Leihgeräte für Lehrkräfte
(SchulLeihgeräteFöRL M-V) gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern eine
Zuwendung für schulgebundene mobile Endgeräte als Leihgeräte für Lehrkräfte.
Es werden Zuwendungen für die Anschaffung von
schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets) als
Leihgeräte für Lehrerinnen und Lehrer einschließlich der Inbetriebnahme sowie
des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs gewährt, die in die nach der
Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in
Mecklenburg-Vorpommern aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zuwendungsfähige
Infrastruktur integriert werden können.
Laut dem vorliegenden Entwurf der
SchulLeihgeräteFöRL M-V beläuft sich die Zuwendung für die Grundschule
Blankenhagen auf max. 7.898,88€. Diese Summe wird im Rahmen einer
Projektförderung als Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren
Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt. Die Höhe der
Zuwendung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Aktuell liegt weder eine inkraftgetretene
Förderrichtlinie noch ein Zuwendungsbescheid vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend des Entwurfes der
SchulLeihgeräteFöRL M-V ist die Anschaffung von schulgebundenen mobilen
Endgeräten als Leihgeräte für Lehrerinnen und Lehrer (Laptops, Notebooks und
Tablets) einschließlich der Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz
erforderlichen Zubehörs wie Maus, Stift, Tastatur und geeignete
Schutzvorrichtungen (Schutzhüllen) zuwendungsfähig.
Nicht zuwendungsfähig sind demnach Ausgaben für
Smartphones und Ladestationen sowie Folgekosten zum Beispiel für Ersatzbeschaffungen
und Ausgaben für Wartung, Support und Betrieb der anzuschaffenden
schulgebundenen mobilen Endgeräte. Ausgaben für Software sind nicht
zuwendungsfähig mit Ausnahme der Ausgaben für Betriebssysteme,
Antivirenprogramme oder technische Software zur Integration ins Netz der
Schule. Diese sind zuwendungsfähig, wenn sie für den Betrieb erforderlich sind.
Garantieerweiterungen sind nicht zuwendungsfähig.
Die im Rahmen dieser Zuwendung angeschafften
Geräte müssen in die durch den DigitalPakt Schule (Umsetzung für die
Grundschule Blankenhagen planmäßig in 2022; ggf. vorzeitiger Beginn in 2021)
integrierbar sein und stellen einen Teil der im Rahmen des DigitalPakts
geförderten schulischen Infrastruktur, die flexibel für die Unterrichtsvor- und
nachbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen genutzt werden
können, unabhängig davon, ob dieser Unterricht in der Schule oder als
Distanzlernen stattfindet, dar.
Die Grundschule Blankenhagen möchte im Rahmen
dieser Zuwendung Laptops anschaffen. Die Abstimmungen zu einem konkreten Gerät
zwischen Gemeinde, Schule und Wartungsfirma sind bereits angelaufen, jedoch
steht noch kein konkretes Modell fest.
Sofern jeder Lehrer der Grundschule
Blankenhagen seinen eigenen Laptop als Leihgerät erhalten soll, ist die
Anschaffung von 11 Geräten erforderlich. Aufgrund der Höhe der
voraussichtlichen Zuwendungssumme (7.898,88€) wird die Zuwendungssumme allein
hierfür voraussichtlich nicht ausreichen.
Nunmehr besteht zum einen die Möglichkeit, die
Zuwendungssumme – ohne die Zugabe von Eigenmitteln der Gemeinde Blankenhagen –
maximal auszuschöpfen und die entsprechende Anzahl an Geräten anzuschaffen. Da
die Gerätezahl dann ggf. nicht für alle Lehrer ausreichen wird, muss innerhalb
der Grundschule Blankenhagen dann eine Abstimmung unter den Lehrern zur Nutzung
der bereitgestellten Anzahl an Geräten erfolgen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die
Zuwendungssumme mit Eigenmitteln der Gemeinde Blankenhagen bei Bedarf
aufzustocken, um somit eine größere Anzahl an Geräten anzuschaffen. Da zur
Haushaltsplanung 2021 noch nicht verbindlich bekannt war, wann und wie die
Anschaffung von mobilen Endgeräten für die Lehrkräfte erfolgen wird, wurden
vorsorglich 4.100,00€ unter dem Produktkonto 21100.7857100 eingestellt. Diese
Position hat aufgrund des o.g. Sachverhaltes einen Sperrvermerk.
Dieser Sperrvermerk könnte aufgehoben werden
und somit die Zuwendungssumme in Höhe von voraussichtlich 7.898,88€ um
4.100,00€ auf insgesamt 11.998,88€ aufgestockt werden. Damit könnte eine
größere Anzahl an Leihgeräten für die Lehrkräfte angeschafft werden.
Die Verteilung des Gesamtbudgets erfolgt (wie
auch beim Sofortausstattungsprogramm der Geräte für die Schüler/innen und auch
bei dem DigitalPakt) für die öffentlichen Schulträger auf Grundlage der
Schülerzahlen des Schuljahres 2017/18.
Da bei dieser Zuwendung aber – anders als
bisher – die Privatschulen ihre Zuwendung auf Grundlage der Schülerzahlen des
Schuljahres 2020/21 erhalten – wurde eine Anfrage an das Ministerium gestellt,
warum diese Ungleichbehandlung zwischen öffentlichen Schulen und Privatschulen
in diesem Fall erfolgt und welche Möglichkeit es gibt, den Fördersatz auch für
die öffentlichen Schulträger auf das aktuelle Schuljahr anpassen zu lassen. Da
sich die Kinderzahl in diesen beiden Jahren an der Grundschule Blankenhagen
jedoch kaum verändert hat, wird hier voraussichtlich kaum eine Änderung in der
Höhe der Fördermittelsumme erfolgen.
Unabhängig von der Rückmeldung des Ministeriums
sollte die Gemeinde Blankenhagen darüber entscheiden, ob die Zuwendungssumme
mit Eigenmitteln soweit aufgestockt werden soll, dass nach Möglichkeit jeder
Lehrkraft ein eigenes mobiles Endgerät als Leihgerät zur Verfügung gestellt
werden kann (max. jedoch um 4.100,00€) oder nicht.
Mindestens die Kosten für die MS Office
Lizenzen müssen in jedem Fall durch die Gemeinde als Schulträger getragen
werden, da diese nicht förderfähig sind (ca. 116€ brutto je Gerät).
Des Weiteren liegt aktuell noch kein
Zuwendungsbescheid vor. Mit Schreiben vom 04.02.2021 hat das Ministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur mitgeteilt, dass rückwirkend zum 03.06.2020
der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt wird, um einen sofortigen Beginn der
Umsetzung zu ermöglichen. Jedoch sind die vergaberechtlichen Vorgaben zu
beachten. Zudem erfolgt der vorzeitige Vorhabenbeginn auf eigene Gefahr
und eine Gewährung der Zuwendung wird nicht zugesichert.
Mit dem Vergabeverfahren darf u.a. erst
begonnen werden, wenn die Finanzierung gesichert ist. Das bedeutet, dass die
Gemeinde Blankenhagen die finanziellen Mittel in Höhe von mindestens 7.898,88€
zuzügl. der finanziellen Mittel für die MS Office-Lizenzen im Haushalt 2021
zunächst bereitstellen muss (Vorfinanzierung, bis die Fördermittel gezahlt
werden), damit mit der Vergabe begonnen werden darf.
Finanzierung:
Die Bereitstellung der finanziellen Mittel in
Höhe von mindestens 7.898,88€ ist aus den Zuweisungen für Infrastruktur nach §
23 FAG M-V möglich (Vorfinanzierung, bis die Fördermittel ausgezahlt werden).
Die Gesamtsumme dieser Zuweisung beträgt 77.530,00€. Hiervon sind 28.000,00€
für Instandhaltungsmaßnahmen bereits verplant.
Zudem ist die Freigabe der finanziellen Mittel
in Höhe von 4.100,00€ auf dem Produktkonto 21100.7857100 durch Aufhebung des
Sperrvermerkes möglich.
Demnach ist die Gesamtfinanzierung gesichert,
so dass mit dem Vergabeverfahren begonnen werden kann.