Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Zustimmung der Beschäftigung eines FSJlers an der Grundschule Bentwisch ab 01.08.2021
Vorlage
VZD/2800/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag der Grundschule Bentwisch vom 18.01.2021 auf Bereitstellung finanzieller Mittel für die Beschäftigung eines FSJlers für den Zeitraum vom 01.08.2021 – 31.07.2022 an der Grundschule Bentwisch zu genehmigen.

Für den Zeitraum vom 01.08.2021 – 31.12.2021 sind die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt 2021 eingestellt. Für den Zeitraum vom 01.01.2022 – 31.07.2022 werden finanzielle Mittel in Höhe von voraussichtlich ca. 2.870,00€ in den Haushalt 2022 der Gemeinde Bentwisch eingestellt.
Der Abschluss eines Jahresvertrages mit einem FSJler vom 01.08.2021 – 31.07.2022 wird somit genehmigt und der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Unterlagen zu unterzeichnen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 

oder

 

Beschlussvorschlag 2 (Empfehlung des Finanzausschusses): 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag der Grundschule Bentwisch vom 18.01.2021 auf Bereitstellung finanzieller Mittel für die Beschäftigung eines FSJlers für den Zeitraum vom 01.08.2021 – 31.07.2022 an der Grundschule Bentwisch grundsätzlich zu genehmigen.

Für den Zeitraum vom 01.08.2021 – 31.12.2021 sind die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt 2021 eingestellt. Unter der Bedingung, dass für den Zeitraum vom 01.01.2022 – 31.07.2022 finanzielle Mittel in Höhe von voraussichtlich ca. 2.870,00€ in den Haushalt 2022 der Gemeinde Bentwisch eingestellt werden, wird die Genehmigung erteilt.
Der Abschluss eines Jahresvertrages mit einem FSJler vom 01.08.2021 – 31.07.2022 wird somit genehmigt und der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Unterlagen zu unterzeichnen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 18.01.2021, im Amt Rostocker Heide eingegangen am 19.01.2021, hat die Grundschule Bentwisch einen Antrag auf Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Beschäftigung eines FSJlers (freiwilliges soziales Jahr) für den Zeitraum vom 01.01.2022 – 31.07.2022 (Haushaltsjahr 2022) gestellt (siehe Anlage).

Aufgrund der Kurzfristigkeit für den Sitzungslauf im Januar (die Einladungen für den Sozialausschuss am 26.01.2021 wurden am 19.01.2021 versandt) wurde diese Thematik in Abstimmung mit Hr. Albrecht und der Grundschule Bentwisch für den jetzigen Sitzungslauf zurückgestellt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf Antrag der Grundschule Bentwisch hat die Gemeindevertretung Bentwisch am 25.06.2020 beschlossen, der Beschäftigung eines FSJlers in der Zeit vom 01.08.2020 – 31.07.2021 zuzustimmen und die entsprechenden finanziellen Mittel bereitzustellen. Dieser Zeitraum läuft nun demnächst aus.

 

Da die jetzige FSJlerin eine große Unterstützung der Lehrkräfte an der Grundschule Bentwisch darstellt, möchte die Grundschule Bentwisch dies gerne fortsetzen und eine/n neue/n FSJler/in für den Zeitraum vom 01.08.2021 – 31.07.2022 beschäftigen.

Da dies bereits zur Haushaltsplanung 2021 im Gespräch war, wurden im Haushalt 2021 vorsorglich bereits die finanziellen Mittel für das gesamte Kalenderjahr eingeplant, so dass hier keine Anpassung des Haushaltsansatzes erforderlich ist.

Um den entsprechenden Jahresvertrag mit einem FSJler vom 01.08.2021 – 31.07.2022 abschließen zu können, muss jedoch auch die Finanzierung vom 01.01.2022 – 31.07.2022 (Haushaltsjahr 2022) gesichert sein.

 

Die Beschäftigung eines FSJlers stellt eine freiwillige Aufgabe für die Gemeinde dar. Sie ist nicht zur Beschäftigung eines FSJlers verpflichtet.

Grundsätzlich wird der Unterricht an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch die oberste Schulbehörde durch Rahmenpläne und schulinterne Lehrpläne sowie Stundentafeln entsprechend § 8 und 9 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern festgelegt und abgesichert.

Ein FSJler würde damit eine zusätzliche Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer an der Grundschule Bentwisch bedeuten und den Arbeitsalltag entsprechend erleichtern.

 

 

 

Die monatlichen Kosten setzen sich aktuell wie folgt zusammen:

 

Taschengeld:                                    350,00€

SV-Beiträge:                                      145,00€

Seminar-/Bildungsangebote:     165,00€

Gesamtausgaben:                          660,00€

abzügl. Bundesmittel:                   250,00€

monatliche Ausgaben: 410,00€

 

Sofern keine Änderungen auftreten und es auch zukünftig bei dieser Kostenaufstellung bleibt, würde dies für den Zeitraum vom 01.01.2022 – 31.07.2022 Kosten in Höhe von 2.870,00€ für die Gemeinde Bentwisch bedeuten.

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 23.03.2021:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, den Antrag der Grundschule Bentwisch vom 18.01.2021 auf Bereitstellung finanzieller Mittel für die Beschäftigung eines FSJlers für den Zeitraum vom 01.08.2021 – 31.07.2022 an der Grundschule Bentwisch zu genehmigen.

Für den Zeitraum vom 01.08.2021 – 31.12.2021 sind die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt 2021 eingestellt. Für den Zeitraum vom 01.01.2022 – 31.07.2022 werden finanzielle Mittel in Höhe von voraussichtlich ca. 2.870,00€ in den Haushalt 2022 der Gemeinde Bentwisch eingestellt.
Der Abschluss eines Jahresvertrages mit einem FSJler vom 01.08.2021 – 31.07.2022 wird somit genehmigt und der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Unterlagen zu unterzeichnen.

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 25.03.2021:

Der Finanzausschuss Bentwisch empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenenthaltungen, den Antrag der Grundschule Bentwisch vom 18.01.2021 auf Bereitstellung finanzieller Mittel für die Beschäftigung eines FSJlers für den Zeitraum vom 01.08.2021 – 31.07.2022 an der Grundschule Bentwisch grundsätzlich zu genehmigen.

Für den Zeitraum vom 01.08.2021 – 31.12.2021 sind die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt 2021 eingestellt. Unter der Bedingung, dass für den Zeitraum vom 01.01.2022 – 31.07.2022 finanzielle Mittel in Höhe von voraussichtlich ca. 2.870,00€ in den Haushalt 2022 der Gemeinde Bentwisch eingestellt werden, wird die Genehmigung erteilt.
Der Abschluss eines Jahresvertrages mit einem FSJler vom 01.08.2021 – 31.07.2022 wird somit genehmigt und der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Unterlagen zu unterzeichnen.

 


Finanzierung:

Bei Genehmigung des Antrages müssen die finanziellen Mittel in Höhe von voraussichtlich 2.870,00€ in den Haushalt 2022 eingestellt werden.