Beschlussvorschlag 1:
Die
Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gemäß des Gesetzes zur
Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der
SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021, dass die Sitzungen grundsätzlich weiterhin
als Präsenzsitzungen unter Einhaltung des Infektionsschutz-gesetzes stattfinden
sollen.
Außerdem können die
Sitzungen der Gemeindevertretung und die Ausschusssitzungen künftig auch als
Videokonferenzen oder Mischung aus Videokonferenzen und Präsenzsitzungen (Hybridsitzungen)
durchgeführt werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, dass alle
Mitglieder des Gremiums über die notwendigen technischen Voraussetzungen für
eine Teilnahme verfügen und immer gewährleistet ist, dass die Öffentlichkeit
Zugang hat.
Und
Die
Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, dass der Bürgermeister/Vorsitzende
berechtigt ist Angelegenheiten einfacher Art, also solche, die keiner
vorherigen Beratung bedürfen, im schriftlichen oder elektronischen Verfahren
zum Beschluss herbeizuführen (Umlaufbeschlüsse).
Und
Die Entscheidung
über eine Durchführung der Sitzung als Präsenzsitzung oder als Videokonferenz
oder Hybridsitzung oder Umlaufverfahren trifft der Bürgermeister/Vorsitzende
nach Prüfung aller erforderlichen gesetzlichen Grundlagen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Beschlussvorschlag 2:
Die
Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gemäß des Gesetzes zur
Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der
SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021 eine Übertragung aller Entscheidungen, die
keinen zeitlichen Aufschub dulden, auf den Haupt- und Finanzausschuss der
Gemeinde, wenn Videokonferenzen oder Hybridsitzungen nicht durchgeführt werden
sollen oder können.
Der Haupt- und
Finanzausschuss muss über die Angelegenheiten, die von der Gemeindevertretung
übertragen wurden, öffentlich beraten.
Diese Übertragung
gilt von Beginn der Erstinanspruchnahme des Beschlusses für 3 Monate.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Am 29.01.2021 wurde im Gesetz- und
Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern (Seite 66) das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen
während der SARS-CoV-2- Pandemie verkündet. Dieses Gesetz ermöglicht
befristet bis zum 31.12.2021, Abweichungen von organisationsrechtlichen
Vorschriften der Kommunalverfassung (u. a in Bezug auf das Sitzungsgeschehen),
um die Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Corona-Pandemie zu
gewährleisten. Ergänzend hat das Ministerium für Inneres und Europa M-V den Gemeinden,
Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden zur Umsetzung der Möglichkeiten die
beigefügten Anwenderhinweise zur Verfügung gestellt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Gesetz ergänzt die bereits bestehenden
Regelungen der Kommunalverfassung. Neben dem normalerweise üblichen Sitzungs-
und Beschlussverfahren sind nun folgende weitere Vorgehensweisen (befristet bis
zum 31.12.2021) möglich:
- Videoübertragung der Präsenzsitzung – für die
Öffentlichkeit,
- Abhalten der Sitzung als Videokonferenz,
wobei hier auch die Mischung aus Videokonferenz und
Präsenzsitzung (sog. Hybridsitzung) möglich ist,
- die Übertragung von Aufgaben auf den
Hauptausschuss,
- Beschlussfassung im Umlaufverfahren.
Dabei können die Verfahren auch kombiniert
werden.
Die Vertretungen müssen von den neuen
Möglichkeiten des Gesetzes keinen Gebrauch machen. Es empfiehlt sich jedoch,
einen Grundsatzbeschluss über die Nutzung der neuen Verfahren herbei zu führen.
Damit könnte die Vertretung auch bei kurzfristiger Notwendigkeit (z. B.
steigender Inzidenzwert) sofort individuell reagieren und ggf. die neuen
Verfahren anwenden.
Die Öffentlichkeit darf dabei nicht außer Acht
gelassen werden. Sitzungen müssen audiovisuell in einem Raum der Gemeinde oder
über das Internet übertragen werden.
Abstimmungen, die nach den Bestimmungen der
Kommunalverfassung geheim erfolgen können (z.B. Wahlen), dürfen im
schriftlichen oder elektronischen Verfahren nicht durchgeführt werden. Hier ist
weiterhin nur die Präsenzsitzung zulässig.
Zur Besonderheit: Zuständigkeitsübertragung auf
den Hauptausschuss
Es dürfen nun alle Angelegenheiten auf den
Hauptausschuss übertragen werden, auch jene, die bisher nicht übertragen werden
durften. Die Übertragung ist dabei auf einen Zeitraum von höchstens 3 Monaten
beschränkt, sie kann durch Beschluss jedoch verlängert werden.
Für die Übertragung ist das Einverständnis von
zwei Dritteln aller Mitglieder der Vertretung erforderlich. Die übertragenen Angelegenheiten
müssen in einer öffentlichen Sitzung behandelt werden.
Zur Besonderheit: Umlaufverfahren
Das Verfahren soll für Angelegenheiten zur
Anwendung kommen, die keiner Beratung und Diskussion im Gremium bedürfen
(Angelegenheiten einfacher Art). Ob in einer Sache eine Beratung erforderlich
ist oder nicht, bestimmen die Mitglieder durch Zustimmung oder Ablehnung des
Umlaufverfahrens.
Ein Beschluss kann somit nur dann im
Umlaufverfahren gefasst werden, wenn auch wirklich kein Mitglied die
Angelegenheit für beratungsbedürftig oder das Umlaufverfahren aus anderen
Gründen für ungeeignet hält.
Finanzierung:
Der Gemeinde Blankenhagen fehlen die
technischen Voraussetzungen um die neuen Verfahren anwenden zu können. Es sind
daher mit folgenden zusätzlichen Kosten zu rechnen:
- Lizenzgebühren für
Videoübertragung/Videokonferenzen in Höhe von jährlich ca. 300 €
(Abo-Preis Zoom Business: 189,90 € ohne MwSt. / Jahr)
- ggf. Bereitstellung von Geräten für
Gremienmitglieder, hier werden ca. 400 € für 1 Tablet angesetzt.
Im Haushalt der Gemeinde befinden sich unter
dem Produktsachkonto 02.11104.7857200 Investitionsmittel in Höhe von 10.500 €
für die Anschaffung von Tablets für die Gremienmitglieder. Hier wurden 550 €
pro Geräte eingeplant (400 € Tablet + 100 € Schutzhülle + 50 € Stift). Werden
Schutzhülle oder Stift nicht erworben bzw. fallen die Gerätepreise niedriger
aus, könnten die anfallenden Lizenzgebühren aus dem Konto mitfinanziert werden.