Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag
zur Erweiterung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 2/1 der Flur 3
Gemarkung Bentwisch um eine Wohneinheit zzgl. Garage und Heizraum das
gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu
erteilen.
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung Bentwisch liegt im Rahmen der Beteiligung durch
die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Bauantrag zur Erweiterung
eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 2/1 der Flur 3 Gemarkung
Bentwisch zur Stellungnahme vor.
Geplant ist die Erweiterung des Gebäudes um eine Wohneinheit, insgesamt
dann 3 WE die durch eine Garage und Heizraum mit dem Bestandsgebäude verbunden
wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück ist dem Bebauungszusammenhang
der Ortslage Bentwisch zuzuordnen.
Betrachtet man das nähere Umfeld ist dies durch
gewerbliche Bauten, dem Bahnhof mit seinen beiden denkmalgeschützten Gebäuden
und auf der gegenüberliegenden Straßenseite fast ausnahmslos von Wohnbebauung
geprägt.
Das direkt angrenzende Grundstück ist durch
Hallenbauten und versetzten Anbauten in unterschiedlichster Bauausführung
geprägt.
Bauplanungsrechtlich wäre hier nach § 34 BauGB
das Hauptaugenmerk auf das Maß der baulichen Nutzung und auf die überbaute
Grundstücksfläche zu richten.
Aus Sicht der Verwaltung entspricht das
Grundstück auch mit dem geplanten Erweiterungsbau den Vorgaben der
Umgebungsbebauung und fügt sich mit diesem Kriterium in das Umfeld.
Auch die überbaute Grundstücksfläche hält sich
mit einer GRZ von 0,3 an die Umgebungsbebauung, die auf anderen Grundstücken
optisch durchaus einen hören Anteil hat.
Der geplante Versatz des Gebäudes resultiert
offensichtlich aus dem Zuschnitt des Grundstückes und dem Baumbestand, nimmt
aber die versetzte Bebauung auf dem Nachbargrundstück auf.
Die Verwaltung empfiehlt dem beantragten
Vorhaben nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0-Stimmenthaltungen dem Bauantrag zuzustimmen.