Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die befristete Aussetzung der Sporthallennutzungsgebühr für das JSW
Vorlage
VBE/1460/2021/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, den Antrag vom LtSW vom 21.01.2021 zu genehmigen und die Nutzungsgebühr für die Sporthalle Blankenhagen auszusetzen, da aufgrund der aktuellen Corona-Landesverordnung M-V die Nutzung der Sporthalle für die Kinder/Jugendlichen als Team-/Gruppensport derzeit nicht gestattet ist.

Die Aussetzung der Nutzungsgebühr erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021 und wird so lange aufrechterhalten, bis eine Nutzung der Sporthalle durch eine aktuelle Corona-Landesverordnung wieder ermöglicht wird.

Sofern dies innerhalb eines Quartals erfolgt, ist für dieses Quartal eine Einzelabrechnung (5,00 € je angefangener Stunde) vorzunehmen. Mit Beginn des darauffolgenden Quartals tritt dann die Abrechnung entsprechend des Sporthallen-Nutzungsvertrages wieder in Kraft.

Eine Änderungsvereinbarung wird nicht abgeschlossen. Das LtSW wird schriftlich über die Genehmigung des Antrages informiert und ist verpflichtet, die Wiederaufnahme der Nutzung der Sporthalle vor der ersten Nutzung schriftlich anzuzeigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                     

Ablehnung:                                                        

Enthaltung:                                                        

 

 


Sachverhalt:

 

Das Lerntherapeutische Schul- und Wohnzentrum (LtSW) hat mit E-Mail vom 21.01.2021 bei der Gemeinde Blankenhagen einen Antrag auf befristete Aussetzung der Zahlung der Sporthallennutzungsgebühr gestellt (siehe Anlage).

Hintergrund ist, dass das LtSW die Sporthalle aufgrund der aktuellen Einschränkungen bezügl. der Corona-Pandemie nicht nutzen darf.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Laut Sporthallen-Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Blankenhagen und dem Jugend- und Sozialwerk Region Rostock gGmbH vom 08.06.2020 erhebt die Gemeinde Blankenhagen eine Nutzungsgebühr von 5,00 € pro angefangener Stunde. Mit dieser Nutzungsgebühr ist eine Nutzungsdauer von 1 Unterrichtsstunde / Woche inklusive Betriebskosten abgegolten.

Die Gebühr ist vierteljährlich im Voraus in Höhe von jeweils 65,00 Euro zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. fällig und auf das Konto der Gemeinde zu zahlen.

 

Aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern ist es dem LtSW bereits seit Dezember 2020 nicht möglich, die Sporthalle für die Kinder/Jugendlichen des Schul- und Wohnzentrums zu nutzen. Wie lange dies weiterhin auch in der Zukunft nicht möglich sein wird, ist derzeit (Stand 09.02.2021) noch nicht bekannt.

Die Zahlungen zum 01.07.2020 und 01.10.2020 sind fristgemäß erfolgt, so dass für das Jahr 2020 keine Rückstände bestehen. Die Zahlung zum 01.01.2021 ist aktuell noch nicht erfolgt.

 

Da das Ausbleiben der Nutzung der Sporthalle hier nicht aus Gründen erfolgt, die das LtSW zu vertreten hat, sondern die Nutzung aufgrund der Vorgaben entsprechend der Corona-Landesverordnungen M-V nicht gestattet ist, sollte die Gemeindevertretung Blankenhagen darüber beschließen, ob dem Antrag des LtSW stattgegeben wird. 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Bei Genehmigung des Antrages fehlen Einnahmen im Haushalt 2021 (ca. 20,00 € pro Monat). Andererseits werden auch geringfügig Betriebskosten eingespart.

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 17.02.2021:

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Blankenhagen mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, den Antrag vom LtSW vom 21.01.2021 zu genehmigen und die Nutzungsgebühr für die Sporthalle Blankenhagen auszusetzen, da aufgrund der aktuellen Corona-Landesverordnung M-V die Nutzung der Sporthalle für die Kinder/Jugendlichen als Team-/Gruppensport derzeit nicht gestattet ist.

Die Aussetzung der Nutzungsgebühr erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021 und wird so lange aufrechterhalten, bis eine Nutzung der Sporthalle durch eine aktuelle Corona-Landesverordnung wieder ermöglicht wird.

Sofern dies innerhalb eines Quartals erfolgt, ist für dieses Quartal eine Einzelabrechnung (5,00 € je angefangener Stunde) vorzunehmen. Mit Beginn des darauffolgenden Quartals tritt dann die Abrechnung entsprechend des Sporthallen-Nutzungsvertrages wieder in Kraft.

Eine Änderungsvereinbarung wird nicht abgeschlossen. Das LtSW wird schriftlich über die Genehmigung des Antrages informiert und ist verpflichtet, die Wiederaufnahme der Nutzung der Sporthalle vor der ersten Nutzung schriftlich anzuzeigen.

 

 

Stellungnahme der Gemeindevertretung vom 08.03.2021:

 

Die Beschlussvorlage wird mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und

4-Stimmenenthaltungen zurückgestellt.

Konkrete Zahlen vom Amt sollen zugearbeitet werden.

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 12.05.2021:

 

Die Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport wird auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.05.2021 mündlich vorgetragen, da die Ausschusssitzung erst am 12.05.2021 stattfindet.