Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung
durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur
Erweiterung des Bestandswohngebäudes auf dem Flurstück 37/5 der Flur 1
Gemarkung Harmstorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen auf Grundlage des § 35 (2) in
Verbindung mit § 35 (4) 5.a) BauGB zu erteilen.
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung Bentwisch liegt im Rahmen der Beteiligung durch
die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB die Voranfrage zur Erweiterung
des Bestandswohngebäudes auf dem Flurstück 37/5 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf
zur Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß den beiliegenden Unterlagen ist
ersichtlich, dass das Bestandsgebäude giebelständig um einen 6 m langen Anbau
erweitert werden soll. Die im Bestand vorhandene Gestaltung des Gebäudes
(Dachform, Höhe) soll beibehalten werden.
Die Grundfläche des Anbaus beträgt damit 54,60
m².
Der Vorhabenstandort liegt im Außenbereich.
Eine Privilegierung der Antragsteller ist den
Antragsunterlagen nicht zu entnehmen. Somit richtet sich die weitere
Beurteilung nach § 35 (2) BauGB.
Danach ist ein sonstiges Vorhaben ausnahmsweise
zulässig, wenn öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen. U. zählt
der Flächennutzungsplan, der diesen Bereich als landwirtschaftliche Fläche
ausweist als ein öffentlicher Belang.
Allerding ist in § 35 (4) 5. Geregelt, dass die
Erweiterung eines Wohngebäudes wenn es zulässigerweise errichtet wurde, nicht
entgegengehalten werden kann, dass es den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes widerspricht.
Aus Sicht der Verwaltung begründet die geplante
Gebäudeerweiterung auch keine Verfestigung oder Erweiterung des
Außenbereichssplitters, da der Anbau zum Verhältnis des Gesamtgebäudes relativ
gering anzusehen ist.
Die Verwaltung empfiehlt dem beantragten
Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen auf
Grundlage des § 35 (2) in Verbindung mit § 35 (4) 5.a) BauGB zu erteilen.
Stellungnahme Bauausschuss:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 8 Ja, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen der
Voranfrage das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.