Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Kenntnisnahme der Prüfungsergebnisse der überörtlichen Prüfung 2020 einschl. des Ausräumungsverfahrens
Vorlage
VFA/2772/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch nimmt die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes (Gemeindeprüfungsamt) des Landkreises Rostock zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde Bentwisch und der ehemaligen Gemeinde Klein Kussewitz vom 15.07.2020 und 29.09.2020 sowie die Stellungnahme der Verwaltung des Amtes Rostocker Heide im Rahmen des Ausräumungsverfahrens zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis

 

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

 

 


Sachverhalt:

Gem. §§ 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) ist das Rechnungsprüfungsamt (Gemeindeprüfungsamt) des Landkreises Rostock für die überörtliche Prüfung der Gemeinde Bentwisch zuständig. 

 

Die überörtliche Prüfung der Gemeinde Bentwisch und der ehemaligen Gemeinde Klein Kussewitz erfolgte in der Zeit vom 04.03.2020 bis zum 19.06.2020 mit Unterbrechungen. Geprüft wurden die Haushaltsjahr 2014 bis 2017, wobei der Prüfungsschwerpunkt auf dem Haushaltsjahr 2017 lag.

 

Am 23.09.2020 fand in den Räumen des Amtes Rostocker Heide die Schlussbesprechung statt, die Schlussberichte der überörtlichen Prüfung für die Gemeinde Bentwisch und die ehemalige Gemeinde Klein Kussewitz wurden übergeben.

 

Mit Schreiben vom 23.11.2020 wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde nach Ausräumungserfahren nach § 9 Abs. 3 KPG M-V eingeleitet.

 

In den §§ 9 und 10 der KPG M-V ist u.a. ausgeführt:

§ 9 KPG M-V

….….Die Prüfungsergebnisse sind den Vertretungen der kommunalen Körperschaften zur Kenntnis zu geben; jeder Fraktion ist mindestens eine Ausfertigung zur Verfügung zu stellen.

Die Prüfungsergebnisse sind unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die Vertretungen ………an sieben Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen…..

 

(Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme wurde durch die uRAB auf Grund der Corona-Pandemie bis zum 30.04.2021 verlängert.)

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Prüfbericht der überörtlichen Prüfung wird Ihnen zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

Der Prüfbericht der überörtlichen Prüfung der Gemeinde Bentwisch wurde ausführlich in der Verwaltung ausgewertet, insbesondere wurde dabei auf die Punkte:

 

3. Zusammenfassung der wesentlichsten Prüfungsergebnisse,

7. sonstige Prüfungsergebnisse und

8. Schlussbemerkungen

 

eingegangen.

 

Im Rahmen des Ausräumungsverfahren hat die Verwaltung beigefügte Stellungnahme erarbeitet.  

 


Finanzierung:

Nachzahlungen sitzungsbezogener Aufwandsentschädigungen werden aus der Kontengruppe

50/70 Personalaufwand/Personalauszahlungen gedeckt.   

 

Stellungnahme des Finanzauschusses vom 25.03.2021:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 4 Ja-Stimmen, dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen zuzustimmen.