Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
nimmt die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes (Gemeindeprüfungsamt) des
Landkreises Rostock zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde Bentwisch und der
ehemaligen Gemeinde Klein Kussewitz vom 15.07.2020 und 29.09.2020 sowie die
Stellungnahme der Verwaltung des Amtes Rostocker Heide im Rahmen des
Ausräumungsverfahrens zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Gem. §§ 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) ist
das Rechnungsprüfungsamt (Gemeindeprüfungsamt) des Landkreises Rostock für die
überörtliche Prüfung der Gemeinde Bentwisch zuständig.
Die überörtliche Prüfung der Gemeinde Bentwisch
und der ehemaligen Gemeinde Klein Kussewitz erfolgte in der Zeit vom 04.03.2020
bis zum 19.06.2020 mit Unterbrechungen. Geprüft wurden die Haushaltsjahr 2014
bis 2017, wobei der Prüfungsschwerpunkt auf dem Haushaltsjahr 2017 lag.
Am 23.09.2020 fand in den Räumen des Amtes
Rostocker Heide die Schlussbesprechung statt, die Schlussberichte der
überörtlichen Prüfung für die Gemeinde Bentwisch und die ehemalige Gemeinde
Klein Kussewitz wurden übergeben.
Mit Schreiben vom 23.11.2020 wurde durch die
untere Rechtsaufsichtsbehörde nach Ausräumungserfahren nach § 9 Abs. 3 KPG M-V
eingeleitet.
In den §§ 9 und 10 der KPG M-V ist u.a.
ausgeführt:
§ 9 KPG M-V
….….Die
Prüfungsergebnisse sind den Vertretungen der kommunalen Körperschaften zur
Kenntnis zu geben; jeder Fraktion ist mindestens eine Ausfertigung zur
Verfügung zu stellen.
Die
Prüfungsergebnisse sind unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die
Vertretungen ………an sieben Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten
öffentlich auszulegen. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist
auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen…..
(Die Frist zur Abgabe der
Stellungnahme wurde durch die uRAB auf Grund der Corona-Pandemie bis zum
30.04.2021 verlängert.)
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Prüfbericht der überörtlichen Prüfung wird
Ihnen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Der Prüfbericht der überörtlichen Prüfung der
Gemeinde Bentwisch wurde ausführlich in der Verwaltung ausgewertet,
insbesondere wurde dabei auf die Punkte:
3. Zusammenfassung der wesentlichsten
Prüfungsergebnisse,
7. sonstige Prüfungsergebnisse und
8. Schlussbemerkungen
eingegangen.
Im Rahmen des Ausräumungsverfahren hat die
Verwaltung beigefügte Stellungnahme erarbeitet.
Finanzierung:
Nachzahlungen sitzungsbezogener
Aufwandsentschädigungen werden aus der Kontengruppe
50/70 Personalaufwand/Personalauszahlungen
gedeckt.
Stellungnahme des Finanzauschusses vom 25.03.2021:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 4 Ja-Stimmen, dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen
zuzustimmen.