Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über den Antrag auf Erstattung der Kosten für das Mobiltelefon für die Schulsozialarbeit
Vorlage
VZD/1454/2021/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, den Antrag der Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land e.V. vom 15.12.2020 auf Erstattung der Kosten für das Mobiltelefon der Schulsozialarbeit 2021 zu genehmigen und die Kosten zu erstatten.

Hierzu ist durch die Volkssolidarität halbjährlich (zum 30.06.2021 sowie zum 15.12.2021) ein Antrag auf Erstattung der Kosten inkl. Nachweise beim Amt Rostocker Heide einzureichen. Die Kosten werden dann in der tatsächlichen Höhe, maximal jedoch in Höhe von 250,00€ für das Jahr 2021, erstattet.

Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt anteilig aus dem Produktkonto 21100-5419001 (Zuweisungen/Zuschüsse Schulsozialarbeit) sowie ggf. 21100-5631000 (Büromaterial), 21100-5245000 (Lehr- und Unterrichtsmittel), 21100-5246000 (Lernmittel) und/oder 21100-5248000 (Schwimmunterricht).

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 15.12.2020 hat die Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land e.V. bei der Gemeinde Blankenhagen einen Antrag auf Erstattung der Kosten für das Mobiltelefon für die Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr 2021 gestellt (siehe Anlage).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zur Haushaltsplanung 2021 wurde durch die Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land e.V. im Juni 2020 der Antrag auf Übernahme der anteiligen Kosten für die Schulsozialarbeit durch die Gemeinde Blankenhagen gestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 35.628,09€, wobei 14.872,57€ durch die Gemeinde Blankenhagen und 20.755,52€ durch das Jugendamt des Landkreises Rostock getragen werden. Die Gesamtsumme setzt sich aus den Personal- und Sachkosten zusammen.

Der Anteil der Gemeinde Blankenhagen beträgt 13.237,02€ der Personalkosten, 1.585,55€ der Verwaltungskosten und 50,00€ der Fortbildungs- und Weiterbildungskosten.

 

Die Übernahme der Telefonkosten in Höhe von 250,00€ wurde nun nachträglich (und auch erstmalig) durch die Volkssolidarität bei der Gemeinde Blankenhagen mit der Begründung beantragt, dass diese Kosten laut Förderrichtlinie durch den Schulträger getragen werden müssen und nicht aus den Mitteln des Landkreises förderfähig sind. Das Mobiltelefon ist für die Schulsozialarbeit laut Rückmeldung der Volkssolidarität unerlässlich, um für die Kinder und Eltern direkt erreichbar zu sein.

 

Nach Rückfrage beim Jugendamt des Landkreises Rostock wurde mitgeteilt, dass die Telefonkosten bereits seit dem Jahr 2014 durch den Schulträger zu zahlen sind. Ob tatsächlich ein Diensthandy vorhanden sein muss, ist hierbei eine Abstimmung zwischen Schulträger und Schulsozialarbeit und nicht durch den Landkreis vorgegeben. Auch ist es möglich, dass die Telefonkosten in die Verwaltungskosten einbezogen werden, so dass keine separaten Kosten für den Schulträger entstehen. Auch dies ist jedoch eine Abstimmung zwischen Schulträger und Schulsozialarbeit.

 

Nach Rückfragen bei der Volkssolidarität, wie die Finanzierung der Telefonkosten in der Vergangenheit erfolgt ist, wurde mitgeteilt, dass dies in der Vergangenheit beim Jugendamt beantragt wurde und – fälschlicherweise – die Kosten auch übernommen wurden.

Auf Rückfrage, ob die Kosten in diesem Jahr aus den Verwaltungskosten finanziert werden können, wurde mitgeteilt, dass diese Verwaltungskosten für die Buchhaltung, Gehaltsabrechnung, Antragstellungen, Erstellung der Verwendungsnachweise, Betriebsarzt, Arbeitsschutz, Steuerberater/Jahresabschluss, …. u.a. benötigt werden und eine Finanzierung der Telefonkosten aus diesen Mitteln nicht möglich ist.

Die Volkssolidarität teilte zudem mit, dass es 2 Möglichkeiten gibt, sofern dem Antrag nicht stattgegeben wird:

1)      Das Mobiltelefon wird durch die Volkssolidarität abgemeldet und die Schulsozialarbeit ist dann für die Kontakte zu Kindern und Eltern nur noch über das Festnetztelefon der Schule erreichbar. Dieses ist für vertrauliche Gespräche jedoch nicht immer sinnvoll.

2)      Die Volkssolidarität übernimmt die Pflicht des Schulträgers und finanziert das Telefon in diesem Jahr aus Eigenmitteln, um die gewohnte Qualität der Schulsozialarbeit aufrecht zu erhalten, jedoch sieht sich die Volkssolidarität dann gezwungen, über die Durchführung/Fortführung von Projekten, die finanziell nicht auskömmlich sind, nachzudenken.

 

Aufgrund des ursprünglichen Antrages in Höhe von 14.872,57€ wurden in den Haushalt 2021 insgesamt 14.900€ eingestellt. Die Volkssolidarität hat die Fort- und Weiterbildungskosten in Höhe von 50,00€ von den Kosten der Gemeinde herausgerechnet und bei den Kosten des Jugendamtes hinzugerechnet. Somit belaufen sich die Gesamtkosten auf aktuell 14.822,57€. Damit stehen auf diesem Produktkonto aktuell 77,43€ zur Verfügung.

Eine Kostenumverlegung der Fort- und Weiterbildungskosten an das Jugendamt ist möglich, da durch den Wegfall der Telefonkosten der Maximalbetrag des Jugendamtes noch nicht erreicht ist und somit anderweitige Kosten der Volkssolidarität übernommen werden können.

 

Sofern die 77,43€ von den beantragten 250,00€ abgezogen werden, verbleibt ein Rest in Höhe von 172,57€. Laut § 50 (1) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern sind außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Unvorhergesehen sind die Kosten in diesem Fall, da die Ablehnung der Kostenübernahme durch das Jugendamt des Landkreises Rostock zur Haushaltsplanung 2021 nicht bekannt war.

Unabweisbar sind die Kosten ebenfalls, da die Schulsozialarbeit ohne Mobiltelefon für die Kinder und Eltern nicht direkt erreichbar ist. Sämtliche Telefonate würden dann über das Telefon der Grundschule laufen.

Die Deckung ist gewährleistet (siehe Finanzierung).

 

Die Gemeinde Blankenhagen muss nun entscheiden, ob dem Antrag auf Erstattung der Kosten für das Mobiltelefon der Schulsozialarbeit stattgegeben wird. 

 


Finanzierung:

Es wird die Übernahme der Telefonkosten in Höhe von 250,00€ beantragt. Da 50,00€ der ursprünglichen Kosten nunmehr dem Jugendamt des Landkreises Rostock in Rechnung gestellt werden können, verbleiben im Ergebnis 200,00€ Mehrkosten.

Aufgrund der Aufrundung der Haushaltsansätze stehen in dem Produktkonto 21100-5419001 zudem 27,43€ zur Verfügung, so dass ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 172,57€ verbleibt.

Da das neue Haushaltsjahr gerade erst begonnen hat, ist derzeit noch nicht ersichtlich, wo Mehrerträge und/oder Minderausgaben entstehen werden. Aufgrund der Erfahrung aus den letzten Haushaltsjahren werden die Konten 21100-5631000 (Büromaterial), 21100-5245000 (Lehr- und Unterrichtsmittel), 21100-5246000 (Lernmittel) oder 21100-5248000 (Schwimmunterricht) nicht vollumfänglich ausgeschöpft, so dass eine anteilige Finanzierung aus diesen Konten möglich sein wird. Damit ist die Finanzierung gesichert.