Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
den Antrag der Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land e.V. vom 15.12.2020
auf Erstattung der Kosten für das Mobiltelefon der Schulsozialarbeit 2021 zu
genehmigen und die Kosten zu erstatten.
Hierzu ist durch die Volkssolidarität
halbjährlich (zum 30.06.2021 sowie zum 15.12.2021) ein Antrag auf Erstattung
der Kosten inkl. Nachweise beim Amt Rostocker Heide einzureichen. Die Kosten
werden dann in der tatsächlichen Höhe, maximal jedoch in Höhe von 250,00€ für
das Jahr 2021, erstattet.
Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt
anteilig aus dem Produktkonto 21100-5419001 (Zuweisungen/Zuschüsse
Schulsozialarbeit) sowie ggf. 21100-5631000 (Büromaterial), 21100-5245000
(Lehr- und Unterrichtsmittel), 21100-5246000 (Lernmittel) und/oder
21100-5248000 (Schwimmunterricht).
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.12.2020 hat die
Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land e.V. bei der Gemeinde Blankenhagen
einen Antrag auf Erstattung der Kosten für das Mobiltelefon für die
Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr 2021 gestellt (siehe Anlage).
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Haushaltsplanung 2021 wurde durch die
Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land e.V. im Juni 2020 der Antrag auf
Übernahme der anteiligen Kosten für die Schulsozialarbeit durch die Gemeinde
Blankenhagen gestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 35.628,09€, wobei
14.872,57€ durch die Gemeinde Blankenhagen und 20.755,52€ durch das Jugendamt
des Landkreises Rostock getragen werden. Die Gesamtsumme setzt sich aus den
Personal- und Sachkosten zusammen.
Der Anteil der Gemeinde Blankenhagen beträgt
13.237,02€ der Personalkosten, 1.585,55€ der Verwaltungskosten und 50,00€ der
Fortbildungs- und Weiterbildungskosten.
Die Übernahme der Telefonkosten in Höhe von
250,00€ wurde nun nachträglich (und auch erstmalig) durch die Volkssolidarität
bei der Gemeinde Blankenhagen mit der Begründung beantragt, dass diese Kosten
laut Förderrichtlinie durch den Schulträger getragen werden müssen und nicht
aus den Mitteln des Landkreises förderfähig sind. Das Mobiltelefon ist für die
Schulsozialarbeit laut Rückmeldung der Volkssolidarität unerlässlich, um für
die Kinder und Eltern direkt erreichbar zu sein.
Nach Rückfrage beim Jugendamt des Landkreises
Rostock wurde mitgeteilt, dass die Telefonkosten bereits seit dem Jahr 2014
durch den Schulträger zu zahlen sind. Ob tatsächlich ein Diensthandy vorhanden
sein muss, ist hierbei eine Abstimmung zwischen Schulträger und
Schulsozialarbeit und nicht durch den Landkreis vorgegeben. Auch ist es
möglich, dass die Telefonkosten in die Verwaltungskosten einbezogen werden, so
dass keine separaten Kosten für den Schulträger entstehen. Auch dies ist jedoch
eine Abstimmung zwischen Schulträger und Schulsozialarbeit.
Nach Rückfragen bei der Volkssolidarität, wie
die Finanzierung der Telefonkosten in der Vergangenheit erfolgt ist, wurde
mitgeteilt, dass dies in der Vergangenheit beim Jugendamt beantragt wurde und –
fälschlicherweise – die Kosten auch übernommen wurden.
Auf Rückfrage, ob die Kosten in diesem Jahr aus
den Verwaltungskosten finanziert werden können, wurde mitgeteilt, dass diese
Verwaltungskosten für die Buchhaltung, Gehaltsabrechnung, Antragstellungen,
Erstellung der Verwendungsnachweise, Betriebsarzt, Arbeitsschutz,
Steuerberater/Jahresabschluss, …. u.a. benötigt werden und eine Finanzierung
der Telefonkosten aus diesen Mitteln nicht möglich ist.
Die Volkssolidarität teilte zudem mit, dass es
2 Möglichkeiten gibt, sofern dem Antrag nicht stattgegeben wird:
1) Das Mobiltelefon wird durch die Volkssolidarität abgemeldet und die
Schulsozialarbeit ist dann für die Kontakte zu Kindern und Eltern nur noch über
das Festnetztelefon der Schule erreichbar. Dieses ist für vertrauliche
Gespräche jedoch nicht immer sinnvoll.
2) Die Volkssolidarität übernimmt die Pflicht des Schulträgers und
finanziert das Telefon in diesem Jahr aus Eigenmitteln, um die gewohnte
Qualität der Schulsozialarbeit aufrecht zu erhalten, jedoch sieht sich die
Volkssolidarität dann gezwungen, über die Durchführung/Fortführung von
Projekten, die finanziell nicht auskömmlich sind, nachzudenken.
Aufgrund des ursprünglichen Antrages in Höhe
von 14.872,57€ wurden in den Haushalt 2021 insgesamt 14.900€ eingestellt. Die
Volkssolidarität hat die Fort- und Weiterbildungskosten in Höhe von 50,00€ von
den Kosten der Gemeinde herausgerechnet und bei den Kosten des Jugendamtes
hinzugerechnet. Somit belaufen sich die Gesamtkosten auf aktuell 14.822,57€.
Damit stehen auf diesem Produktkonto aktuell 77,43€ zur Verfügung.
Eine Kostenumverlegung der Fort- und
Weiterbildungskosten an das Jugendamt ist möglich, da durch den Wegfall der
Telefonkosten der Maximalbetrag des Jugendamtes noch nicht erreicht ist und
somit anderweitige Kosten der Volkssolidarität übernommen werden können.
Sofern die 77,43€ von den beantragten 250,00€
abgezogen werden, verbleibt ein Rest in Höhe von 172,57€. Laut § 50 (1)
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern sind außerplanmäßige Aufwendungen
oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind
und die Deckung gewährleistet ist.
Unvorhergesehen sind die Kosten in diesem Fall,
da die Ablehnung der Kostenübernahme durch das Jugendamt des Landkreises
Rostock zur Haushaltsplanung 2021 nicht bekannt war.
Unabweisbar sind die Kosten ebenfalls, da die
Schulsozialarbeit ohne Mobiltelefon für die Kinder und Eltern nicht direkt erreichbar
ist. Sämtliche Telefonate würden dann über das Telefon der Grundschule laufen.
Die Deckung ist gewährleistet (siehe
Finanzierung).
Die Gemeinde Blankenhagen muss nun entscheiden,
ob dem Antrag auf Erstattung der Kosten für das Mobiltelefon der Schulsozialarbeit
stattgegeben wird.
Finanzierung:
Es wird die Übernahme der Telefonkosten in Höhe
von 250,00€ beantragt. Da 50,00€ der ursprünglichen Kosten nunmehr dem
Jugendamt des Landkreises Rostock in Rechnung gestellt werden können,
verbleiben im Ergebnis 200,00€ Mehrkosten.
Aufgrund der Aufrundung der Haushaltsansätze
stehen in dem Produktkonto 21100-5419001 zudem 27,43€ zur Verfügung, so dass
ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 172,57€ verbleibt.
Da das neue Haushaltsjahr gerade erst begonnen
hat, ist derzeit noch nicht ersichtlich, wo Mehrerträge und/oder Minderausgaben
entstehen werden. Aufgrund der Erfahrung aus den letzten Haushaltsjahren werden
die Konten 21100-5631000 (Büromaterial), 21100-5245000 (Lehr- und
Unterrichtsmittel), 21100-5246000 (Lernmittel) oder 21100-5248000
(Schwimmunterricht) nicht vollumfänglich ausgeschöpft, so dass eine anteilige
Finanzierung aus diesen Konten möglich sein wird. Damit ist die Finanzierung
gesichert.