Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Zustimmung zum Planungsentwurf für die Erneuerung der Straße „Im Wiesengrund“ in
Bentwisch.
Wesentliche Ausbauparameter dieser Baumaßnahme sind wie folgt vorgesehen:
- Straßenbau in Asphaltbauweise, Breite 3,50 m, teilweise mit einseitigen
Gehweg, Breite 1,50 m.
- Gesamtlänge: 615 m, davon 477 m Hauptstraße und 138 m Nebenstraße
- Bau von Ausweichstellen, Zufahrten und zweier Stellplätze.
- Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf den ersten 125 m.
- Herstellung eines offenen Grabens in einem Teilbereich.
- Neubau von Regenwasserleitung für die Straßenentwässerung und teilweise
der Grundstücke.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bentwisch beabsichtigt, im Rahmen der Dorferneuerung die
Erneuerung der Straße
„Im Wiesengrund“ in Bentwisch mit der Bereitstellung von Fördermitteln
aus dem ILERL - Programm, durchzuführen. Ein Fördermittelantrag wurde gestellt
und ein Bewilligungsbescheid vom 01.04.2020 liegt der Gemeinde Bentwisch vor.
Die Gemeinde Bentwisch hat im Haushaltsjahr 2020 finanzielle Mittel in
Höhe von 975.800,00 € für das Baugewerk und die Planung bereitgestellt. Die
Förderhöhe beträgt 388.116,56 €.
Mit dem WWAV muss noch eine entsprechende Kostenteilungsvereinbarung
abgeschlossen werden. Der Anteil des WWAVs ist ca. 207.750,00 €. Daraus ergibt
sich ein Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 379.933,44 €.
Auf der Grundlage des Gemeindevertreterbeschlusses VBA/952/371/2010/GBE erhielt das Ingenieurbüro Voss & Muderack den
Planungsauftrag für dieses Bauvorhaben.
Wesentliche Ausbauparameter dieser Baumaßnahme sind wie folgt vorgesehen:
- Straßenbau in Asphaltbauweise, Breite 3,50 m, teilweise mit einseitigen
Gehweg, Breite 1,50 m.
- Gesamtlänge: 615 m, davon 477 m Hauptstraße und 138 m Nebenstraße
- Bau von Ausweichstellen, Zufahrten und zweier Stellplätze.
- Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf den ersten 125 m.
- Herstellung eines offenen Grabens in einem Teilbereich.
- Neubau von Regenwasserleitung für die Straßenentwässerung und teilweise
der Grundstücke.
Hinsichtlich der wesentlichen Ausbauparameter ist ein
Planungszustimmungsbeschluss durch die Gemeindevertretung Bentwisch zu fassen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung unterstützt den Bau mit den oben
aufgeführten Ausbauparametern.
Durch die Verwaltung wurde ein Änderungsantrag des Zuwendungsbescheides
beantragt, da die Ausführung der Baumaßnahme erst 2021 statt 2020 stattfinden
wird. Dem Antrag wurde mit dem 1. Änderungsbescheid vom 29.10.2020
stattgegeben. Der Abrechnung ist bis zum 31.10.2021 nachzuweisen. Die Mittel
mussten aber entsprechend Zuwendungsbescheid schon 2020 abgerufen werden.
Durch die Verlängerung des Abrechnungszeitraums werden für die
Fördersumme Zinsen fällig.