Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Annahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (Agrarbetrieb Klein Kussewitz 1.000 €)
Vorlage
VZD/2768/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1: (laut Empfehlung vom Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 26.01.2021)

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende des Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von 1.000,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 11.01.2021) und für die Kinder- und Seniorenbetreuung in Klein Kussewitz im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu stellen. Die Spende soll speziell für folgende Maßnahmen oder Anschaffungen verwendet werden:

 

- 500,00 € Kinderfest in Klein-Kussewitz
- 500,00 € Seniorenbetreuung Klein-Kussewitz; begleitet durch den ASB

               

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           
davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      
Enthaltung:


oder


Beschlussvorschlag 2: (laut Empfehlung vom Finanzausschuss vom 18.02.2021)

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende des Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von 1.000,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 11.01.2021) und für die Kinder- und Seniorenbetreuung in der ehemaligen Gemeinde Klein Kussewitz im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu stellen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           
davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      
Enthaltung:                                                                                      

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Agrarbetrieb Klein Kussewitz hat am 11.01.2021 eine Spende in Höhe von 1.000,00 € für die Kinder- und Seniorenbetreuung Klein Kussewitz überwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 Euro überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis 1.000 Euro kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.

Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

In der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist in  § 5 Abs. 4 geregelt, das der Hauptausschuss Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlungen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 E bis 1.00,00 E trifft.

 

Da für den Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch noch kein Termin festgelegt wurde (Stand: 18.01.2021) kann die Gemeindevertretung in jedem Fall über die Annahme der Spende beschließen.

Im Überweisungsträger steht Agrarbetrieb Klein Kussewitz Spende Kinder- und Seniorenbetreuung Klein Kussewitz somit ist die Spende nur für die Kinder- und Seniorenarbeit in Klein Kussewitz zu verwenden.

 

Die Verwaltung bittet um Information für was diese Gelder verwendet werden sollen.

Sachverhalt:

 

Der Agrarbetrieb Klein Kussewitz hat am 11.01.2021 eine Spende in Höhe von 1.000,00 € für die Kinder- und Seniorenbetreuung Klein Kussewitz überwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 Euro überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis 1.000 Euro kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.

Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

In der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist in  § 5 Abs. 4 geregelt, das der Hauptausschuss Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlungen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 E bis 1.00,00 E trifft.

 

Da für den Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch noch kein Termin festgelegt wurde (Stand: 18.01.2021) kann die Gemeindevertretung in jedem Fall über die Annahme der Spende beschließen.

Im Überweisungsträger steht Agrarbetrieb Klein Kussewitz Spende Kinder- und Seniorenbetreuung Klein Kussewitz somit ist die Spende nur für die Kinder- und Seniorenarbeit in Klein Kussewitz zu verwenden.

 

Die Verwaltung bittet um Information für was diese Gelder verwendet werden sollen.

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch vom 26.01.2021
 

Herr Albrecht erläutert den Sachverhalt und bittet um Ideen bzw. um Rückmeldung diesbezüglich.

 

Frau Kemlein informiert über die Anschaffung der Spende im letzten Jahr: Bastelmaterialen, Nintendo Switch, Dartspiel und Kickertisch.  

Weiterhin macht sie darauf aufmerksam, dass Frau Frehse nur für 5h/ Woche beschäftigt ist. Für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen ist Unterstützung erforderlich,

 

Herr Neumann merkt an, dass zwei Frauen aus dem Ort nach der Coronazeit als Unterstützung zur Verfügung stehen.

Eine weitere Unterstützung sollte nicht das Problem sein.

Die Spende könnte z.B. direkt an den ASB weitergeleitet werden, da hier am besten bekannt ist, was benötigt wird.

 

Frau Kemlein teilt mit, dass ein Rasthaus angeschafft wurde, welches im Arbeitseinsatz aufgebaut wird.

Pflastersteine für den Untergrund werden noch benötigt.

Von der Spende könnten im Sommer ggf. Sonnenschirme oder Sitzgelegenheiten für Kinder und Senioren angeschafft werden. Der Platz sollte attraktiv gestaltet werden.

 

Frau Steingraeber betont, dass die Spende eventuell auch für ein Kinderfest verwendet werden könnte.

 

Nach ausführlicher Beratung, schlägt der Ausschuss vor, 500,00 € der Spende für die Senioren und 500,00 € der Spende für die Kinder zu verwenden.

 

Herr Albrecht lässt über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der obengenannten Verwendung der Spende abstimmen.

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende des Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von 1.000,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 11.01.2021) und für die Kinder- und Seniorenbetreuung in Klein Kussewitz im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu stellen. Die Spende soll speziell für folgende Maßnahmen oder Anschaffungen verwendet werden:

 

- 500,00 € Kinderfest in Klein-Kussewitz

- 500,00 € Seniorenbetreuung Klein-Kussewitz; begleitet durch den ASB

 


Stellungnahme des Finanzauschusses vom 18.02.2021


Herr Krenciessa führt in die Thematik ein.

Ein Verwendungszweck konnte noch nicht bestimmt werden.

 

Der Beschlussvorschlag soll wie folgt geändert werden:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende des Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von 1.000,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 11.01.2021) und für die Kinder- und Seniorenbetreuung in der ehemaligen Gemeinde Klein Kussewitz im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu stellen. Die Spende soll speziell für folgende Maßnahmen oder Anschaffungen verwendet werden:

 

Erläuterungen z.B.

                …. EUR Dorfgemeinschaftshaus in Klein Kussewitz was???

 

Anschließend lässt Herr Krenciessa über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende des Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von 1.000,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 11.01.2021) und für die Kinder- und Seniorenbetreuung in der ehemaligen Gemeinde Klein Kussewitz im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu stellen.

 


Finanzierung:

 

Nicht notwendig, da Spendenannahme.