Sachverhalt: Die Gemeinde Blankenhagen hat
eine Spende in Höhe von150,00 € von Herrn Klaus-Peter Muderack und Frau Steffi
Muderack für die Freiwillige Feuerwehr Blankenhagen erhalten. Die Annahme der
Spende muss beschlossen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung
ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter
eingeworben werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die
Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze
von höchstens 1.000,00 € überschritten wird.
Entscheidungen von 100,01 € bis 1.000,00 € kann
die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Haupt- und
Finanzausschuss übertragen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in
welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und
übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Entsprechend § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der
Gemeinde Blankenhagen entscheidet der Bürgermeister über die Annahme oder
Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen bis 100,00 €.
Nach Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen § 5 Abs. 4 trifft der Haupt- und
Finanzausschuss Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von
100,01 bis 1000,00 €.
Demnach kann bzw. muss die Entscheidung zur Annahme der Spende durch den Haupt-
und Finanzausschuss getroffen werden.
Eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist vorläufig nicht geplant, deshalb sollte die Gemeindevertretung über die Annahme der Spende entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 KV
M-V die Spende von Herrn Klaus-Peter Muderack
und Frau Steffi Muderack in Höhe von 150,00 € anzunehmen und der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeinde Blankenhagen für Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 zur
Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Ja- Stimmen:
Nein- Stimmen:
Stimmenthaltung: