Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Kenntnisnahme der Prüfungsergebnisse der überörtlichen Prüfung 2020 einschl. des Ausräumungsverfahrens
Vorlage
VFA/1448/2020/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Gemeindeprüfungsamt) des Landkreises Rostock zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde Blankenhagen vom 15.07.2020 sowie die Stellungnahme der Verwaltung des Amtes Rostocker Heide im Rahmen des Ausräumungsverfahrens zur Kenntnis. 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

 

 


Sachverhalt:

Gem. §§ 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) ist das Rechnungsprüfungsamt (Gemeindeprüfungsamt) des Landkreises Rostock für die überörtliche Prüfung der Gemeinde Blankenhagen zuständig. 

 

Die überörtliche Prüfung der Gemeinde Blankenhagen erfolgte in der Zeit vom 04.03.2020 bis zum 19.06.2020 mit Unterbrechungen. Geprüft wurden die Haushaltsjahr 2014 bis 2017, wobei der Prüfungsschwerpunkt auf dem Haushaltsjahr 2017 lag.

 

Am 23.09.2020 fand in den Räumen des Amtes Rostocker Heide die Schlussbesprechung statt, der Schlussbericht der überörtlichen Prüfung für die Gemeinde Blankenhagen wurde übergeben.

 

Mit Schreiben vom 23.11.2020 wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde nach Ausräumungserfahren nach § 9 Abs. 3 KPG M-V eingeleitet.

 

In den §§ 9 und 10 der KPG M-V ist u.a. ausgeführt:

§ 9 KPG M-V

……………Zu Beginn des anschließenden rechtsaufsichtlichen Verfahrens (Ausräumverfahren) hat die kommunale Körperschaft zu dem schriftlichen Ergebnis gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von 3 Monaten Stellung zu nehmen. Dabei ist insbesondere zu berichten, ob und inwieweit den Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wird.

§ 10 KPG M-V

….….Die Prüfungsergebnisse sind den Vertretungen der kommunalen Körperschaften zur Kenntnis zu geben; jeder Fraktion ist mindestens eine Ausfertigung zur Verfügung zu stellen.

Die Prüfungsergebnisse sind unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die Vertretungen ………an sieben Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen…..

 

(Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme wurde durch die uRAB auf Grund der Corona-Pandemie bis zum 30.04.2021 verlängert.)

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Prüfbericht der überörtlichen Prüfung wird Ihnen zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

 

 

Der Prüfbericht der überörtlichen Prüfung der Gemeinde Blankenhagen wurde ausführlich in der Verwaltung ausgewertet, insbesondere wurde dabei auf die Punkte:

 

3. Zusammenfassung der wesentlichsten Prüfungsergebnisse,

7. sonstige Prüfungsergebnisse und

8. Schlussbemerkungen

 

eingegangen.

 

Im Rahmen des Ausräumungsverfahren hat die Verwaltung beigefügte Stellungnahme erarbeitet.  

 


Finanzierung:

Keine Auswirkungen