Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
(Gemeindeprüfungsamt) des Landkreises Rostock zur überörtlichen Prüfung der
Gemeinde Blankenhagen vom 15.07.2020 sowie die Stellungnahme der Verwaltung des
Amtes Rostocker Heide im Rahmen des Ausräumungsverfahrens zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Gem. §§ 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) ist
das Rechnungsprüfungsamt (Gemeindeprüfungsamt) des Landkreises Rostock für die
überörtliche Prüfung der Gemeinde Blankenhagen zuständig.
Die überörtliche Prüfung der Gemeinde
Blankenhagen erfolgte in der Zeit vom 04.03.2020 bis zum 19.06.2020 mit
Unterbrechungen. Geprüft wurden die Haushaltsjahr 2014 bis 2017, wobei der
Prüfungsschwerpunkt auf dem Haushaltsjahr 2017 lag.
Am 23.09.2020 fand in den Räumen des Amtes
Rostocker Heide die Schlussbesprechung statt, der Schlussbericht der
überörtlichen Prüfung für die Gemeinde Blankenhagen wurde übergeben.
Mit Schreiben vom 23.11.2020 wurde durch die
untere Rechtsaufsichtsbehörde nach Ausräumungserfahren nach § 9 Abs. 3 KPG M-V
eingeleitet.
In den §§ 9 und 10 der KPG M-V ist u.a.
ausgeführt:
§ 9 KPG M-V
……………Zu Beginn des anschließenden
rechtsaufsichtlichen Verfahrens (Ausräumverfahren) hat die kommunale
Körperschaft zu dem schriftlichen Ergebnis gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde
innerhalb von 3 Monaten Stellung zu nehmen. Dabei ist insbesondere zu
berichten, ob und inwieweit den Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wird.
§ 10 KPG M-V
….….Die
Prüfungsergebnisse sind den Vertretungen der kommunalen Körperschaften zur
Kenntnis zu geben; jeder Fraktion ist mindestens eine Ausfertigung zur
Verfügung zu stellen.
Die
Prüfungsergebnisse sind unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die
Vertretungen ………an sieben Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten
öffentlich auszulegen. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist
auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen…..
(Die Frist zur Abgabe der
Stellungnahme wurde durch die uRAB auf Grund der Corona-Pandemie bis zum
30.04.2021 verlängert.)
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Prüfbericht der überörtlichen Prüfung wird
Ihnen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Der Prüfbericht der überörtlichen Prüfung der
Gemeinde Blankenhagen wurde ausführlich in der Verwaltung ausgewertet,
insbesondere wurde dabei auf die Punkte:
3. Zusammenfassung der wesentlichsten
Prüfungsergebnisse,
7. sonstige Prüfungsergebnisse und
8. Schlussbemerkungen
eingegangen.
Im Rahmen des Ausräumungsverfahren hat die
Verwaltung beigefügte Stellungnahme erarbeitet.
Finanzierung:
Keine Auswirkungen