Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
dass die im Zusammenhang mit dem Dienstleistungs-vertrag vom 26.06.2018 von der
Bentwisch GmbH für das Jahr 2021 geforderte Vergütungssumme in Höhe von 186.830
€ im Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch unter dem Produktsachkonto
01.11403.5629000 einzustellen bzw. einzuplanen ist.
Der Bürgermeister und der 1. stellvertretende
Bürgermeister werden ermächtigt den entsprechenden Ergänzungsvertrag zu
unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 14
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
O D E R
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
dass die im Zusammenhang mit dem Dienstleistungs-vertrag vom 26.06.2018 von der
Bentwisch GmbH für das Jahr 2021 geforderte Vergütungssumme in Höhe von 186.830
€ nicht im Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch
einzustellen ist, sondern die Vergütungssumme wie im Jahr 2020 in Höhe von
158.389 € eingeplant werden soll.
Der Bürgermeister und der 1. stellvertretende
Bürgermeister werden ermächtigt für das Jahr 2021 nur bis zu einer
Vergütungssumme von 158.389 € eine Verpflichtungserklärung abzugeben und den
entsprechenden Ergänzungsvertrag mit der Bentwisch GmbH zu unterzeichnen.
Für das Jahr 2022 wird die Bentwisch GmbH
beauftragt so rechtzeitig neue Vergütungsverhandlungen mit der Gemeinde
aufzunehmen, damit das Ergebnis von der Gemeindevertretung beschlossen werden
kann und die Ergänzungsvereinbarung zur Vergütung für das Jahr 2022 gemäß
Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018 fristgemäß bis zum 30.09.2021
abgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung
Bentwisch vom 19.04.2018 (Vorlage: VZD/636/297/2018/GBE) wurde am 26.06.2018
der angefügte Dienstleistungsvertrag zwischen der Gemeinde Bentwisch
(Auftraggeber) und der Bentwisch GmbH (Auftragnehmer) geschlossen.
Auszug § 5 des Dienstleistungsvertrages:
„ Der
Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer eine Vergütung, die den Lohnkosten
einschließlich AG-Anteil und den üblichen Lohnnebenkosten für 2 Mitarbeiter
entspricht. Darüber hinaus zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer jährlich
eine Sachkostenpauschale.
Für 2018 wird folgende Vergütung vereinbart:
- Lohnkostenpauschale für 2 Mitarbeiter in Höhe von 59.500 €
- Sachkostenpauschale in Höhe von 12.000 €.
Für 2019 wird folgende Vergütung vereinbart:
- Lohnkostenpauschale für 2 Mitarbeiter in Höhe von 81.000 €
- Sachkostenpauschale in Höhe von 12.000 €…“
Weiter ist folgendes geregelt:
„ … Die ab 2020 zu
zahlenden Vergütungen sind zwischen den Beteiligten jeweils bis zum 30.09. des
Vorjahres schriftlich zu vereinbaren. …“
Mit Beschluss VZD/2581/2019/GBE hat die
Gemeindevertretung die Vergütungssumme für die Bentwisch GmbH in Höhe von
158.389 € (inkl. 19% MwSt.) für das Jahr 2020 bestätigt. Daraufhin wurde am
23.12.2019 die 1. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag unterzeichnet (siehe
Anlage).
In der Vergütungssumme 2020 sind zusätzliche
Kosten für die Einstellung einer weiteren dritten Arbeitskraft ab 01.04.2020
enthalten sowie Managementkosten, die bisher nicht in Rechnung gestellt wurden.
Die entsprechende Kostenkalkulation der Bentwisch GmbH lag der
Gemeindevertretung damals zur Beratung vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit E-Mail vom 06.10.2020 hat der
Geschäftsführer der Bentwisch GmbH die angefügte Zuarbeit zur Haushaltsplanung
2021 beim Amt Rostocker Heide eingereicht. Er verwies darauf, dass die
Gesellschafterversammlung der Bentwisch GmbH in der Sitzung am 28.09.2020 der
Vorplanung für 2021 zugestimmt hat.
In der Kostenaufstellung sind im Vergleich zur
Vorjahresplanung (- 2020)
- die Lohnkosten um 22.100 € (netto) gestiegen,
- bisher nicht berücksichtigte Abschreibungen
(Traktor und Anhänger) und Zinsen (Schredder)
in Höhe
von 1.800 € (netto) einkalkuliert,
- Erhöhungen im Bereich Instandhaltung,
Betriebsbedarf, Werkzeuge in Höhe von zusätzlich 3.000 €
(netto)
vorgesehen und
- in den weiteren Positionen wie
Fahrzeugunterhaltung, Reparatur Technik und Arbeitskleidung
reduzieren sich die Kosten um insgesamt 3.000 € (netto).
Die Verwaltung hat die von der Bentwisch GmbH angeforderte
Vergütungssumme in Höhe von 186.830 € (brutto) für das Jahr 2021 der
Gemeindevertretung im Rahmen der Haushaltsplanung zur Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung kann die Angemessenheit nicht
beurteilen und dementsprechend keine weiteren Empfehlungen aussprechen.
Finanzierung:
Entscheidung im Rahmen der Beschlussfassung.