Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die für das Jahr 2021 an die Bentwisch GmbH zu zahlende Vergütung gemäß Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018
Vorlage
VZD/2761/2020/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dass die im Zusammenhang mit dem Dienstleistungs-vertrag vom 26.06.2018 von der Bentwisch GmbH für das Jahr 2021 geforderte Vergütungssumme in Höhe von 186.830 € im Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch unter dem Produktsachkonto 01.11403.5629000 einzustellen bzw. einzuplanen ist.

Der Bürgermeister und der 1. stellvertretende Bürgermeister werden ermächtigt den entsprechenden Ergänzungsvertrag zu unterzeichnen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            14

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 

 

 

O D E R

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dass die im Zusammenhang mit dem Dienstleistungs-vertrag vom 26.06.2018 von der Bentwisch GmbH für das Jahr 2021 geforderte Vergütungssumme in Höhe von 186.830 €   nicht   im Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch einzustellen ist, sondern die Vergütungssumme wie im Jahr 2020 in Höhe von 158.389 € eingeplant werden soll.

Der Bürgermeister und der 1. stellvertretende Bürgermeister werden ermächtigt für das Jahr 2021 nur bis zu einer Vergütungssumme von 158.389 € eine Verpflichtungserklärung abzugeben und den entsprechenden Ergänzungsvertrag mit der Bentwisch GmbH zu unterzeichnen.

 

Für das Jahr 2022 wird die Bentwisch GmbH beauftragt so rechtzeitig neue Vergütungsverhandlungen mit der Gemeinde aufzunehmen, damit das Ergebnis von der Gemeindevertretung beschlossen werden kann und die Ergänzungsvereinbarung zur Vergütung für das Jahr 2022 gemäß Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018 fristgemäß bis zum 30.09.2021 abgeschlossen wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Bentwisch vom 19.04.2018 (Vorlage: VZD/636/297/2018/GBE) wurde am 26.06.2018 der angefügte Dienstleistungsvertrag zwischen der Gemeinde Bentwisch (Auftraggeber) und der Bentwisch GmbH (Auftragnehmer) geschlossen.

 

Auszug § 5 des Dienstleistungsvertrages:

Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer eine Vergütung, die den Lohnkosten einschließlich AG-Anteil und den üblichen Lohnnebenkosten für 2 Mitarbeiter entspricht. Darüber hinaus zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer jährlich eine Sachkostenpauschale.

 

Für 2018 wird folgende Vergütung vereinbart:

- Lohnkostenpauschale für 2 Mitarbeiter in Höhe von 59.500 €

- Sachkostenpauschale in Höhe von 12.000 €.

 

Für 2019 wird folgende Vergütung vereinbart:

- Lohnkostenpauschale für 2 Mitarbeiter in Höhe von 81.000 €

- Sachkostenpauschale in Höhe von 12.000 €…“

 

Weiter ist folgendes geregelt:

„ … Die ab 2020 zu zahlenden Vergütungen sind zwischen den Beteiligten jeweils bis zum 30.09. des Vorjahres schriftlich zu vereinbaren. …“

 

Mit Beschluss VZD/2581/2019/GBE hat die Gemeindevertretung die Vergütungssumme für die Bentwisch GmbH in Höhe von 158.389 € (inkl. 19% MwSt.) für das Jahr 2020 bestätigt. Daraufhin wurde am 23.12.2019 die 1. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag unterzeichnet (siehe Anlage).

In der Vergütungssumme 2020 sind zusätzliche Kosten für die Einstellung einer weiteren dritten Arbeitskraft ab 01.04.2020 enthalten sowie Managementkosten, die bisher nicht in Rechnung gestellt wurden. Die entsprechende Kostenkalkulation der Bentwisch GmbH lag der Gemeindevertretung damals zur Beratung vor.

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit E-Mail vom 06.10.2020 hat der Geschäftsführer der Bentwisch GmbH die angefügte Zuarbeit zur Haushaltsplanung 2021 beim Amt Rostocker Heide eingereicht. Er verwies darauf, dass die Gesellschafterversammlung der Bentwisch GmbH in der Sitzung am 28.09.2020 der Vorplanung für 2021 zugestimmt hat.

 

In der Kostenaufstellung sind im Vergleich zur Vorjahresplanung (- 2020)

- die Lohnkosten um 22.100 € (netto) gestiegen,

- bisher nicht berücksichtigte Abschreibungen (Traktor und Anhänger) und Zinsen (Schredder)

  in Höhe von 1.800 € (netto) einkalkuliert,

- Erhöhungen im Bereich Instandhaltung, Betriebsbedarf, Werkzeuge in Höhe von zusätzlich 3.000 €

  (netto) vorgesehen und

- in den weiteren Positionen wie Fahrzeugunterhaltung, Reparatur Technik und Arbeitskleidung

  reduzieren sich die Kosten um insgesamt 3.000 € (netto).

 

Die Verwaltung hat die von der Bentwisch GmbH angeforderte Vergütungssumme in Höhe von 186.830 € (brutto) für das Jahr 2021 der Gemeindevertretung im Rahmen der Haushaltsplanung zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Verwaltung kann die Angemessenheit nicht beurteilen und dementsprechend keine weiteren Empfehlungen aussprechen.

 


Finanzierung:

 

Entscheidung im Rahmen der Beschlussfassung.