Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch über die Entschädigung einer Schriftwartin in der Freiwilligen Feuerwehr
Vorlage
VOA/2757/2020/GBE
Art
BV Gemeinden

 

 


Sachverhalt:

 

Am 25.01.2020 fand die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch statt. Frau Martha Schuldt wurde unter den Kameraden der Ortsfeuerwehr Bentwisch als Schriftwartin für die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch, Ortswehr Bentwisch, gewählt. Hierfür soll Frau Schuldt eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 € erhalten.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Frau Schuldt wurde in der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch, Ortswehr Bentwisch, als Schriftwartin gewählt. Sie übernimmt die Verantwortung für die Protokollführung in den Mitgliederversammlungen der Ortswehr Bentwisch und soll zukünftig auch Berichte für die Öffentlichkeit verfassen (Bsp. Amtsblatt, Facebook).

Als Schriftwartin zählt Frau Schuldt zu den Personen nach § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V. Personen mit besonderen Aufgaben können Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.

 

Die Gemeinde Bentwisch hat in der Haushaltsplanung 2021 unter dem Produktkonto 01.12600.5019000 einen Gesamtbetrag von 540,00 € (monatlich entspricht das einer Entschädigung in Höhe von 45,00 €) aufgenommen unter dem Vorbehalt, dass hierzu ein gesonderter Beschluss gefasst werden muss.

 

Bereits in diesem Jahr wurde hierzu ein Beschluss gefasst. Hier wurde die Entschädigung auf ein halbes Jahr bis zum 31.12.2020 begrenzt. Ab dem 01.01.2021 muss für die Zahlung der Entschädigung ein neuer positiver Beschluss gefasst werden.

 

 

Finanzierung:

 

Die Gemeinde Bentwisch hat im Haushalt 2021 auf dem Produktkonto 01.12600 5019000 (Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 540,00 € für eine Schriftwartin vorbehaltlich eingeplant. Frau Schuldt könnte grundsätzlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 € monatlich ab dem 01.01.2021 erhalten.

 

 

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch bestätigt die Wahl von Martha Schuldt als Schriftwartin der Ortswehr Bentwisch und beschließt ab dem 01.01.2021 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 € monatlich zu zahlen. Die Entschädigung wird aus den geplanten Mitteln aus dem Produktkonto 01.12600.5019000 gezahlt.

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dass die Schaffung einer Stelle als Schriftwartin für die Ortswehr Bentwisch gemäß § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung nicht notwendig ist und demnach keine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.