Sachverhalt:
Am 25.01.2020 fand die Jahreshauptversammlung
der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch statt. Frau Martha Schuldt wurde unter den
Kameraden der Ortsfeuerwehr Bentwisch als Schriftwartin für die Freiwillige
Feuerwehr Bentwisch, Ortswehr Bentwisch, gewählt. Hierfür soll Frau Schuldt
eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 € erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Frau Schuldt wurde in der Mitgliederversammlung
der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch, Ortswehr Bentwisch, als Schriftwartin
gewählt. Sie übernimmt die Verantwortung für die Protokollführung in den
Mitgliederversammlungen der Ortswehr Bentwisch und soll zukünftig auch Berichte
für die Öffentlichkeit verfassen (Bsp. Amtsblatt, Facebook).
Als Schriftwartin zählt Frau Schuldt zu den
Personen nach § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V. Personen mit
besonderen Aufgaben können Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt
werden.
Die Gemeinde Bentwisch hat in der
Haushaltsplanung 2021 unter dem Produktkonto 01.12600.5019000 einen
Gesamtbetrag von 540,00 € (monatlich entspricht das einer Entschädigung in Höhe
von 45,00 €) aufgenommen unter dem Vorbehalt, dass hierzu ein gesonderter
Beschluss gefasst werden muss.
Bereits in diesem Jahr wurde hierzu ein
Beschluss gefasst. Hier wurde die Entschädigung auf ein halbes Jahr bis zum
31.12.2020 begrenzt. Ab dem 01.01.2021 muss für die Zahlung der Entschädigung
ein neuer positiver Beschluss gefasst werden.
Finanzierung:
Die Gemeinde Bentwisch hat im Haushalt 2021 auf
dem Produktkonto 01.12600 5019000 (Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten)
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 540,00 € für eine Schriftwartin
vorbehaltlich eingeplant. Frau Schuldt könnte grundsätzlich eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 € monatlich ab dem 01.01.2021 erhalten.
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch bestätigt die
Wahl von Martha Schuldt als Schriftwartin der Ortswehr Bentwisch und beschließt
ab dem 01.01.2021 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 € monatlich zu
zahlen. Die Entschädigung wird aus den geplanten Mitteln aus dem Produktkonto
01.12600.5019000 gezahlt.
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
dass die Schaffung einer Stelle als Schriftwartin für die Ortswehr Bentwisch
gemäß § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung nicht notwendig ist und demnach
keine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.