Sachverhalt:
Gemäß § 61 (1) KV M-V
hat die Gemeinde einen Gesamtabschluss zu erstellen, wenn zum Ende des
vorausgegangenen Haushaltsjahres mindestens eine Tochterorganisation unter dem
beherrschenden Einfluss der Gemeinde stand.
Einen beherrschenden Einfluss
übt die Gemeinde aus, wenn nach § 61 (2) KV M-V der Gemeinde die Mehrheit der
Stimmrechte der Gesellschafter zusteht.
Die Gemeinde Gelbensande
besitzt 100 v.H. der Geschäftsanteile der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH.
Mit dieser Beschlussvorlage
soll der Prüfbericht für die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der
Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH entsprechend § 73 (1) 2 KV M-V, § 46
Absatz 1 GmbH Gesetz und auf Grundlage § 13 (4) Gesellschaftervertrag der
Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH der Gemeindevertretung zur Kenntnis
gebracht werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande fasst den Beschluss über die Feststellung des
Jahresabschlusses 2019
der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH mit einer Bilanzsumme von
10.407.000,00 € und
einem Jahresüberschuss von 107.000,00 €.
Der Jahresüberschuss
2019 in Höhe von 107.000,00 € wird mit dem Verlustvortrag aufgerechnet.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: