Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über das Medienbildungskonzept der Grundschule und den darauf aufbauenden Medienentwicklungsplan des Schulträgers
Vorlage
VZD/2754/2020/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt dem vorliegenden Medienbildungskonzept (MBK) sowie dem vorliegenden Medienentwicklungsplan (MEP) mit Stand vom 02.12.2020 für die Grundschule Bentwisch ohne Änderungen/Ergänzungen zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Fördermittelantrag inkl. der weiteren Antragsdokumente (Formblätter, Bestätigung Support, … usw.) zu unterzeichnen.

Die Fördermittel in Höhe von max. 77.286,00€ sollen vollständig ausgeschöpft werden.

Bei positiver Bescheidung wird das Vergabeverfahren sowie die Umsetzung des MEP auf den Weg gebracht.

Die erforderlichen finanziellen Mittel werden – vorbehaltlich der Verabschiedung der entsprechenden Haushalte - in den Haushalt 2021 und in den Folgejahren eingestellt, um die Umsetzung der angedachten Maßnahmen laut MEP vornehmen zu können (Erhöhung der laufenden Kosten, der Investitionskosten und auch der Abschreibungen).   

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                     

Ablehnung:                                                        

Enthaltung:                                                        

 


Sachverhalt:

 

Mit dem „DigitalPakt Schule 2019-2024“ wollen Bund und Länder die infrastrukturellen Voraussetzungen der Schulen verbessern. Hierbei handelt es sich um ein breit angelegtes Förderprogramm des Bundes, welches den Ländern Fördermittel für die digitale Infrastruktur der Schulen zur Verfügung stellen soll.

Hintergrund ist u.a. die Umsetzung der 2016 beschlossenen Strategie der Kultusministerkonferenz (KMK) „Bildung in der digitalen Welt“. Das Ziel ist hierbei, dass jedes Kind, das im Sommer 2018 eingeschult wurde oder in den Sekundarbereich I eingetreten ist, während seiner Schullaufbahn eine umfassende Medienkompetenzbildung erhalten soll. Die finanziellen Mittel aus dem DigitalPakt sollen dabei unterstützen, dass alle Schüler/innen, wenn es pädagogisch sinnvoll ist, eine digitale Lernumgebung nutzen können. Zentral aber für den Erfolg digitaler Bildung bleibt die Pädagogik. Diese steht vor der Technik.

Dieses drückt sich konkret darin aus, dass mit der Umsetzung des „DigitalPakt Schule 2019-2024“ Schulträger und Schulen gemeinsam aufgerufen sind, die Ausstattung der Schulen nicht allein am finanziellen Spielraum auszurichten, sondern auf der Grundlage eines Medienbildungskonzeptes (MBK) der Schule. Das Vorliegen dieses MBKs ist zwingende Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel.

Eine Förderung des Ausbaus der IT-Infrastruktur der Schulen aus Bundesmitteln erfolgt ausschließlich auf Antrag des jeweiligen Schulträgers. Dazu hat der Schulträger einen Medienentwicklungsplan (MEP) einzureichen, dessen verbindlicher Bestandteil das o.g. Medienbildungskonzept (MBK) der jeweiligen Schule ist.

Da ohne das Vorliegen eines MBKs und eines MEPs die Beantragung von Fördermitteln aus dem DigitalPakt Schulen nicht möglich ist, wurden diese in den vergangenen Monaten erarbeitet und liegen nunmehr zur Beschlussfassung vor. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ läuft in dem Zeitraum von 2019 – 2024. Um alle Schulen zu erreichen, jährlich ein etwa gleichmäßiges Antragsvolumen zu generieren und die medienpädagogische Beratung bei der Erstellung der MBKs sowie die Fortbildung aller Lehrkräfte unter Berücksichtigung der personellen Kapazitäten der Multiplikatoren und Regionalbeauftragten sicherzustellen, wurde in einer entsprechenden Roll-Out-Planung die Förderreihenfolge der Schulen gemeinsam abgestimmt. Die Grundschule Bentwisch wurde für das Jahr 2022 vorgeschlagen.

Wie im August 2019 mit Gemeinde und Schulleitung abgestimmt, wurde das Förderjahr von 2022 auf 2021 vorgezogen, so dass die Umsetzung im kommenden Jahr erfolgen wird.

 

Insgesamt steht für die Grundschule Bentwisch eine Fördermittelsumme in Höhe von maximal 77.286,00€ zur Verfügung. Diese setzt sich entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (DigitalPaktFöRL M-V) aus einem Sockelbetrag in Höhe von 40.000,00€ zusammen, den alle Grundschulen erhalten. Hinzu kommt ein Schülersatz in Höhe von insgesamt 30.260,00€ (340€ x 89 Schüler/innen (Grundlage: Schülerzahl aus dem Schuljahr 2017/18)). Dies ergibt eine Gesamtsumme in Höhe von 70.260,00€ aus Bundesmitteln. Ebenfalls kommt eine Zuwendung durch das Land in Höhe von 7.026,00€ hinzu (10% der Bundesmittel). Somit ergibt sich die Gesamtsumme in Höhe von 77.286,00€.

 

Das Medienbildungskonzept (MBK) der Grundschule Bentwisch (siehe Anlage 1) stellt die pädagogischen Anforderungen der Schule dar. So wird insbesondere auf die Schul- und Unterrichtsentwicklung, die IT-Ausstattung sowie Ausstattungsbedarf, aber auch auf das Fortbildungskonzept sowie die Zeitplanung/Meilensteine eingegangen. Abschließend sind als Anlage die Materialbedarfe dargestellt.

Die Schulkonferenz hat dem vorliegenden MBK auf seiner Sitzung am 14.10.2020 einstimmig zugestimmt.

 

Der Medienentwicklungsplan (MEP) für die Grundschule Bentwisch (siehe Anlage 2) beschreibt neben dem Bezug zum MBK / dem pädagogischen Rahmen vorrangig das technische Konzept, den Betrieb & Service, die Fortbildung sowie die Finanzierung inkl. Umsetzungsplan.  

Der MEP ist als Prozess zu verstehen, der nicht mit der Erstellung endet, sondern dessen Umsetzung und Fortschreibung stetige Aufgabe bleibt und evaluiert werden muss. 

 

Im Rahmen der Fördermittel des DigitalPakt Schule werden im Haushaltsjahr 2021 vorranging interaktive Tafeln angeschafft (6-7 Stück).

Zudem werden aktuell im Rahmen der Fördermittel aus dem Sofortausstattungsprogramm des DigitalPakt Schule 9 Tablets angeschafft. Diese Geräte sollen im Jahr 2021 auf einen Klassensatz aufgestockt werden inkl. Anschaffung eines Ladewagens für diese Geräte.

Des Weiteren ist die Anschaffung eines Druckers, div. Kopfhörern, die weitere Ausleuchtung des WLANs (durch Anschaffung weiterer Access Points) und die Verkabelung für die interaktive Tafel im ehemaligen Computerraum angedacht.

Entsprechend der vorgenommenen Grobkostenschätzung sind damit die Fördermittel in Höhe von 77.286,00€ vollständig ausgeschöpft. Da eine punktgenaue Ausschöpfung der Fördermittel schwer möglich sein wird, wurden vorsorglich 80.000,00€ in den Haushalt 2021 eingeplant. So ist die Finanzierung des ggf. entstehenden Differenzbetrages gesichert.

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch muss nun entscheiden, ob die Zustimmung zum vorliegenden MBK und MEP erteilt wird und somit die Beantragung der Fördermittel erfolgen kann.   


Finanzierung:

 

Die Umsetzung des MEP ist für die Gemeinde mit Mehrkosten verbunden. Die Investitionskosten werden im Jahr 2021 bei Genehmigung des Fördermittelantrages vorrangig aus den Fördermitteln finanziert.

Dennoch erhöhen sich auch die laufenden Kosten (Wartung, Support, Strom, … usw.) sowie die Investitionskosten für weitere Investitionen durch technische Neuerungen in den Folgejahren.

Weitere Folgekosten in Form von Abschreibungen werden den Ergebnishaushalt belasten (siehe MEP).

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport:

 

Die Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport wird auf der Sitzung der Gemeindevertretung Bentwisch am 28.01.2021 mündlich vorgetragen, da der Ausschuss die Beschlussvorlage erst am 26.01.2021 behandelt.